Löschungsbewilligung: Grundschuld löschen lassen oder behalten?
Die Grundschuld Löschungsbewilligung ist ein wichtiger Faktor im Immobilienrecht – insbesondere für Bauherren und Eigentümer, die ihre Finanzierungsverhältnisse neu ordnen oder beenden möchten. Aber auch für künftige Käufer, die eine neue Finanzierung anstreben, kann die Löschung der Grundschuld entscheidend sein, um finanzielle Flexibilität zu gewinnen. In diesem Beitrag erklären wir, was die Grundschuld Löschungsbewilligung ist, wie sie abläuft und welche Kosten auf Sie zukommen. Außerdem verraten wir, wann die Löschung der Grundschuld sinnvoll ist, wann Sie dies lieber lassen sollten und welche Alternativen Sie zur Löschungsbewilligung haben.
Was ist eine Löschungsbewilligung?
Die Grundschuld Löschungsbewilligung ist ein rechtliches Dokument, das der Gläubiger, meist eine Bank, ausstellt, wenn die Forderungen aus einer Grundschuld vollständig beglichen wurden. Dieses Dokument berechtigt den Grundstückseigentümer, die Grundschuld aus dem löschen zu lassen. Allerdings dürfen Eigentümer die Löschung beim zuständigen Grundbuchamt nicht selbst beantragen, sondern übergeben die Löschungsbewilligung an einen Notar. Obwohl die Grundschuld nach Tilgung des Kredits ohne eine solche Löschung formal bestehen bleibt, gibt es durch die Löschungsbewilligung auch dann keine rechtliche Forderung mehr seitens des Gläubigers. Daher gilt: Egal, ob die Löschungsbewilligung zu einer Löschung der Grundschuld im Grundbuch führt oder nicht, haben Sie gegenüber Ihres Gläubigers keine finanziellen Verpflichtungen mehr.
Wann ist eine Löschungsbewilligung nötig?
Eine Grundschuld Löschungsbewilligung ist nötig, wenn ein Grundstückseigentümer die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen lassen möchte. Dies wird relevant, nachdem der zugrunde liegende Kredit vollständig zurückgezahlt wurde und der Gläubiger keine Forderungen mehr hat. Ohne diese Löschungsbewilligung bleibt die Grundschuld im Grundbuch bestehen, obwohl die Schulden getilgt sind, was das Grundstück weiterhin als belastet ausweist. Das kann bei einem geplanten Grundstücksverkauf oder einer erneuten Beleihung des Grundstücks hinderlich sein. Die Löschungsbewilligung wird also vom Gläubiger ausgestellt und ist die formale Erlaubnis, die Grundschuld zu löschen. Erst durch die Eintragung der Löschung im Grundbuch wird das Grundstück rechtlich unbelastet und bringt Vorteile für den Verkauf oder die Beleihung Ihrer Immobilie mit sich.
Antrag auf Löschung der Grundschuld: Diese Dokumente brauchen Sie
Sie haben die Löschungsbewilligung von Ihrem Gläubiger erhalten? Sehr gut! Um einen Antrag auf Löschung der Grundschuld zu stellen, sind einige Dokumente erforderlich. Die folgenden Unterlagen sollten Sie korrekt einreichen, damit die Grundschuld ordnungsgemäß aus dem Grundbuch gelöscht werden kann:
- Löschungsbewilligung: Dieses Dokument wird vom Gläubiger (z. B. der Bank) ausgestellt, nachdem der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde. Es bestätigt, dass die Grundschuld gelöscht werden kann.
- Grundbuchauszug: Ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch, der die eingetragene Grundschuld zeigt.
- Antrag auf Löschung der Grundschuld: Ein formeller Antrag, den der Grundstückseigentümer beim zuständigen Grundbuchamt stellt. Dieser Antrag sollte alle relevanten Daten wie die Grundbuchnummer und die genaue Bezeichnung der Grundschuld enthalten.
