Kaufpreisaufteilung: Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
Wer eine Immobilie kauft, der wird an der Kaufpreisaufteilung fast nicht vorbeikommen. Zwar unterliegt die Aufteilung des Gesamtkaufpreises in Teilwerte keiner gesetzlichen Pflicht, jedoch bringt diese viele Vorteile mit sich. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was genau die Kaufpreisaufteilung ist, wann und von wem diese durchgeführt wird und welche Vorteile auf Sie warten. Außerdem verraten wir Ihnen die Verfahren, die zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung existieren und welches sich am besten für Sie eignet.
Was ist die Kaufpreisaufteilung?
Die Kaufpreisaufteilung ist eine Methode, bei der der Gesamtkaufpreis eines Immobilienkaufs auf unterschiedliche Kategorien von Vermögenswerten aufgeteilt wird. Diese Aufteilung bezieht sowohl die Kosten für das Gebäude mit ein, als auch die Grundstückskosten (Grund und Boden) sowie eventuelle Einrichtungen. In der Regel wird die Kaufpreisaufteilung aus steuerlichen Gründen durchgeführt, um die Abschreibung sowie steuerliche Vorteile für verschiedene Vermögenswerte zu optimieren.
Wann muss eine Kaufpreisaufteilung durchgeführt werden?
Die Durchführung einer Kaufpreisaufteilung ist in der Regel dann erforderlich, wenn eine Immobilientransaktion stattfindet und der Kaufpreis auf verschiedene Vermögenswerte aufgeteilt werden muss. In Deutschland gibt es spezielle Vorschriften und steuerliche Regelungen, die den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der Kaufpreisaufteilung bestimmen. In folgenden Situationen ist eine Kaufpreisaufteilung erforderlich:
Kauf einer vermieteten Immobilie
Wenn ein Käufer eine Immobilie erwirbt, die bereits vermietet ist, ist es notwendig, den Kaufpreis auf das Gebäude und das Grundstück aufzuteilen. Dies ermöglicht dem Käufer, die steuerlichen Abschreibungsvorteile für das Gebäude zu nutzen.
Kauf neuer Gebäude oder Neubauten
Beim Kauf eines neu gebauten Gebäudes oder einer neuen Immobilie müssen Käufer den Kaufpreis auf verschiedene Bestandteile wie das Gebäude, das Grundstück und möglicherweise Einrichtungen aufteilen, um die steuerlichen Abschreibungsvorteile zu maximieren.
Umstrukturierung von Immobilienportfolios
Bei größeren Transaktionen, bei denen Immobilienportfolios umstrukturiert werden, ist eine Kaufpreisaufteilung notwendig, um die finanziellen Auswirkungen und steuerlichen Vorteile zu optimieren.
Steuerliche Abschreibung und Abschreibungszeitraum
Wenn die steuerlichen Vorschriften in Bezug auf die Abschreibung von Immobilien oder Immobilienvermögenswerten geändert werden, kann dies eine Kaufpreisaufteilung erforderlich machen.
Der Zeitpunkt der Kaufpreisaufteilung kann je nach den spezifischen Umständen der Immobilientransaktion variieren. Sie sollte jedoch vorzugsweise vor dem Abschluss des Kaufvertrags oder spätestens bei der Steuererklärung erfolgen, um die steuerlichen Vorteile bestmöglich nutzen zu können.
Wer führt die Kaufpreisaufteilung durch?
Die Kaufpreisaufteilung wird in der Regel von Experten durchgeführt, die über Kenntnisse in den Bereichen Steuern, Immobilienbewertung und Rechnungswesen verfügen. So können beispielsweise Steuerberater, die sich auf Immobilientransaktionen spezialisiert haben, die Durchführung der Kaufpreisaufteilung übernehmen. Steuerberater sind darüber hinaus in der Lage, die steuerlichen Aspekte der Aufteilung zu bewerten und sicherzustellen, dass sie den aktuellen Steuergesetzen entsprechen. Aber auch Sachverständige oder Gutachter für Immobilienbewertung können die Aufteilung des Kaufpreises vornehmen. Sie analysieren den Immobilienwert und teilen den Kaufpreis auf die verschiedenen Vermögenswerte auf. Zudem besteht die Möglichkeit, ein spezialisiertes Dienstleistungsunternehmen mit der Kaufpreisaufteilung zu beauftragen. Hierunter zählen beispielsweise Beratungsfirmen, die sich auf die Durchführung von Kaufpreisaufteilungen spezialisiert haben. Sie verfügen häufig über Teams von Fachleuten, darunter Steuerberater und Immobilienexperten.
