Bauantrag, Kosten, Beantragung und Definition

Der Bauantrag ist für viele Grundstücksbesitzer ein wichtiger Schritt vor dem Bau. Er bringt das Baugenehmigungsverfahren in Gang. Im Bauantrag sind alle Unterlagen enthalten, die die Behörde für das Bauvorhaben prüfen muss. Bauherren müssen alle Dokumente in dreifacher Ausführung einreichen. Davon erhalten sie nach Genehmigung ein Exemplar zurück. Eine Ausführung bleibt bei der Gemeinde und die dritte bei der Bauaufsichtsbehörde.

Der Bauantrag kann recht kompliziert und ausführlich sein. Er darf nur von Bauvorlagenberechtigten eingereicht werden. Neben Architekten und Ingenieuren sind dies häufig auch Bautechniker, Maurer-, Zimmer- und Betonbauerhandwerksmeister.

Bauantrag stellen

Den Bauantrag stellen

Vor der Antragsstellung ist es sinnvoll, sich zunächst einmal darüber zu informieren, ob das Bauvorhaben überhaupt durchsetzbar macht. Hier lässt sich ein Vorantrag stellen, der auch als kleines Genehmigungsverfahren bekannt ist. Dabei erhält der Antragssteller Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaubar ist und welche Anträge und Vorschriften wichtig sind. Es folgt die ausführliche Baugenehmigung nach erfolgtem Bauantrag, der aber nicht von den Angaben im Vorbescheid abweichen darf.

Der fertige Bauantrag muss postalisch oder persönlich eingereicht werden. Je nach Bundesland ist das Bauamt oder die Bauaufsichtsbehörde der Region zuständig. Wichtig ist, dass der Bauantrag den jeweiligen Anforderungen entspricht. Einige Bauvorhaben sind zum Beispiel genehmigungsfrei, müssen aber trotzdem ein Prüfverfahren durchlaufen. Für kleinere Gartenhäuser und Carports gibt es häufig ein vereinfachtes Verfahren, während große Maßnahmen wie der Neubau eines Gebäudes einen ausführlichen Antrag benötigen.

Nach Eingang des korrekten Antrag erhält der Antragssteller eine Eingangsbestätigung. In dieser steht auch, ob noch Dokumente fehlen und bis zu welcher Frist diese nachgereicht werden müssen. Inzwischen gibt es bei vielen Bauämtern ein Online-Serviceportal, in dem sich der Stand der Bearbeitung online nachverfolgen lässt. Dort erhält der Antragsteller auch eine Benachrichtigung über die erfolgte Baugenehmigung.

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Wichtige Dokumente für den Bauantrag

Die Regelungen rund um den Bauantrag sind Ländersache. Antragssteller sollten sich daher ausführlich mit der gültigen Landesbauordnung beschäftigen. Die Anforderungen sind je nach Bundesland unterschiedlich, aber der Bauantrag wird immer Formularvordrucke, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise und Beschreibungen des Bauvorhabens enthalten. Die folgenden Dokumente sind wichtig für den Antrag:

  • Antragsformular
  • Lageplan und Freiflächenplan (vom Katasteramt)
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung vom Architekten oder Bauunternehmer
  • Angaben zu Grundstückentwässerung, Wasserversorgung, Erschließung
  • In vielen Fällen eine Abstandsflächenübernahmeerklärung, ein Abweichungsantrag oder eine Baumbestandserklärung
  • Unterschrift des Bauvorlageberechtigten
Tipp: Die Informationen der Landesbauordnung sowie ein kurzer Anruf bei der zuständigen Behörde helfen dabei, schon im Antragsverfahren Fehler zu vermeiden und einen korrekten Bauantrag einzureichen. Auf diese Weise wird der Antrag schneller genehmigt.

Unterstützung durch Architekten oder Bauunternehmer

Zu einem Bauantrag gehören viele Dokumente. Es handelt sich um einen ganzen Stapel Papiere. Da es zusätzlich viele Sonderregelungen gibt, die vom Bundesland und von der Art des Bauvorhabens abhängen, sind Laien häufig überfordert. Daher ist es sinnvoll, den Bauantrag von einem Experten wie etwa dem Architekten oder dem Bauunternehmer selbst ausfüllen zu lassen. Da der Bauherr als Privatperson meist ohnehin nicht bauvorlageberechtigt ist, darf er den Bauantrag gar nicht selbst unterschreiben.

Beim Neubau von individuellen Gebäuden sind der Architekt oder der Bauunternehmer die richtige Ansprechperson für den Bauantrag. Dieser Service ist im Preis meist schon enthalten. Der Bauherr sollte überprüfen, dass alle Informationen korrekt und vollständig sind, bevor der Bauantrag abgeschickt wird. Bei Fertighäusern wickelt der Haushersteller den Bauantrag automatisch mit ab. Für kleinere Bauvorhaben wie Garagen oder Gartenhäuser ist nicht immer ein vollständiger Bauantrag nötig. Hier dürfen auch Bautechniker, Maurer-, Zimmer- und Betonbauerhandwerksmeister den Bauantrag ausstellen bzw. die nötigen Informationen einholen, wenn sie entsprechend qualifiziert sind.

Kosten für den Bauantrag

Es ist nicht möglich, einen pauschalen Betrag für den Bauantrag zu nennen. Die Gebühren sind abhängig vom Bundesland und dort jeweils genau geregelt. Außerdem kommt der Bauantrag Preis darauf an, ob ein voller Bauantrag oder nur ein Vorantrag gestellt wird. 

