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Erbpacht ist eine Form der Pacht, bei der das Pachtrecht über einen sehr langen Zeitraum, oft über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte, besteht. Dies ermöglicht dem Pächter, langfristige Investitionen zu tätigen, ohne das Grundstück tatsächlich zu erwerben. Als Gegenleistung zahlt der Pächter einen jährlichen Pachtzins für die Nutzung des Grundstücks an den Eigentümer. Geregelt wird die Erbpacht dabei über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz).
Ein charakteristisches Merkmal der Erbpacht ist, dass sie mit dem Grundstück vererbt werden kann. Das bedeutet, dass der Pächter das Recht hat, die Erbpacht an seine Erben weiterzugeben. Dies schafft eine langfristige Bindung zwischen dem Pächter und dem Grundstück.
Erbpachtgrundstücke werden in der Regel von Gemeinden, Kirchen und Stiftungen angeboten. Dies gibt ihnen einen gewissen Spielraum, um beispielsweise großen Familien oder Haushalten mit erschwerten Lebensumständen günstigere Konditionen anbieten zu können, um diese zu unterstützen. Aber auch Privatpersonen sind dazu berechtigt, ein Grundstück über das Erbbaurecht zu verpachten.
Wer darüber nachdenkt, ein Erbpachtgrundstück zu pachten, der sollte sich zuvor über die anstehenden Kosten informieren. Zwar kommt kein einmaliger, großer Kostenblock auf Sie zu, wie es beim Kauf eines Grundstücks der Fall wäre, trotzdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie die anstehenden Kosten tragen bzw. finanzieren können. Dabei kommen einige Positionen nur einmalig bei Vertragsschluss auf Sie zu, andere Kosten wiederholen sich jedoch in regelmäßigen Abständen. Folgende Kostenpositionen fallen für Sie als Pächter eines Grundstücks über das Erbbaurecht an:
Die Laufzeit einer Erbpacht wird in der Regel zwischen dem Grundstückseigentümer (Verpächter) und dem Erbbauberechtigten (Pächter) ausgehandelt und anschließend im Erbbaurechtsvertrag, einschließlich der Bedingungen für eine eventuelle Verlängerung oder Kündigung, festgehalten. Je nach Absprache kann die Dauer des Erbbaurechts also variieren, typisch sind jedoch 50 bis 99 Jahre.
In einigen Fällen können Erbbaurechtsverträge auch eine Option vorsehen, das Erbbaurecht nach Ablauf der festgelegten Laufzeit zu verlängern. Jede Verlängerung oder Kündigung muss jedoch im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Zudem ist es möglich, die Pacht zu vererben. So endet der Erbpachtvertrag also nicht zwingend mit dem Tod des Pächters, sondern wird in diesem Fall von dessen Erben weitergeführt.
Bei Auslaufen der Erbpacht verfällt das Nutzungsrecht des Pächters am Grundstück und fällt vollständig an den Verpächter zurück. Im Falle eines darauf errichteten Hauses geht auch dieses an den Grundstückseigentümer über – jedoch gegen eine Ablösung von mindestens zwei Dritteln des Verkehrswertes. Hierfür kann der Grundstückseigentümer dem Pächter ein Angebot unterbreiten, das entweder willkürlich abgegeben oder bereits im Vertrag festgehalten wurde.
Beachten Sie, dass die Ablehnung des Angebots dazu führt, dass die Immobilie ohne Entschädigung an den Grundstückseigentümer übergeht. Um ein solches Szenario zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Verlängerung des Erbpachtvertrags wichtig.
Pächter von Erbpachtgrundstücken haben verschiedene Rechte, die ihnen im Rahmen des Erbpachtvertrags gewährt werden. Dazu gehören das Nutzungsrecht des Grundstücks für die vereinbarte Laufzeit, das Recht zur Bebauung und Nutzung der Immobilie auf dem Grundstück sowie das Mitspracherecht bei eventuellen Veränderungen oder Modernisierungen. Pächter haben auch das Recht auf eine angemessene Entschädigung im Fall von Bauarbeiten oder anderen Eingriffen, die ihre Nutzung beeinträchtigen. Darüber hinaus können Pächter in bestimmten Fällen das Recht auf Verlängerung des Erbpachtvertrags oder auf den Erwerb des Grundstücks erlangen, sofern dies im Vertrag vorgesehen ist. Es ist wichtig, die genauen Rechte im individuellen Erbpachtvertrag zu prüfen, da sie je nach Vereinbarung variieren können.
