Schenkungssteuer 2024: Freibeträge und Steuersätze berechnen

Bei einer Schenkung wird in Deutschland die Schenkungssteuer fällig. Doch was genau ist das eigentlich? Wir verraten, was Schenker und Beschenkte beachten müssen, welche Höhen und Freibeträge bei der Schenkungssteuer existieren und wie Sie diese berechnen können. Außerdem geben wir Ihnen einen Einblick in die Schenkungssteuer speziell bei Immobilien sowie Grundstücken und verraten Ihnen, wie Sie die Schenkungssteuer reduzieren oder sogar ganz umgehen können.

Was ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist eine Abgabe, die immer dann fällig wird, wenn Vermögen oder Geldgeschenke (Schenkungen) von einer Person auf eine andere übertragen werden, ohne dass eine direkte Gegenleistung erbracht wird. Die Schenkungssteuer wird im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und zielt darauf ab, das Schenken von Vermögen zu regulieren und zu besteuern, um Steuereinnahmen zu generieren und möglichen Missbrauch zu verhindern.

Welche Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer?

Ein Geschenk und eine Schenkung sind nicht immer dasselbe – schließlich müssen Sie das Geburtstagsgeschenk oder das Weihnachtspräsent nicht versteuern. Doch welche Zuwendungen unterliegen dann der Schenkungssteuer? Die Antwort darauf findet sich in § 7 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), welcher eine Aufzählung aller Vorgänge enthält, die als steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden gelten. Für folgende Zuwendungen müssen Sie die Schenkungssteuer zahlen:

  • Klassische Schenkung: Eine wertmäßig hohe Zuwendung ohne Gegenleistung unter Lebenden.
  • Zahlung einer Abfindung: Dies kann sowohl für einen Erbverzicht, einen Pflichtteilsverzicht oder einen Vermächtnisverzicht sein.
  • Ausstattung einer Stiftung: Das Stiften von Vermögen durch ein Stiftungsgeschäft.
  • Schenkung an den Ehegatten/ die Ehegattin: Die Bereicherung des Ehepartners durch die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft.
  • Weitere Schenkungen: Auch Vorgänge, die nicht immer als Schenkung zu erkennen sind, können der Schenkungssteuerpflicht unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise unverzinsliche Darlehen oder das gemeinsame Konto von Ehegatten. Auch ein Gesellschafter kann eine steuerpflichtige Schenkung verursachen, indem er sich an einem Unternehmen beteiligt oder von diesem ausscheidet.

Tipp

Schenkungen müssen nicht immer einen kompletten Vorgang betreffen, sondern können auch auf einen Teil Ihrer Handlung anfallen. Ein Beispiel ist der Kauf eines Hauses, dessen Preis deutlich zu niedrig angesetzt ist. In diesem Fall ist die Gegenleistung höher als der Kaufpreis, wodurch die Differenz als Schenkung angesehen wird – Sie müssen folglich auf diesen unentgeltlichen Teil die Schenkungssteuer bezahlen.

Schenkungssteuer Freibetrag: Diese Freibeträge gelten für Kinder, Geschwister & Co.

Die Steuer für eine Schenkung wird nicht vom ersten Euro an fällig, denn es existieren Freibeträge für die Schenkungssteuer, die zuerst überschritten werden müssen, damit Sie zur Kasse gebeten werden. Der Freibetrag ist jedoch nicht für jeden gleich. Gemäß §§ 15 und 16 ErbStG haben Ehepartner, Kinder, Geschwister, Enkel und Co. jeweils eigene Beträge, die sie steuerfrei erhalten können. Außerdem kommen auch bei der Schenkungssteuer Steuerklassen zum Einsatz, die die Höhe der Freibeträge aufteilen. Hier handelt es sich jedoch nicht um die Steuerklassen der Lohnsteuer, sondern um eine unabhängige Aufteilung. Welche Freibeträge und Steuerklassen es gibt, lesen Sie in der untenstehenden Tabelle.

