Grundbuch: Kosten, Aufbau & wie Sie das Grundbuch einsehen können
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt oder kaufen möchte, sollte das Grundbuch genau kennen – denn hier sind alle wichtigen Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Belastungen und Rechten verzeichnet. Aber Vorsicht: Wer sich nicht rechtzeitig über Einträge und mögliche Einschränkungen informiert, könnte später unerwartete Kosten oder Probleme bekommen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie das Grundbuch aufgebaut ist, wann es besonders wichtig wird und welche Grundbuch-Kosten auf Sie zukommen können. Außerdem erklären wir Ihnen zwei Wege, wie Sie das Grundbuch einsehen können, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein amtliches, öffentlich geführtes Register, in dem alle Grundstücke und deren Eigentumsverhältnisse dokumentiert sind. Es wird vom zuständigen Grundbuchamt verwaltet und dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Jedes Grundstück erhält ein eigenes Grundbuchblatt, auf dem Informationen zu Eigentümern, Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden sowie Grunddienstbarkeiten eingetragen sind.
Das Grundbuch erfüllt mehrere Zwecke: Es stellt sicher, dass das Grundstückseigentum eindeutig nachweisbar ist, erleichtert Immobilientransaktionen und schützt die Rechte aller Beteiligten. Eine Eigentumsübertragung erfolgt nur durch eine notarielle Beurkundung und einen Grundbucheintrag. Auch bei der Beleihung einer Immobilie, etwa zur Kreditaufnahme, ist das Grundbuch entscheidend.
Ein Grundbuchauszug, der alle relevanten Eintragungen enthält, kann von berechtigten Personen beantragt werden. Seit 2009 sind diese Daten in Deutschland auch online verfügbar.
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Der Grundbuchauszug für das Grundstück, das Ihnen gehört oder an dem Sie interessiert sind, ist unter anderem für die Beleihungsprüfung seitens eines Kreditinstitutes und für den Immobilienkauf erforderlich. Ausschlaggebend für den Zugriff ist ein berechtigtes Interesse, das der Interessent beim Grundbuchamt nachweisen muss. Sachliche und verständliche Gründe werden akzeptiert. Reine Neugier hingegen erlaubt keinen Zugriff.
Neben dem Eigentümer selbst, der jederzeit Einsicht in seine Grundbuchseite erhalten darf, haben die folgenden Personen bei berechtigtem Interesse ein Einsichtsrecht:
- Mieter, die die Eigentumsverhältnisse sehen möchten
- Gläubiger bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks
- Erben
- Ehepartner
- Pflichtteilsberechtigte
Der Auszug lässt sich beim zuständigen Grundbuchamt, aber auch online anfordern. Normalerweise ist der Zugriff innerhalb von 5 Werktagen möglich. Bei der Online-Einsicht wird eine digitale Kopie der Grundbuchseite per E-Mail versendet. Je nach Grundbuchamt kann dabei eine geringe Gebühr anfallen.
Wann brauche ich Einsicht in das Grundbuch?
Eine Einsicht in das Grundbuch ist in verschiedenen Situationen erforderlich. Besonders wichtig ist dies, wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchten. Nur durch einen Grundbuchauszug können Sie sicherstellen, dass der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer eingetragen ist und ob Belastungen wie Grundschulden oder Wegerechte bestehen. Auch bei Erbschaften oder Schenkungen ist die Einsicht in das Grundbuch entscheidend, um Eigentumsverhältnisse zu klären.
Darüber hinaus benötigen Banken und Kreditinstitute oft eine Grundbucheintragung, wenn eine Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen dient. Bei rechtlichen Streitigkeiten über Grundstücksgrenzen oder Nutzungsrechte kann das Grundbuch ebenfalls Klarheit schaffen. Die Einsicht erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt, jedoch nur für berechtigte Personen, wie Eigentümer, Notare oder Banken.
Wer ein Haus oder Grundstück kaufen möchte, sollte unbedingt das Grundbuch einsehen, um unerwartete Risiken zu vermeiden. Versteckte Belastungen, eingetragene Rechte Dritter oder ungeklärte Eigentumsverhältnisse können später zu Problemen führen. Eine Prüfung des Grundbuchs vor dem Kauf gibt Ihnen Sicherheit und verhindert finanzielle Überraschungen.
Was wird im Grundbuch eingetragen?
Das Grundbuch dient als offizielles Register für Grundstücke und Immobilien und enthält alle wesentlichen Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Rechten und Belastungen. Geführt wird es vom zuständigen Grundbuchamt, und jede Grundbucheintragung hat rechtliche Wirkung.
Zu den wichtigsten Einträgen gehört der Eigentümer des Grundstücks. Erst wenn die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer offiziell im Grundbuch steht, ist der Eigentumswechsel vollzogen. Ebenso werden Grundschulden und Hypotheken erfasst, die als Sicherheit für Kredite dienen. Auch Rechte Dritter, wie Wegerechte oder Nießbrauch, müssen eingetragen werden.
Ändert sich etwas an diesen Verhältnissen, ist eine Änderung des Grundbuchs erforderlich. Ob Verkauf, Erbschaft oder Löschung einer Grundschuld – jede Veränderung muss amtlich vermerkt werden. Eine Löschung erfolgt nicht vollständig, sondern bleibt zur Nachvollziehbarkeit sichtbar.
