Solange die Immobilie nicht trennbar mit dem Grund verbunden ist gilt sie als Grundstücksbestandteil, ein Tinyhouse welches kein festes Fundament hat kann im Zweifel als mobil gelten und somit nicht als Grundstücksbestandteil.
Bei einer Wohngebäudeversicherung werden bestimmte Grundstücksbestandteile im Vertrag mit eingenommen oder ausgeschlossen. So kann es sein, dass die Garage beispielsweise nicht mitversichert ist. Deshalb sollten Sie vor Vertragsabschluss gründlich lesen, welche Bereiche abgedeckt sind und welche nicht.
An einem einzelnen Grundstücksbestandteil kann man laut deutschem Recht (BGB) kein Eigentum erlangen. Man erlangt das Eigentum am Grundstück, alle wie oben definierten Immobilien zählen dann zum Grundstück dazu. Man wird im Grundbuch also nicht als Eigentümer der Immobilien auf dem Grund eingetragen sondern als Eigentümer des Grundstückes.
Grundstücksbestandteile sind alle unbeweglichen Bauten auf einem Grundstück, wie z.B. Häuser, Garagen, Carports und Einfahrten.
Nicht alle Grundstücksbestandteile werden in einer Wohngebäudeversicherung automatisch abgedeckt. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und zu überprüfen, ob alle gewünschten Grundstücksbestandteile mitversichert sind.
Nein, laut deutschem Recht (BGB) kann man kein Eigentum an einem einzelnen Grundstücksbestandteil erlangen. Man erlangt das Eigentum am gesamten Grundstück und alle auf ihm befindlichen Grundstücksbestandteile gehören dann automatisch dazu.