Notarkosten beim Grundstückskauf: Höhe, Spartipps und Online-Rechner
Notarkosten beim Grundstückskauf oder -verkauf sind oft höher als erwartet – doch viele wissen nicht, dass es Sparpotenziale gibt. Wer sich frühzeitig informiert, kann Überraschungen vermeiden und gezielt Kosten reduzieren. Sowohl Käufer als auch Verkäufer profitieren von einem genauen Verständnis der anfallenden Notarkosten beim Grundstückskauf, da sie eine wichtige Position in der Gesamtkalkulation darstellen. Ein Notarkosten-Rechner kann helfen, die voraussichtlichen Gebühren besser einzuschätzen.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles über Notarkosten beim Grundstückskauf oder Grundstücksverkauf. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, unseren Notarkosten-Rechner kostenlos zu nutzen oder die zu erwartenden Kosten dank Formel und Erklärung selbst zu berechnen. Wir helfen Ihnen gerne, mögliche Einsparungen zu finden und die finanziell klügste Entscheidung zu treffen.

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Das Wichtigste kurz erklärt
- Die Notarkosten beim Grundstückskauf setzen sich aus Beurkundung, Grundbuchänderung und ggf. Grundschuldeintragung zusammen.
- Die Grundstückskauf-Notargebühren werden meist vom Käufer getragen, während der Verkäufer Kosten für Löschungen übernimmt.
- Ein Notarkosten-Rechner liefert eine erste Kostenschätzung, tatsächliche Gebühren hängen neben dem Kaufpreis jedoch von weiteren Faktoren ab.
- Sparpotenzial gibt es, indem unnötige Eintragungen vermieden oder Kosten mit dem Notar besprochen werden.
Wann fallen Notarkosten und Grundbuchkosten an?
Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks sind Notarkosten und Grundbuchkosten unvermeidlich. Ein notarieller Kaufvertrag ist gesetzlich vorgeschrieben, da nur er eine rechtswirksame Übertragung des Eigentums sichert. Die Notarkosten beim Grundstückskauf entstehen zum einen für die Beurkundung des Kaufvertrags, zum anderen fallen Grundbuchkosten für die Eintragung des neuen Eigentümers an. In der Regel treten Notarkosten und Grundbuchkosten immer gemeinsam auf, da ohne die Grundbucheintragung kein Eigentumsübergang erfolgt.
Die Höhe der Notargebühren beim Grundstückskauf bzw. -verkauf richtet sich nach dem Kaufpreis und ist gesetzlich geregelt. Zusätzlich fallen beim Grundstücksverkauf Notarkosten für Löschungen bestehender Rechte an. Findet im Rahmen des Grundstückskaufs eine Grundschuldbestellung statt, kommen auch hierfür Notarkosten hinzu.
Aufgaben eines Notars beim Grundstückskauf und -verkauf
Ein Grundstückskauf oder -verkauf ist eine rechtlich komplexe Transaktion, die zwingend die Mitwirkung eines Notars erfordert. Ohne notarielle Beurkundung wäre der Vertrag nicht rechtswirksam, und ein Eigentumsübergang wäre nicht möglich. Der Notar übernimmt eine neutrale Rolle und stellt sicher, dass alle Vertragsparteien rechtlich abgesichert sind. Beim Grundstückskauf fallen dafür Notarkosten an, die gesetzlich geregelt sind. Auch beim Grundstücksverkauf entstehen Notarkosten, insbesondere für die Vertragsgestaltung und Grundbuchänderungen. Zudem spielt der Notar eine wichtige Rolle, falls eine Finanzierung erforderlich ist und eine Grundschuld eingetragen werden muss. Durch seine Tätigkeit gewährleistet der Notar eine rechtssichere Abwicklung, sodass sowohl Käufer als auch Verkäufer vor späteren rechtlichen Problemen geschützt sind.
Aufgaben eines Notars beim Grundstückskauf und -verkauf:
- Prüfung der Eigentumsverhältnisse: Der Notar kontrolliert im Grundbuch, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks ist und ob Belastungen bestehen.
- Beurkundung des Kaufvertrags: Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstückskaufvertrag nicht rechtswirksam. Der Notar klärt die Parteien über Rechte und Pflichten auf.
- Aufsetzen und Prüfen des Vertrags: Der Notar erstellt den Kaufvertrag auf Grundlage der Vereinbarungen von Käufer und Verkäufer.
- Treuhandfunktion: Er verwaltet das Geld und sorgt dafür, dass der Kaufpreis erst nach Erfüllung aller Bedingungen gezahlt wird.
- Eintragung der Auflassungsvormerkung: Diese sichert den Käufer ab, damit das Grundstück nicht noch an eine andere Person verkauft werden kann.
- Veranlassung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Erst nach dieser Eintragung wird der Käufer offiziell als neuer Eigentümer anerkannt. Der Notar übernimmt die nötigen Anträge hierfür.
- Beglaubigung und Eintragung von Grundschulden: Falls der Kauf finanziert wird, übernimmt der Notar die Grundschuldeintragung. Hierfür entstehen zusätzliche Notarkosten für die Grundschuld.
- Abwicklung mit Behörden: Der Notar übermittelt die erforderlichen Dokumente an das Finanzamt zur Berechnung der Grunderwerbsteuer.
Ein Notar ist beim Grundstückskauf gesetzlich vorgeschrieben. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstückskauf oder -verkauf unwirksam. Nur der Notar kann den Kaufvertrag rechtskräftig beurkunden, die Grundschuldbestellung eintragen und die Eigentumsumschreibung veranlassen. Für diese Tätigkeiten fallen Notarkosten an.
