Einfriedung von Grunstücken und Häusern
Einfriedungen sollen wortwörtlich für Frieden sorgen, obwohl der Wortstamm „vride“ auf einen eingehegten oder umzäunten Raum hinweist. Wer eine Einfriedung für sein Grundstück aufstellt, schützt sich selbst vor der Außenwelt und sorgt für ein ruhigeres Leben. Jedoch gibt es strenge Regeln rund um das Thema Einfriedung, die wir in diesem Artikel näher beleuchten.
Wichtige Informationen zur Einfriedung
Eine Einfriedung hat den Sinn, ein Hindernis zwischen dem eigenen Grundstück und der Außenwelt aufzustellen. Meistens handelt es sich um Zäune, Hecken oder Mauern, die dazu dienen, die Interaktion mit der Außenwelt zu minimieren. Dank einer Einfriedung erhält man Privatsphäre, kann sich vor neugierigen oder klatschfreudigen Nachbarn schützen und außerdem zur Sicherheit beitragen. Es lässt sich zwischen diesen Arten der Einfriedung unterscheiden:
- Tote Einfriedungen aus leblosem Material wie Stein
- Lebendige Einfriedungen aus Pflanzen
- Geschlossene Einfriedungen wie Mauern
- Offene Einfriedungen wie Zäune aus Draht
Die Wahl der Einfriedung hängt von den eigenen Vorlieben, aber auch von den geltenden Regeln ab. Wer sich zum Beispiel vor Lärm und Verkehr schützen möchte, sollte eine solide Einfriedung wählen, die akustische Eigenschaften hat. Wer vor allem seine Grundstücksgrenze mit einer Einfriedung markieren möchte, kann einen dekorativen Zaun oder eine lebendige Einfriedung aus hübschen Pflanzen wählen. Wer sich hingegen vor Wind und Sonne schützen möchte, sollte darauf achten, dass die Einfriedung Schatten spendet. Hier sind lebendige Einfriedungen meistens eine gute Wahl, da sie die passenden Eigenschaften haben und noch dazu einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
Vor der Errichtung einer Einfriedung sollten Grundstücksbesitzer die jeweilige Landesbauordnung studieren und auch einen Blick in das Nachbarrecht werfen. Dort sind die entsprechenden Regelungen, was etwa die Höhe und die Nähe der Einfriedung zum Nachbargrundstück angeht. Zudem ist es sinnvoll, vor dem Baubeginn mit den Nachbarn zu sprechen, um im gegenseitigen Interesse zu handeln und das nachbarschaftliche Verhältnis zu erhalten.
Rechte und Pflichten bei Einfriedungen
Die Errichtung einer Einfriedung führt häufig zu nachbarschaftlichen Konflikten, denn die neue Abgrenzung verändert auch die Gegebenheiten auf dem Grundstück des Nachbars. Selbst ein gutes Verhältnis kann dadurch zerstört werden, dass plötzlich ein neuer Schatten durch den Zaun oder die Mauer entsteht und so der Garten des Nachbars zum Beispiel nicht mehr ausreichend Sonnenschein bekommt.
Umso wichtiger ist es, das zivile Nachbarrecht der eigenen Stadt zu studieren. Dort ist genau angegeben, in welchen Wohnbereichen welche Arten von Einfriedung erlaubt sind. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss eventuell als Reaktion auf die Beschwerde von Nachbarn seine Einfriedung wieder abmontieren oder abreißen.
Prinzipiell ist es erlaubt, auch ohne Einfriedung zu leben. Jedoch ist es üblich, eine Art Grenze zu errichten, um zumindest zu symbolisieren, wo das eigene Grundstück beginnt und aufhört. In manchen Nachbarschaften sind Einfriedungen aus Naturschutz- oder Sicherheitsgründen sogar explizit vorgeschrieben.
Neben dem Nachbarrecht sollten Grundstücksbesitzer auch das Baurecht, das Strafrecht und das Zivilrecht beachten. Dort finden sich wichtige Angaben zu Rechten und Pflichten beim Thema Einfriedung.