Das Erbbaurecht bietet einige Vor- und Nachteile, die Sie abwägen sollten, um eine Entscheidung treffen zu können, die genau auf Ihre individuelle Situation passt. Flexibilität, Kosten sowie die aktuelle Marktlage sind entscheidende Kriterien und bestimmen, ob sich die Inanspruchnahme von Erbpacht für Sie lohnt. Folgende Vorteile und Nachteile des Erbbaurechts sollten Sie für die ideale Planung beachten:
Die Erbpacht bietet verschiedene Vorteile sowohl für den Erbpachtgeber als auch für den Erbpächter. Inwiefern sich die Vorteile auch auf Ihren individuellen Fall auswirken, kommt letztendlich auf die getroffenen Bedingungen an, die in Ihrem Erbpachtvertrag festgelegt wurden. Auf diese Vorteile können sich Erbpachtgeber und Pächter freuen:
Für den Erbpachtgeber:
Für den Erbpächter:
Trotz einiger Vorteile birgt die Erbpacht auch potenzielle Nachteile sowohl für den Erbpachtgeber als auch für den Erbpächter. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass die Nachteile einer Erbpacht stark vom spezifischen Erbpachtvertrag und den individuellen Bedingungen abhängen können. Eine sorgfältige Prüfung des Vertrags ist daher vor Abschluss der Erbpacht ratsam. Achten Sie besonders auf die folgenden Nachteile:
Für den Erbpachtgeber:
Für den Erbpächter:
Ob Sie sich für ein Erbpachtgrundstück oder doch für den Kauf eines eigenen Grundstücks entscheiden, liegt ganz bei Ihnen. Für viele Menschen sind die Kosten jedoch einer der größten Faktoren, sich für die Erbpacht zu entscheiden. Durch das Zahlen von monatlichen oder jährlichen Pachtzinsen ist keine Finanzierung nötig, was mehr finanzielle Freiheit bedeutet. Eigentum hingegen bietet Ihnen mehr Freiraum im Hinblick auf Ihren Umgang mit dem Grundstück sowie eine größere Planungssicherheit. Für welche Alternative Sie sich am Ende entscheiden, hängt also stark von Ihren persönlichen Vorlieben sowie Ihrer wirtschaftlichen Situation ab.
Die Beleihbarkeit von Grundstücken bezieht sich auf die Möglichkeit, das Grundstück als Sicherheit für einen Kredit zu verwenden, insbesondere für Hypothekendarlehen. Da es sich bei Erbbaurechten um grundstücksgleiche Rechte handelt, können diese also ebenso beliehen werden, wie ein Grundstück, das in Ihrem Eigentum liegt. Um ein Erbpachtgrundstück zu beleihen, müssen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BelWertV jedoch zwei Vorgaben erfüllt sein:
Sind beide Kriterien erfüllt, wird der Beleihungswert des Erbpachtgrundstückes berechnet. Für die Beleihungswertermittlung wird das Grundstück zuerst behandelt, als gäbe es kein Erbbaurecht, weshalb sowohl das Sachwertverfahren als auch das Ertragswertverfahren zum Einsatz kommen können. Anschließend finden Abzüge statt, die den Beleihungswert an den Fall eines Erbpachtgrundstückes anpassen.
Bei der Übernahme von Erbpachten gehen Sie eine langfristige Verpflichtung ein. Umso wichtiger ist es, alle offenen Fragen und kritischen Punkte abzuklären, um böse Überraschungen nach Vertragsschluss zu vermeiden. Dies sind die wichtigsten Aspekte, die Sie bei der Übernahme einer Erbpacht beachten sollten:
Der wohl wichtigste Nachteil von Erbpacht ist, dass Sie kein Eigentümer des gepachteten Grundstücks sind oder im Rahmen des Erbbaurechts werden. Läuft der Erbpachtvertrag aus, gehen alle Nutzungsrechte automatisch an den Erbpachtgeber zurück.
Endet die Laufzeit der Erbpacht und wird nicht verlängert, so geht das Nutzungsrecht des Grundstücks vom Pächter an den Verpächter über. Ist ein Haus auf diesem Grundstück erbaut worden, kann der Grundstückseigentümer dies zu einem Preis von mind. zwei Drittel des Verkehrswertes ablösen.
Mit dem Kauf eines Hauses auf einem Erbpachtgrundstück haben Sie vor allem einen Vorteil: Der Kaufpreis des Grundstücks entfällt und reduziert Ihre einmaligen Kosten erheblich. Sie sind jedoch langfristig an den Erbpachtvertrag gebunden und haben weniger Freiheiten.