Energieeinsparverordnung (EnEV): Alle Regelungen für Neu- und Altbauten
Sie möchten ein Haus bauen oder besitzen einen Altbau? Dann sollten Sie die Energieeinsparverordnung kennen. Die EnEV ist ein zentrales Instrument zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Sie setzt verbindliche Standards für den Energiebedarf von Neubauten und bestehenden Gebäuden und trägt maßgeblich zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei. Für Bauherren, Architekten, Immobilienbesitzer und Vermieter ist die EnEV von großer Bedeutung, da sie die Rahmenbedingungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren festlegt. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die Pflichten sowie Richt- und Grenzwerte der Energieeinsparverordnung und erklären, warum Sie die Anforderungen der EnEV aktuell im Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden.
Was ist die Energieeinsparverordnung?
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine deutsche Verordnung, die energetische Standards für Gebäude festlegt, um den Energieverbrauch zu senken und den Klimaschutz zu fördern. Sie betrifft sowohl Neubauten als auch bestehende Gebäude und definiert Anforderungen an die Dämmung, die Heizungs- und Klimatechnik sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Die EnEV hat das Ziel, den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu minimieren und somit den CO₂-Ausstoß zu reduzieren. Ihre Vorgaben wirken sich auf Bauplanung, Sanierung, und den Immobilienmarkt aus, indem sie sicherstellt, dass Gebäude energieeffizienter werden und langfristig weniger Energie verbrauchen. Die Energieeinsparverordnung war bis 2020 ein zentraler Bestandteil der deutschen Energiepolitik und trägt ebenso wie das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG) zur Erreichung der Klimaziele bei.
Richt- und Grenzwerte der EnEV
Die Energieeinsparverordnung legt Richt- und Grenzwerte fest, um den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen von Gebäuden zu reduzieren. Diese Werte und Maßnahmen stellen sicher, dass Gebäude weniger Energie verbrauchen und damit den CO₂-Ausstoß reduzieren. Hier finden Sie die wichtigsten Richt- und Grenzwerte der EnEV, um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen:
- Primärenergiebedarf: Die EnEV gibt Obergrenzen für den Primärenergiebedarf von Gebäuden vor. Diese Werte variieren je nach Gebäudetyp und Baujahr. Für Neubauten gilt in der Regel ein besonders strenger Wert.
- Transmissionswärmeverlust: Es gibt Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust, also den Wärmeverlust über die Gebäudehülle. Diese müssen durch entsprechende Dämmmaßnahmen eingehalten werden.
- Dämmung von Bauteilen: Spezifische U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizienten) sind für verschiedene Bauteile wie Wände, Dächer, Fenster und Türen festgelegt. Diese Werte geben an, wie viel Wärme durch das jeweilige Bauteil nach außen dringt.
- Luftdichtheit: Neubauten müssen eine hohe Luftdichtheit aufweisen, die durch einen sogenannten Blower-Door-Test überprüft wird. Undichtigkeiten, die zu Wärmeverlusten führen, sind zu vermeiden.
- Erneuerbare Energien: Die EnEV fördert die Nutzung erneuerbarer Energien. Bei Neubauten ist beispielsweise die Nutzung von Solarthermie, Photovoltaik oder anderen erneuerbaren Energiequellen oft vorgeschrieben oder wird zumindest stark empfohlen.
- Nachrüstungspflichten: Für Bestandsgebäude gibt es Nachrüstpflichten, etwa für die Dämmung von Dachböden und ungedämmten Rohrleitungen oder die Erneuerung alter Heizkessel.
Einfluss der Energieeinsparverordnung auf Altbauten
Die Energieeinsparverordnung hat spezifische Vorgaben und Pflichten für Altbauten, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen auch bei bestehenden Gebäuden zu reduzieren. Die hier geltenden Pflichten sind jedoch milder im Vergleich zu Neubauten, um Altbauten schrittweise energieeffizienter zu machen, ohne die Eigentümer unverhältnismäßig zu belasten. Zudem gibt es Ausnahmen für Altbauten, die Sie kennen sollten.
EnEV-Pflichten für Altbauten
- Dämmung der obersten Geschossdecke: Altbauten müssen die oberste Geschossdecke dämmen, wenn diese ungedämmt ist und auch das Dach darüber keine Dämmung enthält. Alternativ kann das Dach selbst gedämmt werden.
- Austausch von Heizkesseln: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind und nicht den Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik-Standards entsprechen, müssen ausgetauscht werden. Diese Regelung gilt nicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
- Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren: Ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen nachträglich gedämmt werden.