Freibeträge der Schenkungssteuer

PersonengruppeFreibetragSteuerklasse
Ehegatten & eingetragene Lebenspartner500.000 €I
Kinder & Stiefkinder400.000 €I
Enkel, deren Eltern verstorben sind400.000 €I
Enkel, deren Eltern leben200.000 €I
Urenkel100.000 €I
Eltern & Großeltern20.000 €II
Geschwister, Nichten & Neffen20.000 €II
Stiefeltern, Schwiegerkinder & Schwiegereltern20.000 €II
Geschiedene Ehegatten & getrennte Lebenspartner20.000 €II
Cousinen & Cousins20.000 €III
Alle anderen Personen20.000 €III

10-Jahresfrist: Das müssen Sie beim Freibetrag der Schenkungssteuer beachten

Der jeweilige Freibetrag der Schenkungssteuer gilt nicht unendlich oft – nur alle zehn Jahre kann der Freibetrag ausgeschöpft werden. Dies kann entweder eine einzige Schenkung sein, oder aber Sie führen viele kleine Schenkungen an dieselbe Person durch. Beispielsweise können Sie Ihrem Kind einmal alle zehn Jahre 400.000 € schenken, ohne die Schenkungssteuer zahlen zu müssen, oder Sie schenken Ihrem Kind jährlich 40.000 € über zehn Jahre hinweg. Auch dann kommen Sie auf 400.000 € und liegen im Freibetrag der Schenkungssteuer. Sind die zehn Jahre um, können die vollen Freibeträge erneut ausgeschöpft werden.

Die Höhe der Schenkungssteuer in Deutschland 2023

Wird der Freibetrag überschritten, sind Sie schenkungssteuerpflichtig. Sie zahlen die Schenkungssteuer in jedem Fall nur auf den Teil, der den Ihnen zustehenden Freibetrag überschreitet. Wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt, hängt gemäß § 19 ErbStG von zwei Faktoren ab: Ihrer Steuerklasse und dem Wert der Schenkung. Die folgende Tabelle zeigt, welchen Steuersatz Sie zahlen müssen.

Betrag der SchenkungSteuerklasse ISteuerklasse IISteuerklasse III
bis 75.000 €7 %15 %30 %
bis 300.000 €11 %20 %30 %
bis 600.000 €15 %25 %30 %
bis 6.000.000 €19 %30 %30 %
bis 13.000.000 €23 %35 %50 %
bis 26.000.000 €27 %40 %50 %
über 26.000.000 €30 %43 %50 %

Schenkungssteuer berechnen: Die Höhe der Schenkungssteuer selbst ausrechnen

Um zu erfahren, wie hoch Ihre Steuer ausfallen wird, brauchen Sie keinen Schenkungssteuerrechner – mit dieser einfachen Rechnung erhalten Sie den genauen Betrag schnell und einfach. Sie brauchen nur zwei Informationen, um starten zu können: Den Wert der Schenkung sowie Ihr Verhältnis zum Schenker oder Beschenkten. An folgendem Beispiel zeigen wir die Berechnung exemplarisch:

In diesem Beispiel werden 350.000 € an einen Enkel verschenkt, dessen Eltern noch leben.

1.Ablesen des Freibetrags und der Steuerklasse (Tabelle: Freibeträge der Schenkungssteuer)Bei einem Enkel, dessen Eltern noch leben, sind das 200.000 € Freibetrag und die Steuerklasse I.
2.Abziehen des Freibetrags vom Wert der Schenkung350.000 € - 200.000 € = 150.000 €
3.Ablesen des Steuersatzes je nach Steuerklasse (Tabelle: Die Höhe der Schenkungssteuer in Deutschland 2023)150.000 € bei Steuerklasse I bedeuten einen Steuersatz von 11 %.
4.Schenkungssteuer berechnen11 % von 150.000 €:
150.000 × 0,11 = 16.500 €

Schenken Sie Ihrem Enkel, dessen Eltern noch leben, 350.000 €, müssen Sie also 16.500 € Steuern zahlen.

