Energieausweis beim Haus: Wann er Pflicht ist und welche Kosten entstehen

Energieausweis Haus

Der Energieausweis ist ein essenzielles Dokument für jeden Immobilienbesitzer, Käufer oder Mieter und bietet einen Überblick über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist der Ausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Häusern sogar Pflicht. Doch wann genau müssen Sie diesen Ausweis vorlegen, welche Kosten kommen auf Sie zu und verliert ein Energieausweis an Gültigkeit? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Beitrag. Außerdem verraten wir Ihnen, wie Sie einen Energiesparausweis richtig lesen und ganz stressfrei beantragen können.

Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Gebäudes bewertet und klassifiziert. Er wird in Energieeffizienzklassen von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient) eingeteilt, ähnlich wie bei Haushaltsgeräten. Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und ermöglicht es Eigentümern, Mietern und Käufern, den Energiebedarf und damit die potenziellen Energiekosten besser einzuschätzen. Der Hauptzweck des Energieausweises besteht darin, Transparenz im Immobilienmarkt zu schaffen und energetische Sanierungen zu fördern. Durch die Informationen im Energieausweis sollen Gebäude energieeffizienter gemacht und somit der Energieverbrauch und die CO2-Emissionen gesenkt werden, was zum Klimaschutz beiträgt.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Ein Energieausweis ist in verschiedenen Situationen erforderlich. Er dient dazu, Transparenz über die Energieeffizienz der Gebäude zu schaffen und potenzielle Käufer oder Mieter über die zu erwartenden Energiekosten zu informieren.

  • Verkauf von Immobilien: Eigentümer müssen beim Verkauf eines Hauses (Wohn- oder Nichtwohngebäude) einen gültigen Energieausweis vorlegen.
  • Vermietung von Immobilien: Vermieter sind verpflichtet, bei der Vermietung von Wohn- oder Gewerbeeinheiten einen Energieausweis vorzulegen. Das gilt auch bei der Vermietung ganzer Häuser.
  • Neubau: Bei der Errichtung eines neuen Gebäudes muss ein Energieausweis erstellt werden.
  • Öffentliche Gebäude: Für öffentliche Gebäude mit mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche, die häufig von der Öffentlichkeit genutzt werden, ist ein Energieausweis Pflicht.

Welcher Energieausweis ist für Häuser zulässig?

Für Häuser sind zwei Arten von Energieausweisen zulässig: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, bei der bauliche Eigenschaften und die Heizungsanlage bewertet werden. Er stellt den theoretischen Energiebedarf dar und ist detaillierter und aussagekräftiger. Der Bedarfsausweis ist insbesondere für Neubauten, umfassend sanierte Gebäude und ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht nach der Wärmeschutzverordnung 1977 modernisiert wurden, Pflicht.

Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist weniger aufwendig und günstiger, aber weniger genau. Der Verbrauchsausweis kann für bestehende Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten und bei Gebäuden, die nach 1977 gebaut oder nachgerüstet wurden, genutzt werden.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – der Unterschied

 VerbrauchsausweisBedarfsausweis
Methodik der ErstellungBasierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Er berücksichtigt den individuellen Verbrauch der bisherigen Nutzer und liefert damit eine eher nutzerabhängige Einschätzung des Energieverbrauchs.Basierend auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Er berücksichtigt die baulichen und technischen Gegebenheiten des Hauses, wie die Dämmung, Fenster, Heizung und Lüftung. Diese Analyse ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
AussagekraftWeniger genau, da er stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängt. Zwei identische Häuser können sehr unterschiedliche Verbrauchswerte haben, je nachdem, wie sparsam oder verschwenderisch die Bewohner mit Energie umgehen.Genaue und objektive Einschätzung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Er zeigt, wie energieeffizient das Gebäude selbst ist, unabhängig davon, wie die Bewohner des Hauses Energie nutzen.
AnwendungKann für bestehende Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten und für Gebäude genutzt werden, die nach 1977 gebaut oder nachgerüstet wurden.Pflicht für Neubauten, umfassend sanierte Gebäude und ältere Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, die nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden.
KostenIn der Regel günstiger, da weniger aufwendige Daten erhoben und analysiert werden müssen.Teurer, da eine detaillierte technische Analyse des Gebäudes durchgeführt werden muss.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist in Deutschland für eine Dauer von 10 Jahren gültig. Innerhalb dieser Zeit bleibt er als offizielles Dokument bestehen und muss nicht erneuert werden, es sei denn, es werden wesentliche Änderungen am Gebäude vorgenommen, die seine energetischen Eigenschaften beeinflussen. Dazu zählen umfangreiche Sanierungen oder Modernisierungen, die den Energiebedarf des Gebäudes erheblich verändern. Nach Ablauf der zehnjährigen Gültigkeitsdauer muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, um die aktuelle energetische Bewertung des Gebäudes sicherzustellen.

