Gebäudeenergiegesetz: Wichtige Infos zum GEG und aktueller Stand 2025
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Thema für alle, die Immobilien besitzen, kaufen oder sanieren möchten. Mit weitreichenden Änderungen, die bis 2025 umgesetzt werden, stellt das GEG die Weichen für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz in Gebäuden. Besonders wichtig ist das GEG für Hausbesitzer, Vermieter und Bauherren, da es klare Vorgaben zu Heizungen, Dämmung und Fördermöglichkeiten gibt. Ein umfassendes Verständnis des GEG bietet Ihnen nicht nur Planungssicherheit, sondern kann auch helfen, Kosten zu sparen und von attraktiven Förderungen zu profitieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die aktuellen Regelungen, geplante Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes für 2025 und die zahlreichen Fördermöglichkeiten, die Sie nutzen können. Profitieren Sie von unserem Überblick über die Chancen und Pflichten des GEG!
Was besagt das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, ist in Deutschland seit dem 1. November 2020 in Kraft und regelt seitdem die energetischen Anforderungen an Gebäude. Ziel des GEG ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Hauptbereiche umfassen die Vorgaben für den Neubau, energetische Sanierungen, Energieausweise und den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung.
Das neue Gebäudeenergiegesetz setzt auf klimafreundliche Standards und bildet einen zentralen Baustein für die Energiewende. Es verpflichtet Bauherren und Eigentümer, Mindeststandards für Energieeffizienz einzuhalten und klimaneutrale Technologien zu integrieren. Die aktuellen GEG Infos zu beachten, ist essenziell für Planer und Eigentümer, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Strafen zu vermeiden.
Welche Gesetze fließen im GEG zusammen?
Das Gebäudeenergiegesetz ist ein vergleichsweise junges Gesetz, das erst am 1. November 2020 in Kraft trat. Es vereint drei ältere Regelungen: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Diese Zusammenlegung wurde durchgeführt, um die Vorgaben für die energetische Qualität von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zu vereinheitlichen.
Durch das neue Gebäudeenergiegesetz sollte die Gesetzeslage klarer und einfacher anwendbar werden. Es schafft eine Grundlage für die Klimaziele und erleichtert die Umsetzung der Energiewende im Gebäudesektor. Die Zusammenfassung der drei Gesetze in das Gebäudeenergiegesetz ist daher besonders relevant für Bauherren und Eigentümer, die Neubauten oder Sanierungen planen.
10 wichtige Themen in Gebäudeenergiegesetz
Das GEG ist zentral für die Energiewende im Gebäudesektor. Es regelt Vorgaben zu Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und Klimaschutz für Wohn- und Nichtwohngebäude. Dabei werden die energetischen Anforderungen an Neubauten, Sanierungen sowie den Betrieb bestehender Gebäude definiert. Das Ziel: ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045. Besonders wichtig sind dabei Themen wie die Nutzung von erneuerbaren Energien, der Austausch von alten Heizungen und konkrete Energieeinsparvorgaben. Im Folgenden erklären wir die zehn zentralen Aspekte des GEG:
1. Primärenergiebedarf
Das GEG legt den zulässigen Primärenergiebedarf für Neubauten und Bestandsgebäude fest. Dieser gibt an, wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigen darf. Entscheidend ist, dass der Primärenergiebedarf möglichst niedrig gehalten wird, um fossile Ressourcen zu schonen. Für Neubauten gelten besonders strenge Vorgaben.
2. Erneuerbare-Energien-Pflicht
Das Gesetz verpflichtet Bauherren, bei Neubauten einen Teil des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Dazu zählen Photovoltaikanlagen, Solarthermie, Wärmepumpen oder Holzheizungen. Ziel ist es, fossile Brennstoffe zu reduzieren und den CO₂-Ausstoß zu minimieren.
3. Gebäudehülle
Eine effiziente Dämmung der Gebäudehülle ist essenziell. Das GEG schreibt Höchstwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Fenstern, Wänden und Dächern vor. Damit wird der Wärmeverlust reduziert, was Energiekosten senkt und die Umwelt schont.
4. Pflicht zum Heizungstausch
Alte, ineffiziente Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden. Diese Vorschrift betrifft vor allem Standardheizkessel. Ausgenommen sind jedoch moderne Niedertemperatur- und Brennwertgeräte.
5. Niedrigstenergiegebäude-Standard
Neubauten müssen dem Niedrigstenergiegebäude-Standard entsprechen. Dieser fordert eine besonders hohe Energieeffizienz, die mit einem minimalen Einsatz von fossilen Energien kombiniert wird. Damit soll der Neubausektor klimafreundlicher werden.
