Die Eigentumsförderung kann verschiedene Formen annehmen, so kann eine Eigentumsförderung darin bestehen einen Kredit mit sehr günstigen Zinsen zu bekommen, oder einen Teil des geliehenen Geldes muss nicht zurückgezahlt werden. Auch können Bausparverträge staatlich bezuschusst sein und somit eine Förderung von Eigentum bewirken. Auch Zuschüsse in Form von Barmitteln sind möglich.
Man kann auf diese Fördermittel oft nur zugreifen, wenn man in einer bestimmten Einkommenskategorie ist. Menschen mit geringerem Einkommen werden in der Regel für diese Fördermittel bevorzugt, da diese sonst kaum eine Möglichkeit hätten Eigentum zu erwerben.
Im Koalitionsvertrag der Ampel Regierung steht, dass den Ländern eine Möglichkeit geschaffen werden soll einen Freibetrag auf die Grundsteuer beim Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie zu setzen. Allerdings wurde dieses Vorhaben noch nicht umgesetzt, eine steuerliche Entlastung für Eigenheime im Sinne der Grunderwerbssteuer existiert also noch nicht.
Da dies auch Sache der Länder ist kann es je nach Bundesland und deren Grunderwerbssteuersatz sogar günstiger sein wo anders ein Eigenheim zu kaufen oder zu bauen. Wer beispielsweise in NRW an der Grenze zu Rheinland-Pfalz ein Eigenheim erwerben möchte, der sollte lieber direkt in RLP kaufen, da die Grunderwerbssteuer dort 1,5 % niedriger ist (Stand Januar 2023). Bei einem Kaufpreis von 500.000 € ist dies schon eine Ersparnis von 7.500 €.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten für den Eigentumserwerb. Zusätzlich sind die Fördermittel an gewisse Bedingungen geknüpft, welche eingehalten werden müssen um gefördert zu werden. Die folgende Übersicht zeigt einen groben Überblick über die Fördermöglichkeiten der einzelnen Bundesländer. Weitere Informationen zu dem jeweiligen Förderungen entnehmen Sie den beigefügten Verlinkungen.
Bundesland | Fördermöglichkeiten |
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Nordrhein-Westfalen | NRW Bank: Durch die NRW Bank werden Personen gefördert die volljährig sind und mindestens ein Kind haben oder Personen mit einer Schwerbehinderung von mindestens 50%. |
Rheinland Pfalz | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz: Durch die ISB wird selbstgenutztes Wohneigentum für Personen gefördert, die nicht mehr als 60% der Einkommensgrenze des Landeswohnraumförderungsgesetz verdienen. Die Beantragung erfolgt durch die Stadt- oder Kreisverwaltung des Fördergebiets. Hier gilt auch, dass es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handeln sollte. |
Niedersachsen | NBank Förderung Die NBank fördert grundsätzlich alle natürlichen Personen, dabei werden Neubau, Erwerb, sowie (energetische) Modernisierungen gefördert. Die Förderung muss bei der zuständigen Wohnraumförderstelle (meist die Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung) beantragt werden. |
Hamburg | IFB Hamburg In Hamburg werden Haushalte gefördert die unterhalb einer Einkommensgrenze liegen, welche sich am Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz orientiert, die Anzahl der Personen im Haushalt spielt für die Höhe der Förderung eine Rolle. Es werden Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen gefördert, solange es sich um einen Neubau mit Erstbezug handelt. |
Bremen | BAB Familien oder Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigem Kind oder einem Kind in Erwartung werden gefördert. Es gibt einen maximalen Zuschuss von 15.000 €, außerdem muss es sich um eine Wohnimmobilie zur Eigennutzung handeln. https://www.bab-bremen.de/de/page/programm/eigenheimzuschuss |
Schleswig Holstein | IB.SH Es werden Privatpersonen als Eigentümer (oder Erwerber) einer selbstgenutzten Immobilie gefördert, dabei muss es sich um einen Neubau, Modernisierungen oder Kauf in Schleswig Holstein handeln. Dabei werden verschiedene Produkte für unterschiedliche Anwendungsfälle angeboten. https://www.ib-sh.de/unser-angebot/fuer-privatpersonen/wohneigentum/ |
Mecklenburg-Vorpommern | Landes Förder Institut Mecklenburg-Vorpommern Modernisierungen und Sozialer Wohnungsbau werden gefördert, je nach Förderung gibt es unterschiedliche Bedingungen. Es können auch Bauträger gefördert werden, allerdings unter der Bedingung, dass die Immobilie an einen Selbstnutzer übertragen wird. Die Förderungen sind für Privatpersonen auf selbstgenutzte Immobilien beschränkt. |
Hessen | Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Es werden Neubauvorhaben für Personen und Familien mit geringem und mittlerem Einkommen gefördert, auch der Bau von Studentenwohnungen wird gefördert. Der behindertengerechte Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wird ebenfalls gefördert. https://wirtschaft.hessen.de/wohnen-bauen/bezahlbarer-wohnraum-in-hessen/wohnbau-foerderung |