- Fenster und Fassaden: Bei größeren Sanierungen, die mehr als 10 % der Gebäudehülle betreffen, müssen die betroffenen Bauteile die aktuellen EnEV-Werte für den Wärmedurchgang (U-Wert) erfüllen.
EnEV-Ausnahmen für Altbauten
- Bestandsschutz: Altbauten, die vor dem 1. Februar 2002 errichtet wurden und unverändert bleiben, sind weitgehend von den EnEV-Pflichten ausgenommen.
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Maßnahmen müssen nicht durchgeführt werden, wenn sie wirtschaftlich nicht zumutbar sind. Dies wird durch eine Kosten-Nutzen-Analyse geprüft.
- Eigennutzung: Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Pflicht zum Heizkesseltausch ausgenommen, solange der Eigentümer bereits seit dem 1. Februar 2002 im Haus wohnt.
- Kulturdenkmäler: Baudenkmäler und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz sind von den meisten EnEV-Anforderungen ausgenommen, um die historische Bausubstanz zu schützen.
Eine weitere Regelung der Energieeinsparverordnung für Altbauten betrifft die Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel. Bei einem Eigentümerwechsel müssen die neuen Besitzer innerhalb von zwei Jahren die geforderten Sanierungsmaßnahmen durchführen, z.B. die Dämmung der obersten Geschossdecke und den Austausch alter Heizkessel.
Energieausweis Pflicht durch EnEV
Durch die Energieeinsparverordnung gibt es zudem die Pflicht zur Erstellung und Vorlage eines Energieausweises. Dieser Ausweis ist ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Es existieren zwei Arten von Energieausweisen: der Verbrauchsausweis und der Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, während der Bedarfsausweis auf einer technischen Analyse des Gebäudes und dessen theoretischem Energiebedarf basiert.
Der Energieausweis existiert, um Transparenz hinsichtlich des Energieverbrauchs von Gebäuden zu schaffen. Er hilft potenziellen Käufern oder Mietern, den energetischen Zustand eines Gebäudes zu beurteilen, was sowohl ökologische als auch finanzielle Vorteile bietet. Dadurch wird die Energieeffizienz von Gebäuden gefördert und ein Anreiz zur energetischen Sanierung geschaffen.
Aktuelle Neuerungen der Energieeinsparverordnung
Um zukunftsfähige Energiestandards zu gewährleisten, wird die Energieeinsparverordnung von Zeit zu Zeit mit Neuerungen versehen. Diese Neuerungen spiegeln den kontinuierlichen Fortschritt und die wachsenden Anforderungen an die Energieeffizienz und Nachhaltigkeit von Gebäuden wider. Sie tragen dazu bei, die nationalen und internationalen Klimaschutzziele zu erreichen und können ebenso kleine Teilbereiche wie allgemeine Regelungen der EnEV betreffen. Um alle Pflichten zu erfüllen, ist es wichtig, sich regelmäßig über mögliche Anpassungen zu informieren. Wir haben die aktuellen Neuerungen der EnEV für Sie zusammengefasst.
Seit dem 01. November 2020 wurden die Regelungen der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes in das neue Gebäudeenergiegesetz übertragen. Die daraus resultierenden Pflichten sind weitestgehend gleich geblieben, sodass die EnEV indirekt weiter Einfluss auf die Klimafreundlichkeit von Gebäuden nimmt.
EneV-Neuerungen 2009
- Ziel: Anpassung an die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
- Neuerungen: Einführung von Pflichtangaben zum Energiebedarf in Immobilienanzeigen.
- Regelungen: Verschärfung der Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und energetische Modernisierungen.
EneV-Neuerungen 2014
- Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz und Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
- Neuerungen: Einführung einer Energieausweispflicht bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
- Regelungen: Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubauten ab 2016.
EneV-Neuerungen 2016
- Ziel: Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden in Übereinstimmung mit den nationalen Klimaschutzzielen.
- Neuerungen: Weitere Verschärfung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf und den Wärmeschutz von Neubauten.
- Regelungen: Verpflichtung zur Verwendung von regenerativen Energien zur Deckung des Wärmebedarfs.
GEG-Neuerungen 2020 (Gebäudeenergiegesetz)
- Zusammenführung: Das GEG 2020 hat die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt.
- Ziel: Vereinheitlichung der Regelungen zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden.
- Neuerungen: Einführung von Mindestanteilen an erneuerbaren Energien bei Neubauten, verschärfte Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Gesamtenergieeffizienz.