Maklervertrag kündigen: Eine wichtige Entscheidung mit Folgen?
Die Kündigung eines Maklervertrages kann für Immobilienkäufer und -verkäufer eine entscheidende Rolle spielen. Ein solcher Schritt erfordert präzise Planung und fundiertes Wissen über die rechtlichen Rahmenbedingungen, um mögliche Nachteile oder zusätzliche Kosten zu vermeiden. Ob Sie mit dem Service Ihres Maklers unzufrieden sind oder sich für einen anderen Anbieter entscheiden möchten – es ist wichtig, die richtigen Schritte zu kennen. In diesem Beitrag verraten wir, wann und wie Sie einen befristeten und unbefristeten Maklervertrag kündigen können. Außerdem geben wir Ihnen einen Ausblick, welche Fristen, Kosten und Co. auf Sie zukommen, wenn Sie Ihren Maklervertrag vorzeitig beenden. Mit diesem Wissen können Sie als Immobilienkäufer und -verkäufer die richtige Wahl treffen.
Den Maklervertrag kündigen – geht das überhaupt?
Einen Maklervertrag als Immobilienkäufer oder -verkäufer zu kündigen, ist grundsätzlich möglich. Unter welchen Bedingungen und mit welchen Fristen die Kündigung des Maklervertrages abläuft, hängt jedoch stark von der Art des Vertrages ab. So finden sich vor allem zwischen einem unbefristeten und einem befristeten Maklervertrag große Unterschiede hinsichtlich Prozess, Kosten und Co. Aber auch die individuellen Vertragsbedingungen sollten sorgfältig geprüft werden, da sie maßgeblich bestimmen, ob und wie eine Kündigung erfolgen kann.
Seit dem 13. Juni 2014 kommt zudem eine weitere Möglichkeit für Immobilienkäufer und -verkäufer hinzu, denn diese können den geschlossenen Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Das Widerrufsrecht tritt jedoch nur dann in Kraft, wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wurde, beispielsweise per Telefon oder E-Mail. Zudem müssen Makler ihre Kunden schriftlich über das Widerrufsrecht informieren, wenn für das anstehende Geschäft eine Provision fällig ist.
Auf Wunsch des Kunden hin, kann der Makler auch innerhalb der ersten 14 Tage (also innerhalb der Widerrufsfrist) mit der Arbeit beginnen. Ist er in dieser Zeit erfolgreich tätig, erlischt das Widerrufsrecht.
Unbefristeten Maklervertrag kündigen
Ein unbefristeter Maklervertrag ist eine Vereinbarung zwischen Makler und Immobilienkäufer oder -verkäufer ohne feste Laufzeit. Dieser Vertrag endet nicht automatisch, sondern bleibt bestehen, bis er gekündigt wird. Als Immobilienkäufer oder -verkäufer können Sie einen unbefristeten Maklervertrag jederzeit kündigen, da keine feste Bindung vorliegt. In der Regel gibt es jedoch Kündigungsfristen, die im Vertrag festgelegt sind und eingehalten werden müssen. Eine schriftliche Kündigung ist empfehlenswert, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine Besonderheit bei der Kündigung eines unbefristeten Maklervertrages ist es, dass auch nach der Kündigung eine Provision fällig werden kann, wenn der Makler bereits eine Vermittlungsleistung erbracht hat, die später zu einem Verkauf führt.
Befristeten Maklervertrag kündigen
Ein befristeter Maklervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Immobilienkäufer oder -verkäufer und einem Makler, der für eine festgelegte Dauer gilt. Während dieser Zeit darf der Makler eine Immobilie oder einen Käufer suchen. Die Kündigung eines befristeten Maklervertrages ist in der Regel nur zum Ende der Laufzeit möglich, es sei denn, im Vertrag ist ausdrücklich eine vorzeitige Kündigung vereinbart. Den befristeten Maklervertrag vorzeitig zu kündigen, ist im Rahmen einer ordentlichen Kündigung meist ausgeschlossen. Nur bei wichtigen Gründen, wie Pflichtverletzungen des Maklers, kann eine vorzeitige Kündigung in Betracht kommen – dies wird dann außerordentliche Kündigung genannt. Wichtig ist, die vertraglich festgelegten Fristen und Bedingungen genau zu beachten, um eventuelle Kosten oder rechtliche Probleme zu vermeiden. Nach Ablauf der Frist ist keine Kündigung nötig, da der Maklervertrag automatisch endet.
