Grunderwerbsteuer in den Bundesländern: Diese Steuersätze gibt es
Sie planen, ein Grundstück oder eine Immobilie zu kaufen? Dann sollten Sie sich unbedingt mit der Grunderwerbsteuer auseinandersetzen, denn diese ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und kann den Kaufpreis um bis zu 6,5 % steigern. In diesem Artikel erfahren Sie, was die Grunderwerbsteuer ist, wann diese anfällt und wer sie zahlen muss. Außerdem verraten wir, welche Steuersätze der Grunderwerbsteuer aktuell in den Bundesländern gelten und woher diese Unterschiede kommen.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die bei dem Erwerb von Grundstücken und Immobilien erhoben wird. Sie ist eine sogenannte "Verkehrssteuer" und fällt einmalig immer dann an, wenn ein Kauf oder eine Übertragung von Grundstücken beziehungsweise Immobilien anfällt. Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird von den einzelnen Bundesländern selbst festgelegt, weshalb es unterschiedliche Steuersätze in den verschiedenen Bundesländern gibt.
Die Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Die Grunderwerbsteuer bemisst sich in der Regel am Kaufpreis oder dem Wert des erworbenen Grundstücks beziehungsweise der Immobilie. Die genaue Höhe der Steuer hängt dabei vom jeweiligen Bundesland ab, da diese die Steuersätze individuell festlegen können. Im Jahr 2023 beträgt der höchste Steuersatz in Deutschland 6,5 %, während der niedrigste Wert bei 3,5 % liegt. Diese Grunderwerbsteuer erheben die einzelnen Bundesländer im Jahr 2023:
Bundesland | Grunderwerbsteuersatz | Beispiel: Grunderwerbsteuer bei 450.000 € Kaufpreis |
Baden-Württemberg | 5,0 % | 22.500 € |
Bayern | 3,5 % | 15.750 € |
Berlin | 6,0 % | 27.000 € |
Brandenburg | 6,5 % | 29.250 € |
Bremen | 5,0 % | 22.500 € |
Hamburg | 5,5 % | 24.750 € |
Hessen | 6,0 % | 27.000 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 27.000 € |
Niedersachsen | 5,0 % | 22.500 € |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 29.250 € |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 22.500 € |
Saarland | 6,5 % | 29.250 € |
Sachsen | 3,5 % | 15.750 € |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 22.500 € |
Schleswig-Holstein | 6,5 % | 29.250 € |
Thüringen | 6,5 % | 29.250 € |
Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?
Im Regelfall fällt die Grunderwerbsteuer immer dann an, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie erworben wird. Dies kann ein Kauf auf dem regulären Markt oder im Rahmen eines privaten Verkaufs sein – in beiden Fällen müssen Sie als Käufer die Grunderwerbsteuer zahlen.
Eine Ausnahme der Besteuerung liegt vor, wenn Sie den Betrag von 2.500 € nicht überschreiten. Erwerben Sie ein Grundstück oder eine Immobilie für unter 2.500 €, wird also keine Grunderwerbsteuer fällig. Überschreitet der Kaufpreis diesen Wert, müssen Sie die Grunderwerbsteuer jedoch auf den gesamten Betrag zahlen. Eine weitere Ausnahme findet sich bei Veräußerungen innerhalb der Familie. Sind Käufer und Verkäufer in direkter Linie (Eltern, Kinder, Enkelkinder) miteinander verwandt, dann entfällt die Grunderwerbsteuer vollständig. Diese Regelung gilt auch unter Ehe- oder Lebenspartnern, selbst wenn diese zum Zeitpunkt der Transaktion bereits getrennt oder geschieden sind. Bei dem Verkauf eines Grundstücks oder einer Immobilie unter Geschwistern ist die Zahlung der Grunderwerbsteuer jedoch Pflicht, denn diese sind nicht in direkter Linie miteinander verwandt.
Neben dem Erwerb von Grundstücken beziehungsweise Immobilien verpflichten Sie auch weitere Handlungen zur Zahlung der Grunderwerbsteuer. So sind Sie auch dann steuerpflichtig, wenn Sie ein Tauschgeschäft abschließen. Erwerben Sie ein Grundstück oder eine Immobilie im Rahmen eines Tauschgeschäfts, müssen Sie also ebenfalls die Grunderwerbsteuer zahlen.
Grunderwerbsteuer bei Schenkung zahlen?
Wird ein Grundstück oder eine Immobilie im Rahmen einer Schenkung übertragen, fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an. Geregelt ist dies in § 3 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), welcher die Besteuerung der "Grundstücksschenkung unter Lebenden im Sinne des [...] Schenkungsgesetzes" ausschließt. Diese Regelung gilt auch dann, wenn Sie aufgrund von Freibeträgen keine Schenkungssteuer zahlen müssen.
Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn eine gemischte Schenkung stattfindet. In diesem Fall wird ein Teil des Grundstücks oder der Immobilie geschenkt, während ein anderer Teil verkauft wird. Diese Anteile werden separat betrachtet, sodass die Grunderwerbsteuer auf das gekaufte Element anfällt. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs, eines Wohnrechts für den Schenker oder sonstigen Auflagen stattfindet. Diese Auflagen mindern den Wert der Schenkung und damit auch die Schenkungssteuer selbst. Die Regelungen in § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG sehen daher vor, dass die Höhe der Wertminderung der Grunderwerbsteuer unterliegt.
Grunderwerbsteuer im Falle eines Erbes zahlen?
Ähnlich wie im Fall einer Schenkung sind Sie auch bei einem Erbe im Regelfall von der Grunderwerbsteuer befreit. Dies gilt, wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie aus einem direkten verwandtschaftlichen Verhältnis erben. Das kann ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie (Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder) sein oder aber in nicht gerader Linie (Geschwister, Tante, Onkel). Auch bei einem Erbe entfällt die Grunderwerbsteuer selbst dann, wenn Sie aufgrund von Freibeträgen keine Erbschaftssteuer zahlen müssen.
Warum unterscheidet sich die Grunderwerbsteuer in den Bundesländern?
Die Höhe der Grunderwerbsteuer erstreckt sich von 3,5 % bis hin zu 6,5 % – ein Unterschied, der Grundstücks- und Immobilienkäufer je nach Bundesland mehrere tausend Euro kostet oder einspart. Doch warum unterscheiden sich die Steuersätze der Grunderwerbsteuer in den Bundesländern?
Bis 2006 wurde die Höhe der Grunderwerbsteuer einheitlich für Deutschland geregelt. Diese betrug damals 3,5 % und war für jedes Bundesland verpflichtend. Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform am 01.09.2006 haben die Bundesländer jedoch die Möglichkeit bekommen, den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer selbst festzulegen. Während in Sachsen und Bayern bis heute die Grunderwerbsteuer von 3,5 % vorliegt, haben alle anderen Bundesländer von ihrem Recht Gebrauch gemacht und den Steuersatz erhöht. Grund hierfür ist vor allem die finanzielle Rolle der Grunderwerbsteuer, denn diese stellt für die Bundesländer eine wichtige Einnahmequelle dar.