Grundbuch Kosten: Damit müssen Sie rechnen
Die Eintragung und Verwaltung eines Grundstücks im Grundbuch ist mit verschiedenen Gebühren verbunden. Ob Grundbucheintragung, Änderung oder Einsicht – jede dieser Aktionen im Grundbuch verursacht Kosten, die durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Kostenpunkten gehören:
Maßnahme | Grundbuchkosten |
---|---|
Grundbucheintrag Kosten: Die Eintragung eines neuen Eigentümers | ca. 0,5 % des Kaufpreises der Immobilie |
Löschung oder Änderung eines Eintrags, z.B. das Entfernen einer Grundschuld | ca. 0,2 % des eingetragenen Wertes |
Grundbuchauszug Kosten: Eine einfache Kopie beim Grundbuchamt erhalten | ca. 10 €, ein beglaubigter Auszug kostet rund 20 € |
Aufbau des Grundbuches: Was steht in Abteilung 1 bis 3?
Das Grundbuch ist ein amtliches Register und folgt einer einheitlichen Struktur, die in der Grundbuchordnung festgelegt ist. Jede Grundbuchseite besteht aus mehreren Abschnitten, die bestimmte Informationen enthalten und eine transparente Nachverfolgung der Eigentums- und Belastungshistorie ermöglichen.
Die Bestandteile des Grundbuchs:
- Aufschrift: Hier sind grundlegende Informationen vermerkt, darunter das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Grundbuchblattes.
- Bestandsverzeichnis: In diesem Abschnitt werden die Katasterangaben zum Grundstück festgehalten. Dazu zählen die genaue Lage, die Flurstücknummer, die Größe sowie die Wirtschaftsart des Grundstücks (z. B. Wohnbaufläche, Ackergrundstück).
- Erste Abteilung – Eigentumsverhältnisse: Diese Abteilung enthält den Namen und die Anschrift der Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Bei einem Eigentümerwechsel wird hier eine neue Grundbucheintragung vorgenommen.
- Zweite Abteilung – Lasten und Beschränkungen: Hier sind alle rechtlichen Belastungen des Grundstücks vermerkt, wie Auflassungsvormerkungen (zur Sicherung des Eigentumserwerbs), Wohnrechte oder Nießbrauchrechte.
- Dritte Abteilung – Grundpfandrechte: Dieser Bereich enthält Informationen zu Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Banken tragen hier ihre Sicherheiten ein, wenn ein Grundstück als Kreditsicherheit dient.
Grundbuch einsehen: So ist der Ablauf
Eine Einsicht in das Grundbuch kann in vielen Situationen notwendig sein – beispielsweise beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, bei Erbschaften oder zur Klärung von Belastungen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, einen Grundbuchauszug zu erhalten: entweder online über das elektronische Grundbuchportal oder persönlich beim Grundbuchamt.
Mit unseren Schritt-für-Schritt-Anleitungen für beide Wege sind Sie bestens vorbereitet, um das Grundbuch online oder vor Ort beim Grundbuchamt einzusehen.
Grundbuch online einsehen
Die digitale Abfrage eines Grundbuchauszugs online ist eine schnelle und bequeme Möglichkeit, die benötigten Daten zu erhalten. Um das Grundbuch online einzusehen, gehen Sie wie folgt vor:
- Zugang zum Online-Portal: In Deutschland bieten verschiedene Bundesländer eigene Grundbuchportale an. Ein Beispiel ist das „Automatisierte Abrufverfahren für Grundbuchdaten“. Der Zugriff erfordert eine Registrierung oder eine Zugangsberechtigung, die meist Notaren, Banken oder Behörden vorbehalten ist.
- Berechtigung nachweisen: Privatpersonen müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen (z. B. Kaufinteresse mit Zustimmung des Eigentümers). Die Beantragung kann über ein Online-Formular erfolgen, oft ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
- Grundbuchauszug beantragen: Nach erfolgreicher Anmeldung kann die Suche nach dem gewünschten Grundstück erfolgen – meist anhand von Adresse oder Flurstücknummer. Die Grundbucheintragung wird anschließend in digitaler Form bereitgestellt.
- Kosten und Bearbeitungszeit: Die Grundbuchauszug-Kosten variieren je nach Bundesland, liegen aber meist zwischen 10 und 20 Euro. Der digitale Auszug steht in der Regel innerhalb weniger Werktage zur Verfügung.
Grundbuch beim Grundbuchamt einsehen
Falls der Online-Zugang nicht möglich ist, kann die Einsicht in das Grundbuch direkt beim Grundbuchamt erfolgen. So gehen Sie dabei vor:
- Das zuständige Grundbuchamt finden: Jedes Amtsgericht führt das Grundbuch für seinen Bezirk. Die Adresse kann online recherchiert oder telefonisch erfragt werden.
- Termin vereinbaren: Viele Grundbuchämter verlangen eine vorherige Terminvereinbarung. In manchen Fällen ist auch eine schriftliche Anfrage erforderlich.
- Berechtigung nachweisen: Beim Termin muss ein Nachweis des berechtigten Interesses erbracht werden. Dies kann eine Kaufabsicht (mit Zustimmung des Eigentümers) oder eine Erbschaft sein.
- Grundbucheintrag prüfen oder Auszug beantragen: Vor Ort kann das Grundbuch eingesehen oder ein Grundbuchauszug beantragt werden. Falls eine Kopie benötigt wird, entstehen Gebühren zwischen 10 und 20 Euro.
- Bearbeitungsdauer und Abholung: In der Regel dauert die Bearbeitung einige Tage. Der Grundbuchauszug kann persönlich abgeholt oder per Post zugestellt werden.