Außerordentliches Kündigungsrecht bei Maklerverträgen
Das außerordentliche Kündigungsrecht bei Maklerverträgen erlaubt es, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist zu beenden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Anders als bei der ordentlichen Kündigung, die oft an Fristen gebunden ist, kann eine außerordentliche Kündigung sofort erfolgen, wenn eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist. Dieses Recht steht sowohl dem Makler als auch dem Auftraggeber zu und wird vor allem bei Pflichtverletzungen in Anspruch genommen. So ist es beispielsweise möglich, einen Maklervertrag wegen Untätigkeit zu kündigen, wenn diese in einem unzumutbaren Ausmaß stattfindet, welches Ihnen als Immobilienkäufer oder -verkäufer finanziell oder in anderer Weise schadet. Weitere Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Maklervertrages sind:
- Schwere Pflichtverletzungen des Maklers
- Unzureichende oder falsche Beratung durch den Makler
- Unangemessene oder irreführende Werbung
- Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten
- Interessenkonflikte seitens des Maklers
- Verletzung von Vertraulichkeit
- Illegales oder unseriöses Verhalten
- Überhöhte Provisionsforderungen
Kündigung eines Maklervertrages: Schritt für Schritt erklärt
- Vertragsunterlagen prüfen: Der erste Schritt besteht darin, den Maklervertrag genau zu lesen. Prüfen Sie, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Vertrag handelt, welche Kündigungsfristen vereinbart wurden und ob es besondere Klauseln gibt.
- Kündigungsform festlegen: Es ist ratsam, die Kündigung schriftlich zu verfassen, auch wenn im Vertrag keine spezielle Form vorgesehen ist. Ein Einschreiben mit Rückschein sichert den Nachweis, dass die Kündigung zugestellt wurde.
- Kündigungsschreiben formulieren: Das Kündigungsschreiben sollte den vollständigen Namen, die Anschrift, den Vertragsgegenstand (Immobilie), das Datum und die ausdrückliche Erklärung der Kündigung enthalten. Gehen Sie sicher, dass das gewünschte Kündigungsdatum oder die Einhaltung der Frist klar genannt wird.
- Kündigungsgrund angeben: Bei einer außerordentlichen Kündigung ist es wichtig, den Kündigungsgrund detailliert zu beschreiben. Bei einer ordentlichen Kündigung reicht die formale Erklärung ohne Angabe von Gründen aus.
- Fristen beachten: Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für unbefristete Verträge zwei Wochen bis drei Monate, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen.
- Dokumentation der Kommunikation: Alle Unterlagen, Schreiben und E-Mails im Zusammenhang mit der Kündigung sollten aufbewahrt werden, um im Streitfall auf die Kommunikation zurückgreifen zu können.
- Makler kontaktieren: Nach dem Versand des Kündigungsschreibens ist es sinnvoll, den Makler anzurufen und die Kündigung zu bestätigen. Das sorgt für Transparenz und minimiert Missverständnisse.
- Offene Kosten klären: Klären Sie, ob noch ausstehende Provisionszahlungen oder Aufwandsentschädigungen zu begleichen sind. Dies ist wichtig, um die Angelegenheit rechtlich sauber abzuschließen.
- Bestätigung der Kündigung anfordern: Fordern Sie den Makler schriftlich auf, die Kündigung zu bestätigen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Kündigung akzeptiert wurde und keine weiteren Verpflichtungen bestehen.
Welche Kündigungsfrist hat ein Maklervertrag?
Die Kündigungsfrist eines Maklervertrages hängt von der Art des Vertrages ab. Bei einem unbefristeten Vertrag ist in der Regel eine Kündigungsfrist von 14 Tagen üblich. Diese Frist kann individuell vertraglich festgelegt werden, solange sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Bei einem befristeten Maklervertrag ist eine ordentliche Kündigung meist ausgeschlossen, die Vertragslaufzeit endet automatisch. Unzulässig sind übermäßig lange Kündigungsfristen, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen, etwa Fristen, die mehrere Monate oder gar Jahre betragen. Unzulässig lange Kündigungsfristen gelten als Grund für eine außerordentliche Kündigung. Eine außerordentliche Kündigung ist immer und fristlos möglich, wenn schwerwiegende Gründe wie Pflichtverletzungen des Maklers vorliegen.
Ist die Kündigung des Maklervertrages per E-Mail möglich?
Die Kündigung eines Maklervertrages per E-Mail ist grundsätzlich möglich, sofern der Vertrag keine spezifischen Vorgaben für die Kündigungsform enthält. Es ist jedoch ratsam, eine Kündigung schriftlich und per Einschreiben zu übermitteln, um rechtliche Sicherheit und einen Nachweis über den Zugang der Kündigung zu gewährleisten. Dies ist besonders wichtig, falls es zu Streitigkeiten über den Zeitpunkt oder den Erhalt der Kündigung kommt. Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben bietet eine klare Dokumentation und reduziert das Risiko von Missverständnissen oder rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung.