Kosten eines Energieausweises für Häuser

Die Kosten eines Energieausweises für Häuser variieren je nach Art des Ausweises und den spezifischen Bedingungen des Gebäudes. Ein Verbrauchsausweis, der auf dem tatsächlichen Energieverbrauch basiert, kostet in der Regel zwischen 50 und 100 Euro. Ein Bedarfsausweis, der eine detaillierte Analyse des energetischen Zustands des Gebäudes erfordert, ist aufwändiger und daher teurer. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen meist zwischen 300 und 500 Euro, können aber je nach Größe und Komplexität des Gebäudes auch höher ausfallen. Weitere Faktoren, die die Kosten beeinflussen können, sind die Region, in der das Gebäude liegt, die jeweilige Ausstellungsstelle sowie der beauftragte Energieberater.

Energieausweis Haus Kosten

Energieausweis beantragen: So geht’s

Der Prozess der Beantragung eines Energieausweises ist strukturiert und erfordert sorgfältige Vorbereitung und Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater. Durch das Einholen und Bereitstellen aller relevanten Daten können Sie sicherstellen, dass der Energieausweis korrekt und zeitnah erstellt wird.

  1. Ermittlung des Bedarfs: Entscheiden Sie, ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis benötigen. Verbrauchsausweise basieren auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre, während Bedarfsausweise auf einer detaillierten Analyse der Bausubstanz und der technischen Anlagen des Gebäudes basieren.
  2. Daten sammeln: Sammeln Sie alle notwendigen Daten und Unterlagen. Für den Verbrauchsausweis sind das die Energieverbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre. Für den Bedarfsausweis zählen Baupläne, technische Daten der Heizungsanlage und Informationen zu Dämmung, Fenstern sowie anderen relevanten Bauteilen dazu.
  3. Experten finden: Suchen Sie einen zertifizierten Energieberater oder ein spezialisiertes Unternehmen. Stellen Sie sicher, dass diese berechtigt sind, Energieausweise auszustellen. Sie können solche Experten über die dena (Deutsche Energie-Agentur) oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finden.
  4. Beratung und Vor-Ort-Termin: Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Energieberater. Bei Bedarfsausweisen wird in der Regel ein Vor-Ort-Termin zur Begutachtung des Gebäudes durchgeführt. Beim Verbrauchsausweis kann dies entfallen, wenn alle benötigten Verbrauchsdaten vorliegen.
  5. Datenanalyse und Erstellung des Energieausweises: Der Energieberater analysiert die gesammelten Daten und erstellt den Energieausweis. Dies kann je nach Komplexität und Vollständigkeit der Unterlagen einige Tage bis Wochen dauern.
  6. Überprüfung und Korrekturen: Überprüfen Sie den erstellten Energieausweis auf Richtigkeit. Bei Unstimmigkeiten oder Fehlern setzen Sie sich mit dem Energieberater in Verbindung, um Korrekturen vorzunehmen.
  7. Erhalt des Energieausweises: Nachdem alle Daten geprüft und gegebenenfalls korrigiert wurden, erhalten Sie den finalen Energieausweis. Bewahren Sie dieses Dokument gut auf, da es bei Verkauf oder Vermietung eines Hauses vorgelegt werden muss.
  8. Weitergabe und Nutzung: Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Hauses muss der Energieausweis potenziellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden. Er darf nicht älter als zehn Jahre sein.

Wie liest man den Energieausweis eines Hauses?

Der Energieausweis eines Hauses ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes sowie mögliche Maßnahmen zur Verbesserung liefert. Wie genau Sie einen Energieausweis lesen und welche Informationen Sie über das betroffene Haus erhalten, erklären wir Schritt für Schritt.

Deckblatt des Energiesparausweises

  • Gebäudedaten: Hier stehen grundlegende Informationen zum Gebäude, wie Adresse, Baujahr und Gebäudetyp.
  • Gültigkeit: Das Datum, bis wann der Energieausweis gültig ist (normalerweise 10 Jahre).