Regelungen zur Einfriedung eines Grundstücks
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es hingegen keine genauen Vorschriften zur Einfriedung von Grundstücken. Daher haben sich in der Praxis die folgenden Grundsätze durchgesetzt:
- Einfriedungen sollten sich an den ortsüblichen Grenzen zwischen Grundstücken orientieren
- Im Nachbarrecht stehen die handfesten Angaben zu Höhe und Art der Zäune, die in der jeweiligen Nachbarschaft erlaubt sind
- Das öffentliche Recht hat immer Vorrang vor dem Nachbarrecht, das zum Privatrecht zählt
- Bau-, Straßen- oder Wegerecht können Einfriedungen wortwörtlich durchkreuzen und haben Vorrang
- Zudem ist der Bebauungsplan einer Stadt oder einer Gemeinde zu berücksichtigen
- Manche Einfriedungen benötigen eine Baugenehmigung
- Normalerweise ist es erlaubt, an den Grenzen zum Nachbargrundstück Zäune und Mauern in Höhe von bis zu 2 Metern zu errichten, während an der Grenze zu einer Verkehrsfläche oft eine Maximalhöhe von 1 Meter gilt
Neue Grundstückbesitzer können also schon beim ersten Spaziergang durch die neue Nachbarschaft wichtige Informationen zur Einfriedung einholen. Oft lohnt es sich auch, mit den Nachbarn ins Gespräch zu kommen, um die lokalen Regelungen kennenzulernen. Die Auskunft in der zuständigen Behörde ist kostenlos.
Beschränkungen in verschiedenen Bundesländern
Vor dem Bau einer Einfriedung sollten Grundstücksbesitzer immer die relevanten Informationen selbst einholen. Die folgende Tabelle bietet jedoch eine erste Orientierung:
Bundesland | Rechtsgrundlage | Einfriedung bei fehlender Ortsüblichkeit | Gemeinsame Einfriedung | Rechtseinfriedung | Grenzabstand zu landwirtschaftlichen Grundstücken |
---|---|---|---|---|---|
| Nachbarrecht Abschnitt 4
| 0,50 m | |||
Bayern | Örtliche Bebauungspläne
| ||||
Berlin | Nachbarrecht Abschnitt 7
| 1,25 m hoher Maschendrahtzaun | Kein Grenzabstand nötig | ||
Brandenburg | Nachbarrecht Abschnitt 8 | 1,25 m hoher Maschendrahtzaun | Kein Grenzabstand nötig | ||
Bremen | Kein Nachbarrechtsgesetz, Bestimmungen der Bremischen Landesbauordnung | ||||
Hamburg | kein Nachbarrechtsgesetz, Bestimmungen der Hamburger Bauordnung | ||||
Hessen | Nachbarrecht Abschnitt 4 | 1,20 m hoher Maschendrahtzaun
| 0,50 m | ||
| Örtliche Bebauungspläne
| ||||
| Nachbarrecht Abschnitt 6 | 1,20 m hoher Zaun
| 0,60 m | ||
Nordrhein-Westfalen | Nachbarrecht Abschnitt 10 | 1,20 m hoher Zaun oder Mauer | 0,50 m | ||
Rheinland-Pfalz | Nachbarrecht Abschnitt 9 | 1,20 m hoher Maschendrahtzaun | 0,50 m | ||
Saarland | Nachbarrecht Abschnitt 10 | 1,20 m hoher Maschendrahtzaun | 0,50 m | ||
Sachsen | Nachbarrecht Abschnitt 2 | 0,60 m | |||
Sachsen-Anhalt | Nachbarrecht Abschnitt 7 | Bis zu 2 m hoher Zaun | 0,50 m | ||
Schleswig-Holstein | Nachbarrecht Abschnitt 10 | 1,20 m hoher Maschendrahtzaun | Kein Grenzabstand nötig | ||
Thüringen | Nachbarrecht Abschnitt 9 | 1,20 m hoher Maschendrahtzaun | 0,50 m |
Mit der Ortsüblichkeit ist gemeint, welche Art von Einfriedung in welcher Beschaffenheit und in welcher Höhe üblich ist. Wenn zum Beispiel alle Nachbarn nur eine 1 m hohe Hecke als Einfriedung haben, ist ein 2 m hoher Sichtschutzzaun oder eine Mauer normalerweise nicht erlaubt. Manchmal ist jedoch keine Ortsüblichkeit gegeben. In diesem Fall spielt das jeweilige Nachbarrechtsgesetz eine wichtige Rolle. Nur Bayern, Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben keine entsprechenden Regelungen, da diese Bundesländer keine Nachbarrechtsgesetze erlassen haben.