Kosten, wenn Sie den Maklervertrag kündigen
Die Kündigung eines Maklervertrages kann für Immobilienkäufer und -verkäufer mit unterschiedlichen Kosten verbunden sein. Neben möglichen Schadensersatzforderungen durch den Makler können auch Provisionsansprüche bestehen, selbst wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird. Es ist daher immens wichtig, die vertraglichen Regelungen genau zu kennen, um unnötige Kosten bei der Kündigung Ihres Maklervertrages zu vermeiden.
Provision trotz Kündigung des Maklervertrages
Auch bei einer ordentlichen Kündigung des Maklervertrages kann der Makler in bestimmten Fällen Anspruch auf eine Bezahlung haben – beispielsweise in Form einer Provision. Das Zahlen der Provision trotz Kündigung tritt häufig dann ein, wenn der Makler bereits eine nachweisliche Vermittlungsleistung erbracht hat, zum Beispiel, wenn ein Käufer oder Mieter durch die Bemühungen des Maklers gefunden wurde. Wird der Vertrag zwischen Ihnen und dem gefundenen Immobilienkäufer oder -verkäufer nach der Kündigung des Maklervertrages geschlossen, besteht die Möglichkeit, dass der Makler trotz der Vertragskündigung die volle Provision beanspruchen kann. Es ist daher ratsam, die vertraglichen Regelungen bezüglich der Provision genau zu prüfen, um unvorhergesehene Kosten zu vermeiden.
Schadensersatz bei der Kündigung des Maklervertrages
Wird ein Maklervertrag vorzeitig und ohne triftigen Grund gekündigt, kann der Makler unter Umständen Schadensersatz verlangen. Dieser Anspruch entsteht, wenn der Makler bereits nachweislich Aufwendungen und Ausgaben getätigt hat, etwa für Marketingmaßnahmen oder Objektbesichtigungen. Der Schadensersatz umfasst dabei nicht nur eine Aufwandsentschädigung für die entstandenen Kosten, sondern kann auch den entgangenen Gewinn berücksichtigen, den der Makler bei einem erfolgreichen Vertragsabschluss erwartet hätte. Es ist daher ratsam, bei der Kündigung eines Maklervertrages die genauen Gründe und Umstände abzuwägen, um unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Je nach Vertragsart und Verhandlungsbasis können diese Ansprüche unterschiedlich hoch ausfallen.
Maklervertrag kündigen und privat verkaufen – ist das sinnvoll?
Die Kündigung eines Maklervertrages und der private Verkauf einer Immobilie kann in einigen Fällen sinnvoll sein, birgt jedoch auch Risiken. Ein Vorteil des Privatverkaufs liegt in der Einsparung der Maklerprovision, was zu einem höheren Gewinn führen kann. Zudem haben Sie als Eigentümer die volle Kontrolle über den Verkaufsprozess und können Entscheidungen unabhängig treffen. Sie haben es in der Hand, wann, wie und wo Sie Ihr Haus oder Ihr Grundstück verkaufen.
Jedoch erfordert der Privatverkauf umfangreiche Marktkenntnisse, Verhandlungsgeschick und Zeit. Fehler bei der Preisgestaltung, rechtlichen Fragen oder komplexe Marketingmaßnahmen können dazu führen, dass der Verkaufsprozess stockt oder die Immobilie unter Wert verkauft wird. Makler verfügen über Expertenwissen und Netzwerke, die den Verkauf effizienter gestalten können. Für Eigentümer ohne Verkaufserfahrung ist die Zusammenarbeit mit einem Makler daher meist die sicherere Option. Zudem besteht bei einer vorzeitigen Kündigung des Maklervertrages das Risiko, dass Sie dennoch eine Provision zahlen müssen, sollten Sie einen Käufer wählen, der zuvor vom Makler angeworben wurde. Auch der Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung oder sogar auf Schadensersatz können möglich sein. In diesem Fall sparen Sie kein Geld, sondern zahlen sogar noch obendrauf, ohne eine Leistung zu erhalten.
Überlegen Sie sich zu Beginn gut, ob Sie einen Makler für den Verkauf Ihrer Immobilie engagieren möchten oder ob Sie die Aufgaben selbst stemmen können. Wenn Sie sich für einen Makler entschieden und einen Vertrag unterschrieben haben, sollten Sie im Regelfall dabei bleiben. Einzige Ausnahme: Der Makler verletzt seine Rechte und Pflichten in einem unzumutbaren Ausmaß. In jedem Fall ist es wichtig, den Maklervertrag gut zu lesen, um böse Überraschungen zu vermeiden.