Energiekennwerte im Energiesparausweis

  • Endenergiebedarf oder -verbrauch: Dies zeigt den Energiebedarf oder den tatsächlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a). Ein niedriger Wert deutet auf ein energieeffizientes Gebäude hin.
  • Primärenergiebedarf oder -verbrauch: Dies berücksichtigt den gesamten Energieaufwand inklusive der Energieverluste bei der Gewinnung und Verteilung der Energie. Auch hier gilt: Je niedriger, desto besser.

Energieeffizienzklasse im Energiesparausweis

  • Skala: Der Energieausweis enthält eine farbige Skala von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient). Die Position des Pfeils auf der Skala zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an.

Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis

  • Energiebedarfsausweis: Basierend auf dem berechneten Energiebedarf des Gebäudes unter standardisierten Bedingungen.
  • Energieverbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.

Empfohlene Modernisierungsmaßnahmen im Energiesparausweis

  • Verbesserungsvorschläge: Empfehlungen zur energetischen Sanierung des Gebäudes, wie z.B. Dämmung, Austausch der Heizung oder Fenster.

Heizungsart im Energiesparausweis

  • Informationen zur Heizung: Art der Heizung und verwendete Energieträger (z.B. Gas, Öl, Strom).

Besondere Hinweise im Energiesparausweis

  • Zusätzliche Informationen: Eventuelle Besonderheiten oder spezifische Hinweise zum Gebäude, die relevant sein könnten.

Energieausweis Haus Werte

Was ist ein guter Wert im Energieausweis?

Ein guter Wert im Energieausweis eines Hauses zeigt an, dass ein Gebäude energieeffizient ist. Das bedeutet niedrigere Energiekosten und eine umweltfreundlichere Immobilie, was sowohl für Eigentümer als auch für Mieter attraktiv ist. Doch welche Werte sind wirklich gut? Wir verraten es Ihnen:

  • Endenergiebedarf oder -verbrauch: Ein Endenergiebedarf oder -verbrauch von unter 100 kWh/m²a wird allgemein als gut betrachtet. Werte unter 50 kWh/m²a sind ausgezeichnet und typisch für moderne Passivhäuser und Energiesparhäuser.
  • Primärenergiebedarf: Der Primärenergiebedarf berücksichtigt den gesamten Energieaufwand inklusive Verlusten bei Gewinnung und Verteilung. Werte unter 120 kWh/m²a sind gut, während Werte unter 60 kWh/m²a als hervorragend gelten.
  • Energieeffizienzklasse: Ein Gebäude in den Klassen A+ bis B ist sehr effizient. Die Skala reicht von A+ (sehr effizient) bis H (wenig effizient). Ein Pfeil in den grünen Bereichen (A+ bis B) deutet auf eine hohe Energieeffizienz hin.
Hinweis
Neben den Zahlen im Energieausweis eines Hauses sollten Sie auch auf empfohlene Modernisierungsmaßnahmen achten. Diese geben Hinweise zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz und bieten Ihnen einen Ausblick darauf, welche Kosten in Zukunft auf Sie zukommen könnten.

FAQ zu Energieausweis beim Haus: Pflicht, Kosten, Gültigkeit & Co.

Ab welchem Baujahr braucht man einen Energieausweis?
Alle Gebäude, die ab dem 1. Januar 2002 verkauft, vermietet oder verpachtet werden, benötigen einen Energieausweis. Auch jedes Wohngebäude, das im Jahr 1965 und davor errichtet wurde, benötigt seit dem 01. Juli 2008 einen Energieausweis.
Ist der Energieausweis für ein Haus Pflicht?
Ja, der Energieausweis ist für alle Wohnhäuser bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Pflicht. Zudem gilt: Nahezu jeder Neubau, der auf übliche Temperaturen beheizt werden soll, braucht einen Energieausweis.
Wie viel kostet ein Energieausweis für ein Haus?
Ein Energieausweis kostet je nach Art zwischen 50 und 500 Euro. Der Verbrauchsausweis liegt bei durchschnittlichen Kosten von 50 bis 100 Euro, während der detaillierte Bedarfsausweis in der Regel zwischen 300 und 500 Euro kostet.
Letzte Aktualisierung: 29.10.2024