- Personalausweis oder Reisepass: Identitätsnachweis des Antragstellers, um die Legitimation sicherzustellen.
- Notarielle Beglaubigung: In der Regel muss die Löschungsbewilligung notariell beglaubigt sein. Der Notar kann auch den Löschungsantrag beim Grundbuchamt einreichen.
Löschungsbewilligung beantragen: Schritt für Schritt erklärt
Um eine Grundschuld Löschungsbewilligung zu beantragen, gibt es einige Schritte zu beachten. Eine Voraussetzung, um diesen Prozess zu starten, ist allerdings, dass Sie den Kredit, der durch die Grundschuld abgesichert war, vollständig getilgt haben. Der Gläubiger wird erst nach vollständiger Tilgung die Löschungsbewilligung ausstellen, welche zwingend für die Löschung des Grundbucheintrags notwendig ist. Haben Sie diese Voraussetzung erfüllt, können Sie die folgenden Schritte befolgen:
- Kontakt mit der Bank aufnehmen: Setzen Sie sich mit Ihrer Bank (oder ihrem anderweitigen Gläubiger) in Verbindung und teilen Sie mit, dass Sie eine Löschungsbewilligung für die Grundschuld benötigen. Die Bank wird dann die entsprechenden Unterlagen vorbereiten.
- Löschungsbewilligung erhalten: Die Bank stellt Ihnen die Löschungsbewilligung aus. Diese bescheinigt, dass die Grundschuld gelöscht werden kann.
- Notarielle Beglaubigung: Lassen Sie die Löschungsbewilligung von einem Notar beglaubigen.
- Löschung beim Grundbuchamt beantragen: Füllen Sie den Antrag auf Löschung der Grundschuld aus und legen Sie alle nötigen Dokumente bei. Alternativ kann auch der Notar den Antrag ausfüllen. Anschließend werden die Dokumente beim zuständigen Grundbuchamt eingereicht.
- Grundbuchauszug prüfen: Nach erfolgreicher Löschung erhalten Sie einen aktualisierten Grundbuchauszug, der die Löschung der Grundschuld bestätigt.
Wie lange dauert die Löschung der Grundschuld?
Die Löschung einer Grundschuld dauert in der Regel zwischen zwei und sechs Wochen. Der Prozess beginnt, sobald die Löschungsbewilligung von der Bank ausgestellt und vom Notar beim Grundbuchamt eingereicht wurde. Die Dauer kann je nach Auslastung des Grundbuchamts variieren. Unvollständige Unterlagen oder Rückfragen vom Amt können den Prozess ebenfalls verzögern. Sobald die Löschung im Grundbuch vermerkt ist, wird ein aktualisierter Grundbuchauszug ausgestellt, der die erfolgreiche Löschung bestätigt. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Immobilie von der Grundschuld befreit ist.
Wie lange ist eine Löschungsbewilligung gültig?
Eine Löschungsbewilligung ist grundsätzlich unbegrenzt gültig, da sie keinen festen Ablaufzeitraum hat. Sobald sie ausgestellt wird, kann sie jederzeit verwendet werden, um die Grundschuld im Grundbuch löschen zu lassen. Allerdings ist es ratsam, die Löschungsbewilligung zeitnah zu verwenden, um eventuelle Änderungen in den rechtlichen oder finanziellen Verhältnissen zu vermeiden. Sollte sich in der Zwischenzeit etwas ändern, könnte es erforderlich sein, eine neue Bewilligung zu beantragen.
Kosten für die Löschungsbewilligung der Grundschuld
Ob für die Ausstellung der Löschungsbewilligung Kosten entstehen, hängt stark von der jeweiligen Bank ab und kann ebenso kostenlos wie gebührenpflichtig sein. Zahlen müssen Sie aber spätestens dann, wenn Sie die Grundschuld Löschungsbewilligung dafür nutzen, Ihre Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Die dadurch entstehenden Kosten setzen sich aus verschiedenen Positionen wie Notarkosten, Gerichtskosten etc. zusammen und können je nach Region und Höhe des Kredits variieren. Insgesamt sollten Sie bei einer Löschung der Grundschuld mit durchschnittlichen Kosten von etwa 500 bis 2.000 Euro rechnen.
