Grundbuchportal: Den Grundbuchauszug online einsehen

Sie überlegen, ein Grundstück oder eine Immobilie zu kaufen? Dann sollten Sie vorher unbedingt das Grundbuch einsehen, denn hier sind die genauen Besitzverhältnisse von Immobilien und Grundstücken geregelt. Wer das Grundbuch online anschauen möchte, dem bietet das Grundbuchportal eine bequeme und sichere Möglichkeit. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das Grundbuchportal ist, wie Sie es nutzen können und welche Kosten auf Sie zukommen. Außerdem verraten wir Ihnen eine schnelle und einfache Alternative zum Grundbuchportal.

Um welche Immobilie handelt es sich?
Haus

Haus
Wohnung

Wohnung
Grundstück

Grundstück
Gewerbe

Gewerbe

Was ist das Grundbuchportal?

Das Grundbuchportal bietet die Möglichkeit, das Grundbuch online einzusehen. Damit können der Besuch eines Grundbuchamtes sowie die dazugehörigen Anfahrtswege, Wartezeiten und Öffnungszeiten umgangen werden. Berechtigte Nutzer benötigen nur einen Computer mit Internetzugang, um das Grundbuchportal nutzen und den gewünschten Grundbuchauszug einsehen zu können.

Tipp:
Das Grundbuchportal ist eine Internetseite des Bundes und der Länder. Sie erreichen es unter: www.grundbuch-portal.de

Wofür ist das Grundbuchportal geeignet?

Das Grundbuchportal bietet Ihnen eine Einsicht in das Grundbuch. Doch wofür genau ist das gut? Vor allem für Immobilienbesitzer und solche, die es werden wollen, ist das Grundbuch eine wichtige Informationsquelle, denn der Grundbuchauszug enthält die wichtigsten Daten zu Grundstücken, Häusern und Wohnungen. So erhalten Sie Auskunft über den aktuellen Eigentümer, die Größe des Grundstücks oder der Immobilie sowie mögliche Belastungen, Rechte Dritter, Hypotheken und Grundschulden. Das kann vor allem für Menschen, die über den Kauf eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung nachdenken, von großer Bedeutung sein und die Kaufentscheidung stark beeinflussen.

Zudem können Sie über das Grundbuchportal ermitteln, wann die letzte Eintragung eines Grundstücks oder einer Immobilie im Grundbuch vorgenommen wurde. Außerdem sehen Sie, ob Eintragungsanträge für ein bestimmtes Grundbuchblatt beim Grundbuchamt vorliegen, die aktuell noch nicht vollzogen wurden.

Wer hat Zugriff auf das Grundbuchportal?

Da das Grundbuchportal sensible Informationen enthält, hat nicht einfach jeder Zugriff darauf. Um eine Einsicht zu erhalten, müssen Sie bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, die genauestens geprüft werden. Dabei wird zwischen dem uneingeschränkten und dem eingeschränkten automatisierten Grundbuchabrufverfahren unterschieden:

  • Uneingeschränktes Grundbuchabrufverfahren

    Der Zugang zum uneingeschränkten, automatisierten Grundbuchverfahren ist gemäß § 133 Abs. 2 der Grundbuchordnung Behörden, Gerichten, Notaren und öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren vorbehalten.

  • Eingeschränktes Grundbuchabrufverfahren

    Einen eingeschränkten Zugang zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren bekommen gemäß § 133 Abs. 4 der Grundbuchordnung i. V. m. § 82 der Grundbuchverfügung die, die einen Grund zur Einsicht sowie die Vollmacht des aktuellen Eigentümers eines Grundstücks oder einer Immobilie vorlegen. Hierunter fallen beispielsweise Banken, Rechtsanwälte und Versorgungsunternehmen, aber auch Privatpersonen.

Ob Sie zur Einsicht eines Grundbuchauszugs berechtigt sind, entscheidet das Zulassungsverfahren, welches Sie durchlaufen. Erst nach positiver Rückmeldung des Zulassungsverfahrens können Sie das gewünschte Grundbuchblatt einsehen.

Grundbuch einsehen: So geht’s

Grundbuchportal

Sie möchten das Grundbuchportal nutzen, aber wissen nicht, wie? Kein Problem, denn mit diesen drei Schritten geht es ganz einfach. Um das Grundbuch erfolgreich einsehen zu können, sollten Sie außerdem die folgenden Dokumente parat haben:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise: (vorläufiger) Kaufvertrag, Mietvertrag oder Vollmacht des aktuellen Eigentümers
  • Angaben über das gewünschte Grundstück oder die Immobilie (mindestens Straße und Hausnummer)
  • Geld zum Begleichen der Gebühren

1. Schritt:

Bringen Sie in Erfahrung, welches Grundbuchamt für das gewünschte Grundstück oder die Immobilie zuständig ist und die nötigen Informationen bereithält. Da Grundbuchämter immer Abteilungen der zuständigen Amtsgerichte sind, können Sie sich danach richten oder Sie lassen sich auf grundbuch-portal.de über die jeweilige Zuständigkeit informieren.