Die Wahl des Dienstleisters hängt von den spezifischen Anforderungen der Immobilientransaktion ab, darunter die Art der Immobilie, die gesetzlichen Vorschriften in der Region und die steuerlichen Ziele des Käufers. Es ist wichtig sicherzustellen, dass der ausgewählte Dienstleister über die erforderliche Expertise und Erfahrung verfügt, um die Kaufpreisaufteilung ordnungsgemäß durchzuführen und die steuerlichen Vorteile zu maximieren.
Vorteile: Wofür wird die Kaufpreisaufteilung benötigt?
Die Kaufpreisaufteilung ist ein Verfahren, das in verschiedenen Situationen benötigt wird, insbesondere bei Immobilientransaktionen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und die Abschreibungsmöglichkeiten für bestimmte Vermögenswerte zu optimieren. Die folgenden Gründe machen eine Kaufpreisaufteilung erforderlich:
Steuerliche Abschreibung
Eines der Hauptziele der Kaufpreisaufteilung ist die optimale Nutzung steuerlicher Abschreibungen. Die Aufteilung hilft dabei, den Kaufpreis auf verschiedene Vermögenswerte, wie Gebäude, Grundstück und persönliches Eigentum, aufzuteilen. Da diese Vermögenswerte unterschiedliche Abschreibungszeiträume und -sätze haben, kann die Aufteilung dazu beitragen, die Steuerlast des Käufers erheblich zu reduzieren.
Immobilieninvestitionen
Investoren, die Immobilien für Mieteinnahmen oder Kapitalzuwachs erwerben, profitieren von der Kaufpreisaufteilung, da sie die Kosten der Anschaffung auf bestimmte Vermögenswerte verteilen können. Dies ermöglicht es Investoren, die Abschreibungen auf Gebäude und persönliches Eigentum zu nutzen, um ihre steuerlichen Verbindlichkeiten zu verringern und den positiven Cashflow zu maximieren.
Finanzplanung
Die Aufteilung des Kaufpreises ist auch für die langfristige Finanzplanung von Bedeutung. Sie ermöglicht Käufern und Investoren, die zukünftigen steuerlichen Auswirkungen besser zu verstehen und in ihre finanzielle Planung einzubeziehen.
Transparenz und Dokumentation
Die Kaufpreisaufteilung bietet eine klare Dokumentation der Verteilung des Kaufpreises auf verschiedene Vermögenswerte. Dies kann in steuerlichen Prüfungen nützlich sein und die Transparenz bei Immobilientransaktionen erhöhen.
Kaufpreisverhandlungen
In einigen Fällen kann die Kaufpreisaufteilung bei Verhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern nützlich sein. Indem die Parteien den Kaufpreis auf bestimmte Vermögenswerte aufteilen, können sie die Bedingungen der Transaktion besser klären.
Die Kaufpreisaufteilung berechnen: So geht’s
Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) stehen den Betroffenen gleich drei Verfahren für die Berechnung der Kaufpreisaufteilung zur Verfügung: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Alle drei Wertermittlungsverfahren sind gleichwertig, dennoch kann nicht einfach frei gewählt werden. Welches Verfahren zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung im Einzelfall herangezogen wird, ist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 ImmoWertV von der Art des Wertermittlungsobjekts, der zur Verfügung stehenden Daten sowie den Gepflogenheiten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs abhängig.
Das Vergleichswertverfahren zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung
Bei Wohnungseigentum oder auch bei Ein- und Zweifamilienhäusern kann das Vergleichswertverfahren im Rahmen der Arbeitshilfe zur typisierten Kaufpreisaufteilung genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass dem örtlich zuständigen Gutachterausschuss Vergleichsfaktoren für die Grundstücks- und Gebäudearten vorliegen. Das Vergleichswertverfahren zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung erfolgt auf Basis des §§ 24 Absatz 1 Satz 2, 24 Absatz 2 Nummer 2 und 26 Abs. 1 ImmoWertV.
Das Ertragswertverfahren zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung
Die Anwendung des Ertragswertverfahrens eignet sich vor allem bei der Kaufpreisaufteilung für Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Geschäftsgrundstücke. Grund dafür ist die notwendige Vorlage der tatsächlichen oder üblichen Miete. Außerdem kann das Ertragswertverfahren bei Wohnungseigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäusern genutzt werden, wenn keine Vergleichsfaktoren für das Vergleichswertverfahren vorliegen. Die Berechnung der Kaufpreisaufteilung mithilfe des Ertragswertverfahrens wird in § 28 ImmoWertV festgelegt.
Das Sachwertverfahren zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung
Liegen keine Daten für die Anwendung des Vergleichswertverfahrens oder des Ertragswertverfahrens vor, wird das Sachwertverfahren zur Berechnung der Kaufpreisaufteilung herangezogen. Die gesetzlichen Regelungen zur Anwendung dieses Verfahrens sowie der konkreten Sachwertermittlung im Rahmen der Arbeitshilfe zur typisierten Kaufpreisaufteilung liegen in §§ 35 ff. ImmoWertV vor.