Hinweis

Wird nicht nur Geld verschenkt, sondern auch andere Vermögensgegenstände, muss zuerst der Wert der Schenkung ermittelt werden. Erst auf Basis dieses Wertes kann die Schenkungssteuer berechnet werden. Die genaue Art der Wertermittlung kann je nach Gegenstand unterschiedlich aussehen und ist im Einzelfall zu prüfen.

Schenkungssteuer für Immobilien und Grundstücke

Nicht selten werden Immobilien und Grundstücke an die nächste Generation weitergegeben und in diesem Sinne verschenkt. Doch wie sieht es mit der Schenkungssteuer bei Haus, Wohnung und Grundstück aus?

Anders als beim Grundstücks- oder Immobilienkauf fällt bei einer Schenkung weder die Grunderwerbsteuer noch die Einkommensteuer an. Nur die Schenkungssteuer ist zu zahlen und bietet daher für viele Familien eine lohnenswerte Alternative zum Kauf. Um den genauen Wert der Schenkung zu erhalten, muss der Verkehrswert der Immobilie oder des Grundstücks ermittelt werden. Dies geschieht in der Regel durch einen Gutachter oder einen Sachverständigen. Eine Ausnahme der Schenkungssteuer bei Immobilien und Grundstücken besteht bei Eheleuten. Schenken sich Ehepartner selbst genutztes Wohneigentum, welches dem gemeinsamen Wohnen dient, so wird keine Schenkungssteuer fällig. Unabhängig des Steuerfreibetrags ist eine solche Schenkung gänzlich steuerfrei.

Welche Kosten, Bedingungen und Regelungen bei der Schenkung von Haus, Wohnung oder Grundstück noch auf Sie zukommen können, lesen Sie in unserem Beitrag „Grundstück verschenken“.

Schenkung melden: Wann muss wer von einer Schenkung erfahren?

Findet eine Schenkung statt, dann muss diese gemeldet werden. So wird sichergestellt, dass alle steuerpflichtigen Vorgänge ordnungsgemäß erfasst werden – auch wenn der Freibetrag der jeweiligen Schenkung nicht überschritten wird. Wer die Schenkung melden muss, welche Fristen gelten und wann die Schenkungsteuererklärung ansteht, verraten wir Ihnen hier.

Wer muss die Schenkungssteuer melden?

Findet eine Schenkung statt, dann muss sowohl der Schenkende als auch der Beschenkte die Schenkung melden. Steuerpflichtig ist jedoch nur der Beschenkte. Dieser muss die Schenkungssteuer zahlen, während der Prozess für den Schenkenden nach der Meldung beendet ist. Ab dem Zeitpunkt der Schenkung haben Sie übrigens drei Monate lang Zeit, diese zu melden. Danach ist die Frist verstrichen und kann Strafen wie Bußgelder mit sich bringen.

Wo wird eine Schenkung gemeldet?

Schenkender und Beschenkter müssen die Schenkung beim zuständigen Finanzamt melden. Neben der dreimonatigen Frist sind auch inhaltliche Aspekte zu beachten, damit die Meldung korrekt ist. Machen Sie daher unbedingt folgende Angaben:

  • Personendaten des Schenkenden und Beschenkten sowie allen weiteren beteiligten Personen
  • Zeitpunkt der Schenkung
  • Gegenstand der Schenkung
  • Verwandtschaftliches Verhältnis des Schenkenden und Beschenkten
  • Evtl. Zeitpunkte früherer Schenkungen zwischen den oben genannten Personen

Abgabe der Schenkungsteuererklärung

Neben der direkten Meldung der Schenkungssteuer müssen Sie eine Schenkung auch in der Steuererklärung am Jahresende angeben. Hierfür stellt das Finanzamt spezielle Schenkungsformulare, die Sie ausfüllen müssen. Geben Sie keine Schenkungssteuer ab, kann das Finanzamt diese von Ihnen (dem Beschenkten) verlangen. Hierfür erhalten Sie in der Regel eine großzügige Frist, die mindestens einen Monat beträgt. Überschreiten Sie diese Frist ohne Beantragung einer Fristverlängerung, sind gemäß § 152 AO Verspätungszuschläge von bis zu 10 % der Steuer oder Zwangsgelder gemäß § 329 AO möglich.