2. Schritt:

Der umfassendste Schritt zur Einsicht des Grundbuches ist ein Antrag. Sie können diesen schriftlich stellen oder Sie beantragen diesen mündlich bei dem zuständigen Amt vor Ort. Damit Ihr Antrag erfolgreich sein kann, müssen Sie zwingend ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Hier reicht nicht bloß die mündlich ausgesprochene Absicht, ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen zu wollen – Sie benötigen Dokumente wie einen Mietvertrag, den Entwurf eines Kaufvertrages oder die Vollmacht des aktuell eingetragenen Eigentümers. Zudem müssen Sie Informationen, wie die Straße und Hausnummer angeben können. Weitere Daten wie der Grundbuchbezirk und die Grundbuchblattnummer sind hilfreich, jedoch in der Regel nicht notwendig. Mit diesen Angaben starten Sie in das Zulassungsverfahren.

3. Schritt:

Haben Sie eine positive Rückmeldung des Zulassungsverfahrens erhalten, können Sie den angeforderten Grundbuchauszug einsehen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einen einfachen oder einen beglaubigten Grundbuchauszug bei dem zuständigen Amt anzufordern. Diese sind beispielsweise für die Vergabe von Krediten wichtig, kosten jedoch auch Geld.

Kosten des Grundbuchportals

Das Grundbuchportal ist ein praktisches Hilfsmittel, um Grundbuchblätter bequem von zu Hause aus einsehen zu können. Doch Achtung, denn die Internet-Grundbucheinsicht ist gebührenpflichtig. Die folgenden Gebühren fallen für Sie an, wenn Sie das Grundbuch online einsehen möchten:

Leistung

 

Uneingeschränktes Abrufverfahren

 

Eingeschränktes Abrufverfahren

 

Genehmigung der Landesjustizverwaltung zur Teilnahme am eingeschränkten Abrufverfahren - 50,00 €
Jeder Abruf aus einem Grundbuchblatt 8,00 € 8,00 €
Anforderung eines einfachen Grundbuchauszugs beim Grundbuchamt 10,00 € 10,00 €
Anforderung eines beglaubigten Grundbuchauszugs beim Grundbuchamt 20,00 € 20,00 €

Die Alternative zum Grundbuchportal

Neben dem Grundbuchportal haben Sie auch weitere Möglichkeiten, einen Grundbuchauszug einzusehen. So wurden alle deutschen Grundbücher digitalisiert und liegen beispielsweise Notaren und Vermessungsingenieuren, nicht aber Privatleuten vor. Die wohl schnellste und günstigste Alternative ist daher der Besuch Ihres zuständigen Grundbuchamtes, um das gewünschte Grundbuchblatt einzusehen.

Vorsicht ist bei kommerziellen Online-Anbietern geboten, die die Einsicht in den gewünschten Grundbucheintrag anbieten. Diese benötigen ebenfalls die oben genannten Dokumente von Ihnen, während hier zusätzliche Kosten für die Beauftragung des Anbieters anfallen. Diese Alternative sollten Sie also nur dann nutzen, wenn Sie die Anträge nicht selbst beim Grundbuchamt stellen möchten oder können.

FAQ zu Grundbuchportal: Grundbuchauszug online einsehen - so geht's

Wie kann ich das Grundbuchblatt einsehen?
Sie können das Grundbuchblatt online im Grundbuchportal oder beim zuständigen Grundbuchamt einsehen. Hierzu müssen Sie allerdings unter Vorlage bestimmter Dokumente zugelassen werden, da ein Grundbuchblatt sensible Daten enthält.
Kann ich im Grundbuch nach Namen suchen?
Das Grundbuchportal ermöglicht die Einsicht aller Grundbuchauszüge in Deutschland. Tendenziell ist die Suche nach Namen im Grundbuch also möglich – sie ist jedoch Behörden, Gerichten und Notaren vorbehalten. Privatpersonen können im Grundbuch nicht nach Namen suchen, denn sie haben nur einen eingeschränkten Zugriff.
Welche Angaben sehe ich im Grundbuchportal?
Im Grundbuchportal finden Sie die Grundbuchblätter aller Grundstücke und Immobilien. Diese enthalten Informationen darüber, wer wann Eigentümer war beziehungsweise ist. Außerdem sehen Sie die Größe des Grundstücks oder der Immobilie sowie mögliche Belastungen, Rechte Dritter, Hypotheken und Grundschulden.
Letzte Aktualisierung: 15.11.2023