 

Beim Bauamt entstehen Kosten für die Prüfung des Antrags mit seinen Anlagen. Hier gilt häufig ein Mindestbetrag von 100 bis 200 Euro. Hinzu kommen Gebühren für die Prüfung der Formulare und Pläne, die von der Anzahl dieser abhängig sind. Als Faustregel lässt sich sagen, dass die Bauantrag Kosten bei 0,4 – 0,5 Prozent der Gesamtkosten für das Bauvorhaben betragen. Meistens liegen die Kosten zwischen 300 und 500 Euro.

 

Neben den Kosten für das Bauamt fallen auch Vergütungen für die beteiligten Personen an. Zum Beispiel muss der Bauherr den Architekten für seine Pläne und Berechnungen vergüten. Die Erstellung dieser Unterlagen macht noch einmal Kosten von etwa 10% des Bauvorhabens aus. Zum Beispiel würden bei einem Bauwert von 100.000 Euro 10.000 Euro Vergütungskosten für Berechnungen und Leistungen rund um den Bauantrag anfallen. Insgesamt liegen die Kosten für den Bauantrag somit bei etwa 10,5 Prozent der Bausumme.

Um sich einen Überblick der zu erwartenden Kosten für Ihren Bauantrag zu verschaffen, können Sie diesen Rechner nutzen:

Übrigens werden die Gebühren für den Bauantrag beim Bauamt auch dann fällig, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird. Denn das Amt hatte Kosten für die Prüfung der Unterlagen. Es ist jedoch möglich, Widerspruch einzureichen.

Dauer der Bauantrag Genehmigung

Die Dauer der Bauantrag Bearbeitung im zuständigen Amt kann bis zu vier Monate betragen. Umso wichtiger ist es, einen kompletten und korrekten Bauantrag vorzulegen. Wer keine Unterlagen nachreichen muss und alle Formulare komplett ausgefüllt hat, kann die Bearbeitungszeit verkürzen. Andernfalls kann es sein, dass durch Anpassungen oder Nachreichungen nicht nur die Dauer verlängert wird, sondern sich auch die Kosten erhöhen.

Häufig ist ein Anruf bei der zuständigen Behörde hilfreich. Hier können offene Fragen rechtzeitig geklärt werden. Freundliche Angestellte geben oft wichtige Hinweise und Handreichungen, die es ermöglichen, den Bauantrag ohne Schwierigkeiten und vor allem ohne Fehler auszufüllen. Vor der eingegangenen Genehmigung ist es nicht möglich, mit dem Bau zu beginnen.

Genehmigung des Bauantrags

Wenn alle Dokumente und Nachweise vorliegen, ist der Bauantrag soweit fertig und muss vom Bauvorlagenberechtigten unterschrieben werden. Dann wird er in dreifacher Ausführung in drei verschiedenfarbigen Mappen an die zuständige Behörde geschickt oder dort persönlich abgegeben. Idealerweise erteilt das Bauamt daraufhin die Baugenehmigung. Diese muss sichtbar am Bauplatz aufgehängt werden.

Erst, wenn die Baugenehmigung vorliegt, darf der Bau beginnen. Da es sich um eine Bearbeitungsdauer von mehreren Monaten handeln kann, ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Dabei gilt es unter anderem, die Jahreszeiten zu berücksichtigen. Denn wenn der Antrag zu Winterbeginn genehmigt wird, verzögert sich der Baubeginn aufgrund der Witterungsbedingungen häufig noch um einige Monate. Bauherren sollten sich rechtzeitig von ihrem Architekten oder Bauunternehmer beraten lassen und einen detaillierten Zeitplan für den Bau erstellen.

FAQ zu Bauantrag - Was muss rein, wer ist zuständig

Bis wann muss ein Bauantrag genehmigt werden?
Der Bauantrag muss vor beginn des Bauvorhabens genehmigt sein, wer vorher anfängt zu bauen kann mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Bauaufsichtsbehörde muss nach Eingang des Antrags diesen auf Vollständigkeit prüfen, je nach Bundesland gibt es andere Fristen für die Dauer der Prüfung. Das gleiche gilt für die Genehmigung, dies ist allerdings in jedem Bundesland unterschiedlich und kann in der Bauverordnung des jeweiligen Landes nachgelesen werden.
Für was benötigt man einen Bauantrag?
Genehmigungspflichtig sind Bauvorhaben, die eine Änderung, Neuerrichtung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen betreffen.
Ist ein Bauantrag nach 3 Monaten automatisch genehmigt?
Nein ein Bauantrag muss von der Bauaufsichtsbehörde gesichtet, geprüft und genehmigt werden. Andernfalls ist der Bauantrag nicht genehmigt.
Kann die Gemeinde einen Bauantrag ablehnen?
Ja eine Gemeinde kann einen Bauantrag aus planungsrechtlichen Gründen ablehnen. Hierzu braucht es eine Begründung und eine rechtliche Grundlage.
Kann ein Bauantrag verfallen?
Ein Bauantrag verfällt nicht, aber eine Baugenehmigung kann nach drei Jahren verfallen. Dies tritt ein wenn in diesem Zeitraum nicht mit den baulichen Maßnahmen begonnen wurde oder diese für mindestens ein Jahr unterbrochen wurden. Die gesetzliche Grundlage bildet §62 der Landesbauordnung.
Wo stelle ich einen Bauantrag?
Der Bauantrag ist bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzureichen, die Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann Auskunft darüber erteilen welche Behörde die Zuständigkeit hat.
Letzte Aktualisierung: 17.05.2024