Das Finanzamt hat außerdem die Möglichkeit, eine Nachberechnungsaufforderung der Grundwerte auszusprechen. In diesem Fall muss der Wert der Schenkung neu ermittelt werden – im Regelfall von einem Gutachter oder Sachverständigen. So soll gewährleistet sein, dass die Steuer in korrekter Höhe abgeführt wird.

Die Schenkungssteuer umgehen: Ist das möglich?

Die Schenkungssteuer beträgt im Jahr 2023 zwischen 7 % und 50 %. Kein Wunder also, dass sich viele Menschen fragen, ob die Steuer für Schenkungen nicht auch umgangen werden kann. Dabei sollten Sie jedoch zwingend auf legale Wege setzen und Schenkungen nicht einfach verheimlichen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich die Schenkungssteuer offiziell und legal sparen können.

Die Kettenschenkung

Die Kettenschenkung bezeichnet ein Verfahren, in welchem mehrere Schenkungen verschiedener Personen nacheinander erfolgen und ist ein großartiger Tipp, um die Schenkungssteuer zu reduzieren oder gar ganz zu sparen. Grundlage der Kettenschenkung ist das Ausnutzen verschieden hoher Freibeträge für die jeweiligen Verwandtschaftsverhältnisse. Das Prinzip wird an einem Beispiel deutlich:

Eine Großmutter möchte ihrem Enkel, dessen Eltern noch leben, 400.000 € schenken. Der Freibetrag hierfür läge jedoch bei 200.000 €, sodass die andere Hälfte schenkungssteuerpflichtig wäre. Nun kommt die Kettenschenkung ins Spiel, denn die Großmutter schenkt die 400.000 € ihrer Tochter (der Mutter ihres Enkels) und liegt damit innerhalb des Freibetrags. Diese schenkt die 400.000 € jetzt weiter an den ursprünglichen Beschenkten – ihr Kind und den Enkel der Großmutter. Da es sich hier erneut um das Verwandtschaftsverhältnis „Eltern und Kind“ handelt, greift auch nun der Freibetrag von 400.000 €, sodass keine Schenkungssteuer fällig wird.

Wichtig

Möchten Sie von der Kettenschenkung Gebrauch machen, sollten Sie zwei separate Verträge aufsetzen. Diese dürfen an keine Bedingungen geknüpft sein. Beinhalten die Verträge die Bedingung, dass die Schenkung weitergegeben werden muss, kann das Finanzamt die Kettenschenkung als eine Schenkung betrachten – in diesem Fall als Schenkung der Großmutter an ihren Enkel. Die Zwischenposition der Mutter entfällt, wodurch die Schenkung wieder steuerpflichtig wäre.

FAQ zu Schenkungssteuer 2024: Freibeträge & Steuersätze berechnen

Ab wann ist es eine Schenkung?
Es gibt keine klare Grenze, ab wann ein Geldgeschenk als Schenkung angesehen wird und eine Meldung an das Finanzamt erfordert. Es empfiehlt sich jedoch, ab 15.000 € bis 20.000 € das Finanzamt über die Schenkung zu informieren, auch wenn Sie damit innerhalb Ihres Freibetrags liegen.
Bis zu welchem Betrag kann eine Schenkung steuerfrei sein?
Eine Schenkung kann bis zu einer Höhe von 500.000 € steuerfrei sein. Dieser Freibetrag gilt jedoch nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Für andere Verwandtschaftsverhältnisse gibt es Freibeträge zwischen 400.000 € und 20.000 €.
Wie hoch ist die Schenkungssteuer 2023?
Die Schenkungssteuer 2023 liegt zwischen 7 % und 50 %. Hier kommt es auf den Wert der Schenkung, den geltenden Freibetrag sowie die Steuerklasse des Beschenkten an.
Letzte Aktualisierung: 17.05.2024