Baden-Württemberg | L-BANK Personen mit einem minderjährigem Kind oder in Erwartung eines Kindes in den nächsten sechs Monaten werden gefördert. Dabei werden selbstgenutzte Wohnimmobilien beim Kauf, Bau oder der Erweiterung unterstützt. https://www.l-bank.de/produkte/wohnimmobilien/eigentumsfinanzierung-bw-z-15-darlehen.html |
Bayern | Bayern Labo Personen unter einer bestimmten Einkommensgrenze werden gefördert, dabei wird das Jahresbruttogehalt herangezogen. Kinder bieten hier einen Vorteil, da diese das maximal zu fördernde Einkommen erhöhen. Der Bau oder Kauf von Eigenheimen wird gefördert. https://bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung/eigenheimfinanzierung |
Sachsen Anhalt | IB Sachsen-Anhalt Privathaushalte mit mindestens zwei Personen werden gefördert. Sind Kleinkinder im Haushalt fällt die Förderung höher aus. Neubau, Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Form von Häusern und Wohnungen wird gefördert. https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/bauen-kaufen/bau-oder-erwerb-einer-neuen-immobilie |
Berlin | Investitionsbank Berlin Verschiedene Produkte werden von der Investitionsbank Berlin angeboten mit unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten. Beim Wohneigentumsprogramm werden Privatpersonen unterstützt, die eine selbstgenutztes Wohneigentum in Berlin erwerben möchten, auch in Form von Genossenschaftsanteilen. https://www.ibb.de/de/immobilienfoerderung/kundengruppen/wohneigentuemer/wohneigentuemer.html |
Saarland | Saarländische Investitionskreditbank AG Privatpersonen mit bestimmten Prämissen für den sozialen Wohnungsbau werden gefördert. Dabei wir der Ersterwerb, Neubau von Wohnimmobilien oder Nebenanlagen bei Selbstnutzung gefördert. Daneben gibt es auch Förderangebote für die Sanierung von Bestandsimmobilien. |
Thüringen | Thüringer Aufbaubank Es werden Familien oder Lebenspartner mit mindestens einem Kind gefördert. Dabei wird der erstmalige Kauf oder der Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung bezuschusst. Der Zuschuss richtet sich nach der Anzahl der Kinder. |
Sachsen | Sächsische Aufbaubank – Förderbank Personen die eine selbstgenutzte Wohnimmobilie bauen möchten werden gefördert, auch der Erwerb von bereits bestehenden Immobilien und die darauffolgende Sanierung werden gefördert. Eine Zwischenfinanzierung des Grundstücks kann auch gefördert werden. |
Brandenburg | Investitionsbank des Landes Brandenburg Private Haushalte, die eine Wohnimmobilie zur Selbstnutzung erwerben, bauen oder ausbauen möchten werden gefördert. Dabei wird eine Mindesteigenleistung von 10 – 15% gefordert. |
Wer eine Förderung in Anspruch nehmen möchte sollte sich noch vor Kauf, Bau oder der Sanierung einer Immobilie ausreichend informieren in welchem Maße eine Eigentumsförderung möglich ist und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Meist kann die Hausbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank unter die Arme greifen. Freie Berater helfen zusätzlich bei der Finanzierung des Eigenheims und helfen dabei einen günstigen Kredit für die Finanzierung des Hauses oder der Wohnung zu erhalten.
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen zur Förderung von Eigentum, meist muss man bestimmte Voraussetzungen wie zum Beispiel minderjährige Kinder erfüllen. In den meisten Bundesländern werden Förderungen nur in ganz bestimmten Fällen gewährt, wobei wenige Länder eher lasche Anforderungen an die förderwürdigen Personenkreise haben.
Da eine Eigentumsförderung in verschiedenen Formen auftreten kann, beispielsweise durch Bezuschussung, günstige Kredite oder der Bereitstellung von günstigem Bauland kann man diese Frage nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich gibt es in jedem Bundesland zuständige Förderbanken, daneben gibt es bundesweite Angebote von der KfW, welche in der Regel überall genutzt werden können.
Ganz klar ist eine Eigentumsförderung nicht in jedem Fall möglich. Es müssen Voraussetzungen erfüllt werden, als Millionär wird es in der Regel keine Förderung für eine teure Wohnimmobilie geben. Hingegen haben Familien mit kleinen Kindern und geringem Haushaltseinkommen gute Chancen eine Förderung zu erhalten.
Abhängig von der Art der Förderung ist eine Rückzahlung auf Raten angedacht, zum Beispiel bei einem Kredit. Da es hier aber darum geht die Kondition für Käufer oder Bauherren möglichst attraktiv zu gestalten und dadurch ein geringerer Zins angeboten wird, besteht die Förderung in der Gewährung einer kostengünstigen Finanzierung. Neben den Finanzierungen gibt es auch Zuschüsse die in vielen Fällen nicht zurückgezahlt werden müssen.