6. Energieausweis
Das GEG regelt, dass Gebäude beim Verkauf oder der Vermietung einen Energieausweis benötigen. Dieser zeigt die Energieeffizienzklasse und informiert über den erwarteten Energieverbrauch. Für Käufer und Mieter bietet dies Transparenz.
7. Sommerlicher Wärmeschutz
Das Gebäudeenergiegesetz definiert Maßnahmen, um den sommerlichen Wärmeschutz zu verbessern. Ziel ist es, die Überhitzung von Räumen zu vermeiden, ohne auf energieintensive Klimaanlagen zurückzugreifen. Geeignete Maßnahmen sind beispielsweise Verschattungen oder spezielle Verglasungen.
8. Sanierungspflichten
Bei größeren Renovierungen müssen Gebäude energetisch aufgerüstet werden. Dies umfasst beispielsweise die Dämmung von Dächern oder die Erneuerung der Heizungsanlage. Das Ziel ist eine schrittweise Verbesserung des Altbaubestands.
9. Smart-Meter-Integration
Das Gebäudeenergiegesetz fördert den Einsatz von Smart-Metern zur Energieüberwachung. Diese digitalen Stromzähler ermöglichen es, den Energieverbrauch in Echtzeit zu analysieren und Einsparpotenziale zu erkennen.
10. Klimaschutz und Zielvorgaben
Das GEG verfolgt das übergeordnete Ziel, den Gebäudesektor klimaneutral zu machen. Die Vorgaben orientieren sich an den Klimazielen Deutschlands, insbesondere der Senkung des CO₂-Ausstoßes bis 2045.
Ein Haus, das besonders energieeffizient ist, wird Energiesparhaus genannt. Hierunter fallen verschiedene Arten, wie das Nullenergiehaus, das Passivhaus und das Plusenergiehaus. Für den Bau einer solchen Immobilie oder einer gleichbedeutenden Sanierung eines Bestandsgebäudes bietet das GEG zahlreiche Förderungen, um Sie auf dem Weg in die Energieeffizienz finanziell zu unterstützen.
Was ist das GEG Referenzgebäude?
Das Referenzgebäude nach GEG ist ein Standardmodell, das im Gebäudeenergiegesetz definiert wird. Es dient als Vergleichsmaßstab für die energetischen Anforderungen an Neubauten in Deutschland. Dabei hat das Referenzgebäude die gleichen Abmessungen, Nutzungsarten und Orientierungen wie das geplante Gebäude, jedoch mit idealisierten Eigenschaften, die den Mindestanforderungen des GEG entsprechen. Das Ziel ist es, Bauherren und Planern eine klare Vorgabe zu geben, wie energieeffizient ein Neubau sein muss, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Mit diesem System wird sichergestellt, dass Neubauten energieeffizient und zukunftsfähig sind.
Unterschied: Neubau und Bestandsgebäude im Gebäudeenergiegesetz
Das Gebäudeenergiegesetz unterscheidet klar zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden. Eine Immobilie gilt als Neubau, wenn sie nach Inkrafttreten des GEG errichtet wurde und somit den aktuellen energetischen Anforderungen entsprechen muss. Für Neubauten legt das Gebäudeenergiegesetz besonders strenge Vorgaben fest, wie etwa den zulässigen Primärenergiebedarf, die Qualität der Gebäudehülle und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Für Bestandsgebäude gelten weniger strenge Regeln – jedoch bestehen Nachrüstpflichten, etwa für die Dämmung von Heizungsrohren oder den Austausch alter Heizkessel. Zudem gelten strengere Vorgaben, wenn umfassende Modernisierungen oder Erweiterungen durchgeführt werden. Eigentümer von Bestandsgebäuden profitieren von Übergangsregelungen, müssen aber langfristig Maßnahmen ergreifen, um die Effizienz ihrer Immobilie zu steigern.
Das GEG unterstützt so die Energiewende, berücksichtigt aber Unterschiede bei Neubau und Bestand, um Eigentümer nicht mit plötzlichen und großen Sanierungen finanziell zu überfordern.
GEG aktuell: Was gilt im Gebäudeenergiegesetz 2025?