Die Bundesländer unterscheiden zwischen zwei verschiedenen Arten der Zuständigkeit für eine Einfriedung. Die gemeinsame Einfriedung besagt, dass beide Nachbarn eines Grundstücks zusammen eine Lösung finden müssen. Bei der Rechtseinfriedung gilt, dass auf Verlangen des Nachbarn die rechte Grundstücksgrenze, von der Straße aus gesehen, eingefriedet werden muss. Hier handelt es sich um ein sehr altes Gesetz, das sich noch an das Preußische Allgemeine Landrecht anlehnt. Die Rechtseinfriedung soll erreichen, dass Nachbarn die Kosten für Errichtung und Unterhalt einer Einfriedung gleichmäßig untereinander aufteilen.
Ein weiterer Unterschied besteht darin, ob es eine Einfriedungspflicht gibt. Diese besteht normalerweise erst dann, wenn ein Nachbar ein Einfriedungsverlangen äußert. Das Verlangen hat keine bestimmte Form und kann auch mündlich erfolgen, wobei bei eventuellen Rechtsstreits die schriftliche Form bevorzugt ist. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen besteht eine allgemeine Einfriedungspflicht zum Schutz des Nachbarn. In Berlin und Brandenburg besteht die Einfriedungspflicht dann, wenn sie ortsüblich ist. Für bebaute und gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage schreiben Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Einfriedungspflicht vor. Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben keine Einfriedungspflicht.
Zu guter Letzt lässt sich ein Unterschied in den Grenzabständen von Einfriedungen zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken erkennen. Hier muss häufig ein Grenzabstand von 0,50 bis 0,60 m eingehalten werden. In Baden-Württemberg gilt bei höheren Einfriedungen auch ein größerer Abstand.
Kosten für eine Einfriedung
Bauherren müssen die Kosten für eine Einfriedung selbst zahlen. Es gibt die Möglichkeit, im Baumarkt das entsprechende Material zu kaufen und Hand anzulegen. Alternativ kann man einen Experten, einen Gärtner oder eine Zaunfirma beauftragen, um eine professionelle Einfriedung zu erhalten. In Neubaugebieten ist es auch möglich, sich die Kosten für die Einfriedung mit den Nachbarn zu teilen.
Ungefähre Kosten pro laufendem Meter:
- Zaun aus Holz: 30 bis 45 Euro
- Zaun aus Kunststoff: 80 bis 110 Euro
- Zaun aus Metall: 150 bis 200 Euro
- Mauer aus Stein: 100 bis 200 Euro
- Zaungabione: 100 bis 150 Euro
- Kirschlorbeer-Hecke: ab 50 Euro
Die Kosten sind nicht nur von der Länge, sondern auch von der Höhe des Zauns abhängig. Wer Design-Zäune wünscht, muss noch deutlich höhere Preise einrechnen. Zudem gilt es, Zusatzkosten wie etwa Aushubarbeiten für ein Zaun-Fundament und die eigene Arbeitszeit einzuberechnen. Manche Zäune verursachen bei der Pflege auch Folgekosten.
Die korrekte Einfriedung von Baustellen
Auch bei Baustellen ist eine Einfriedung nötig. Wer also ein unbebautes Grundstück kauft und darauf sein Gebäude errichtet, muss mindestens für die Dauer des Baus einen Bauzaun aufstellen. Dieser ist Teil der Verkehrssicherungspflicht des Bauherren, der dafür sorgen muss, dass die Baustelle für alle Beteiligten, aber auch für Passanten sicher ist. Sollte auf einer Baustelle ohne Bauzaun jemand zu Schaden kommen oder sich unbefugt Zugang verschaffen, haftet der Bauherr.
Der Bauzaun ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung. Er besteht typischerweise aus Drahtgitterelementen, die in Betonfüßen verankert sind. Eine Höhe von mindestens 2 Metern ist empfehlenswert. Die einzelnen Bauzaun-Elemente, die meist 3,50 Meter lang sind, können modulartig kombiniert und mit Kabelbindern aneinander befestigt werden. Für die Errichtung eines Bauzauns ist eine behördliche Genehmigung nötig. Der Zaun muss den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, um genehmigt zu werden.