Kostenart | Höhe |
---|---|
Notarkosten | 0,2 % - 0,5 % des Kreditbetrags |
Gerichtskosten | etwa 0,2 % des Kreditbetrags |
Bearbeitungsgebühren der Bank | 0 € bis 200 € je nach Bank |
Beispiel: Kosten für die Löschung im Grundbuch
In unserem Beispiel hat Familie Müller einen Kredit von 400.000 € vollständig zurückgezahlt und möchte nun den Grundbucheintrag löschen lassen. Die Bank erhebt für die Ausstellung der Löschungsbewilligung eine Gebühr in Höhe von 50 €. Die Notarkosten belaufen sich in der Region von Familie Müller auf 0,3 % des Kreditbetrags. Insgesamt würden die Kosten für die Löschungsbewilligung mit anschließender Löschung also folgenden Wert betragen:
Gerichtskosten: 400.000 € x 0,002 = 800 €
Bearbeitungsgebühren der Bank: 50 €
Gesamte Kosten: 1.200 € + 800 € + 50 € = 2.050 €
Sinnvoll, oder nicht? Dann macht die Grundschuld Löschungsbewilligung Sinn
Die Löschung einer Grundschuld kann sinnvoll sein, wenn das Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde und keine weitere Finanzierung geplant ist. In diesem Fall kann die Löschung das Grundbuch bereinigen und eine klare Eigentumssituation schaffen. Auch beim Verkauf einer Immobilie kann es von Vorteil sein, die Grundschuld löschen zu lassen, um potenziellen Käufern eine unbelastete Immobilie anzubieten und einen höheren Verkaufspreis zu erzielen.
Jedoch ist es nicht immer sinnvoll, die Grundschuld löschen zu lassen. Wenn Sie in naher Zukunft eine neue Finanzierung planen, kann es ratsam sein, die Grundschuld bestehen zu lassen. Sie kann für ein neues Darlehen wiederverwendet werden, wodurch Notar- und Gerichtskosten für eine neue Grundschuldbestellung eingespart werden. Zudem behalten Sie mit einer eingetragenen, aber ruhenden Grundschuld Flexibilität für künftige Finanzierungsbedarfe, ohne erneut durch den bürokratischen Aufwand gehen zu müssen.
Alternativen zur Löschung der Grundschuld
Statt die Grundschuld zu löschen, gibt es mehrere Alternativen, die Flexibilität bieten und helfen, unnötige Gebühren zu vermeiden:
- Grundschuldabtretung: Die Grundschuld kann auf einen neuen Gläubiger übertragen werden, wenn ein weiteres Darlehen aufgenommen wird. Dies spart die Kosten für eine neue Grundschuldbestellung.
- Grundschuld stehen lassen: Wenn die Grundschuld nicht gelöscht wird, bleibt der Grundbucheintrag bestehen und kann für zukünftige Finanzierungen genutzt werden. So entfallen zusätzliche Notar- und Gerichtskosten.
- Umwandlung in eine Eigentümergrundschuld: Die Grundschuld kann umgewandelt werden und so den Gläubiger wechseln. In diesem Fall wird der Eigentümer im Grundbuch als Gläubiger eingetragen. Diese Alternative kann Ihr Grundstück vor möglichen Ansprüchen schützen und bei Bedarf Finanzierungen vereinfachen.
- Rangänderung: Die Reihenfolge der Grundschulden im Grundbuch kann geändert werden, um neuen Finanzierungen Vorrang zu geben, ohne die bestehende Grundschuld zu löschen.