Das Gebäudeenergiegesetz sieht ab 2025 voraussichtlich neue Regelungen vor, die insbesondere Neubauten betreffen. Geplant ist, dass der Effizienzhausstandard EH 40 verbindlich für Neubauten wird, was eine deutlich strengere energetische Vorgabe darstellt. (Aktuell gilt noch der Standard EH 55.) Allerdings gibt es Widerstand gegen diese Verschärfung, da sie angesichts hoher Baukosten und schleppender Bautätigkeit als unpraktikabel angesehen wird. Es bleibt abzuwarten, ob diese Regelung tatsächlich umgesetzt wird. Darüber hinaus bleibt das Ziel des GEG bestehen, fossile Energien zu reduzieren und klimafreundliches Heizen voranzutreiben, etwa durch den Einbau von Wärmepumpen. Es wird auch 2025 weiterhin Fördermöglichkeiten des Gebäudeenergiegesetzes geben, um den Umstieg finanziell zu unterstützen.
Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz 2024
- Erneuerbare Energien für Heizungen: Neue Heizungsanlagen müssen künftig mindestens 65 % der Wärme aus erneuerbaren Energien beziehen. Diese Regel greift schrittweise und abhängig von der kommunalen Wärmeplanung.
- Länderöffnungsklauseln: Bundesländer dürfen strengere Vorgaben für Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien festlegen, etwa für Neubauten.
- Klimaneutralität: Das GEG unterstützt die Klimaziele 2045 und priorisiert erneuerbare Energien sowie Effizienzmaßnahmen in Gebäuden.
- Förderung klimafreundlicher Heizungen: Haushalte mit geringem Einkommen können bis zu 30 % Förderung erhalten. Ein Geschwindigkeitsbonus gewährt zusätzliche 20 % bei einem schnellen Umstieg.
- Kostenbegrenzung für Mieter: Kosten für Heizungsmodernisierungen werden auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter und Monat begrenzt, um Mieter zu schützen.
- Energieberatung: Die staatliche Förderung umfasst auch Energieberatungen für Wohngebäude, um Modernisierungen effizienter zu gestalten.
- Technologieoffenheit: Neben Wärmepumpen können auch andere Technologien wie Pelletheizungen oder Solarthermie gewählt werden.
- Klimafreundliche Neubauten: Ein spezielles Förderprogramm für Neubauten wurde eingeführt, jedoch pausiert es derzeit aufgrund von Haushaltsverhandlungen.
Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz 2023
- Anhebung der Effizienzstandards: Neubauten mussten ab 2023 mindestens den Effizienzhausstandard 55 erfüllen, um den Energieverbrauch weiter zu senken.
- Verschärfte Anforderungen an Altbauten: Eigentümer mussten veraltete Heizkessel austauschen, wenn diese älter als 30 Jahre sind.
- Elektronische Energieausweise: Neue digitale Anforderungen erleichtern die Nachverfolgung von Effizienzmaßnahmen.
- Modernisierungspflicht: Sanierungsverpflichtungen für Dämmung und Heizungen wurden erweitert, insbesondere für unsanierte Altbauten.
- Förderung von Wärmepumpen: Wärmepumpen wurden finanziell stärker gefördert, um deren Verbreitung zu beschleunigen.
- Integration erneuerbarer Energien: Photovoltaik und Solarthermie wurden für bestimmte Gebäudekategorien verpflichtend.
- Klimaneutralität im Fokus: Der gesetzliche Rahmen wurde auf die nationalen Klimaziele 2045 abgestimmt.
- Prüfung des Primärenergiebedarfs: Energieaudits wurden für größere Wohnanlagen verpflichtend, um Effizienzpotenziale zu identifizieren.
GEG Förderungen: Das müssen Sie wissen, um zu sparen
Das Gebäudeenergiegesetz bietet in Deutschland zahlreiche Fördermöglichkeiten, um die energetische Sanierung und den Einsatz klimafreundlicher Technologien zu unterstützen. Förderungen gibt es insbesondere für Maßnahmen wie den Einbau effizienter Heizungen, die Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpen, Solarthermie), die Dämmung von Gebäuden oder den Austausch alter Heizkessel. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu reduzieren und die Klimaziele zu erreichen.
Die Förderungen können über Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Diese richten sich an private Hausbesitzer, Vermieter sowie Bauherren und Wohnungseigentümergemeinschaften. Wichtig ist, die Förderung vor Beginn der Maßnahme zu beantragen.
Ein Energieberater kann dabei helfen, die passenden Förderprogramme zu identifizieren und alle notwendigen Anträge vorzubereiten. Neben Zuschüssen gibt es auch zinsgünstige Kredite. Die Kombination aus Förderung, Zinsvergünstigung und langfristiger Energieeinsparung macht Maßnahmen im Sinne des GEG aktuell besonders attraktiv.