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Neben dem Grundstück selbst gibt es immer auch Bestandteile an einem Grundstück, diese Grundstücksbestandteile sind in der Regel alle unbeweglichen Bauten auf dem Grundstück, also dessen Immobilien. Zu den Grundstücksbestandteilen zählen alle Immobilen Gegenstände wie beispielsweise folgende Dinge:
Häuser
Gartenhäuser
Fest verbaute Zäune
Garagen
Carports mit Fundament
Einfahrten und andere befestigte Wege
Wichtig Solange die Immobilie nicht trennbar mit dem Grund verbunden ist gilt sie als Grundstücksbestandteil, ein Tinyhouse welches kein festes Fundament hat kann im Zweifel als mobil gelten und somit nicht als Grundstücksbestandteil.
Relevanz bei Versicherungen
Bei einer Wohngebäudeversicherung werden bestimmte Grundstücksbestandteile im Vertrag mit eingenommen oder ausgeschlossen. So kann es sein, dass die Garage beispielsweise nicht mitversichert ist. Deshalb sollten Sie vor Vertragsabschluss gründlich lesen, welche Bereiche abgedeckt sind und welche nicht.
Rechtliche Lage der Grundstücksbestandteile
An einem einzelnen Grundstücksbestandteil kann man laut deutschem Recht (BGB) kein Eigentum erlangen. Man erlangt das Eigentum am Grundstück, alle wie oben definierten Immobilien zählen dann zum Grundstück dazu. Man wird im Grundbuch also nicht als Eigentümer der Immobilien auf dem Grund eingetragen sondern als Eigentümer des Grundstückes.
FAQ zu Grundstücksbestandteile - Definition, rechtliche Grundlage und mehr
Was sind Grundstücksbestandteile?
Grundstücksbestandteile sind alle unbeweglichen Bauten auf einem Grundstück, wie z.B. Häuser, Garagen, Carports und Einfahrten.
Werden alle Grundstücksbestandteile in einer Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Nicht alle Grundstücksbestandteile werden in einer Wohngebäudeversicherung automatisch abgedeckt. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und zu überprüfen, ob alle gewünschten Grundstücksbestandteile mitversichert sind.
Kann man Eigentümer eines einzelnen Grundstücksbestandteils werden?
Nein, laut deutschem Recht (BGB) kann man kein Eigentum an einem einzelnen Grundstücksbestandteil erlangen. Man erlangt das Eigentum am gesamten Grundstück und alle auf ihm befindlichen Grundstücksbestandteile gehören dann automatisch dazu.
Letzte Aktualisierung: 04.03.2024
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