Grundstücksbestandteile
Ein Grundstück besteht aus verschiedenen Bestandteilen, die es als Einheit bilden. Diese Bestandteile können bebaut oder unbebaut sein und tragen zur Funktionalität und Attraktivität des Grundstücks bei. Es ist wichtig, dass diese Bestandteile sorgfältig geplant und ausgeführt werden, um eine harmonische Gesamterscheinung zu erzielen und gleichzeitig den Bedürfnissen des Grundstückbesitzers gerecht zu werden. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Grundstücksbestandteile genauer erklären.
Welche Grundstücksbestandteile gibt es?
Neben dem Grundstück selbst gibt es immer auch Bestandteile an einem Grundstück, diese Grundstücksbestandteile sind in der Regel alle unbeweglichen Bauten auf dem Grundstück, also dessen Immobilien. Zu den Grundstücksbestandteilen zählen alle Immobilen Gegenstände wie beispielsweise folgende Dinge:
- Häuser
- Gartenhäuser
- Fest verbaute Zäune
- Garagen
- Carports mit Fundament
- Einfahrten und andere befestigte Wege
Solange die Immobilie nicht trennbar mit dem Grund verbunden ist gilt sie als Grundstücksbestandteil, ein Tinyhouse welches kein festes Fundament hat kann im Zweifel als mobil gelten und somit nicht als Grundstücksbestandteil.
Relevanz bei Versicherungen
Bei einer Wohngebäudeversicherung werden bestimmte Grundstücksbestandteile im Vertrag mit eingenommen oder ausgeschlossen. So kann es sein, dass die Garage beispielsweise nicht mitversichert ist. Deshalb sollten Sie vor Vertragsabschluss gründlich lesen, welche Bereiche abgedeckt sind und welche nicht.
Rechtliche Lage der Grundstücksbestandteile
An einem einzelnen Grundstücksbestandteil kann man laut deutschem Recht (BGB) kein Eigentum erlangen. Man erlangt das Eigentum am Grundstück, alle wie oben definierten Immobilien zählen dann zum Grundstück dazu. Man wird im Grundbuch also nicht als Eigentümer der Immobilien auf dem Grund eingetragen sondern als Eigentümer des Grundstückes.