Welche Faktoren beeinflussen die Notargebühren?
Die Notargebühren beim Grundstückskauf und -verkauf richten sich nach festen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dennoch gibt es mehrere Faktoren, die die Höhe der Gebühren beeinflussen:
- Kaufpreis des Grundstücks: Die Notarkosten beim Grundstückskauf richten sich primär nach dem Kaufpreis. Je höher dieser ist, desto höher fallen die Notargebühren aus, da sich die Gebühren an einem prozentualen Wert orientieren.
- Art der notariellen Leistungen: Neben der Beurkundung des Kaufvertrags entstehen zusätzliche Notargebühren beim Grundstücksverkauf, wenn beispielsweise eine Grundschuld eingetragen oder eine Löschung bestehender Belastungen im Grundbuch vorgenommen wird.
- Grundschuldeintragung und Finanzierung: Wird der Kauf über ein Darlehen finanziert, fallen Notarkosten für die Grundschuldeintragung an. Die Höhe dieser Kosten hängt von der eingetragenen Grundschuld ab.
- Anzahl der Beteiligten und Vertragskomplexität: Ein einfacher Grundstückskaufvertrag ist günstiger als ein Vertrag mit mehreren Parteien, besonderen Regelungen oder Erbbaurechten. Je aufwändiger der Vertrag, desto höher sind die Notarkosten beim Grundstücksverkauf.
- Löschung bestehender Belastungen: Falls noch eine Hypothek oder Grundschuld auf dem Grundstück lastet, muss diese vor dem Verkauf gelöscht werden. Auch hierfür berechnet der Notar Gebühren.
- Eintragungen ins Grundbuch: Neben der Beurkundung durch den Notar verursacht jede Eintragung im Grundbuch weitere Kosten. Diese betreffen sowohl die Eigentumsumschreibung als auch eventuelle Belastungen oder Vormerkungen.
Notarkosten für Grundstückskauf und Grundstücksverkauf berechnen
Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks fallen Notarkosten an, die sich aus verschiedenen Gebühren zusammensetzen – darunter die Beurkundung des Kaufvertrags, die Grundbucheintragung und gegebenenfalls die Grundschuldbestellung. Wer die Notarkosten beim Grundstückskauf sowie die Kosten für das Grundbuch vorab einschätzen möchte, kann eine einfache Berechnung durchführen oder unseren kostenlosen Notarkosten-Rechner nutzen.
Formel: So berechnen Sie die Notarkosten
Die Notarkosten beim Grundstückskauf lassen sich ungefähr mit folgender Formel berechnen:
Diese Formel umfasst die Grundbuch- und Notarkosten, kann aber je nach Zusatzleistungen des Notars, Vertragskomplexität oder individuellen Vereinbarungen variieren. Besonders die Notarkosten für die Grundschuldeintragung erhöhen den Gesamtbetrag, falls eine Finanzierung erforderlich ist.
Da sich die exakten Gebühren nach dem GNotKG richten und auf den individuellen Fall abgestimmt werden, kann die tatsächliche Rechnung von dieser ersten Schätzung abweichen.
Tabelle: Notar- und Grundschuldkosten im Überblick
Die Notarkosten für die Grundschuldbestellung entstehen, wenn eine Immobilie über ein Darlehen finanziert wird. In diesem Fall muss der Kreditgeber eine Grundschuld im Grundbuch eintragen lassen. Zusätzlich zu den Notargebühren beim Grundstücksverkauf oder -kauf fallen dabei Kosten für die Grundschuldeintragung an.
Leistung | Durchschnittliche Kosten (in % des Kaufpreises) |
---|---|
Notarkosten für die Kaufvertragsbeurkundung | ca. 0,5 % bis 1,0 % |
Grundbuchkosten für die Eigentumsumschreibung | ca. 0,3 % bis 0,5 % |
Notarkosten für die Grundschuldeintragung | ca. 0,2 % bis 0,5 % |
Notarkosten für die Grundschuldbestellung | ca. 0,2 % bis 0,4 % |
Gesamt (inkl. Grundschuld) | ca. 1,5 % bis 2,0 % |
Diese Werte sind Richtwerte. Die endgültigen Notarkosten für den Grundstückskauf oder Grundstücksverkauf können je nach individueller Situation abweichen.
Notarkosten-Rechner für Grundstückskauf und Grundstücksverkauf
Ein Notarkosten-Rechner ermöglicht eine schnelle und einfache Einschätzung der zu erwartenden Notargebühren für den Grundstückskauf oder die Notarkosten beim Grundstücksverkauf. Dafür müssen Sie lediglich den Kaufpreis des Grundstücks eingeben. Der Rechner berücksichtigt automatisch die wichtigsten Kostenpunkte Notargebühren und Grundbuchkosten.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Notarkosten-Rechner, um sich vorab eine ungefähre Vorstellung der Kosten zu verschaffen!
Der Notarkosten-Rechner liefert nur eine grobe Schätzung, da er die individuellen Rahmenbedingungen Ihres Grundstückskaufes nicht mit einbezieht. Die tatsächlichen, vor allem inklusive Notarkosten für die Grundschuldbestellung oder andere Zusatzleistungen, können variieren. Grundstückspreise.info übernimmt keine Haftung für Abweichungen zur endgültigen Notarrechnung.
Wer zahlt die Notarkosten beim Grundstücksverkauf?
In Deutschland trägt grundsätzlich der Käufer die Notarkosten beim Grundstückskauf. Diese Regelung ist in fast allen Bundesländern üblich, da der Käufer ein Interesse an der rechtssicheren Eigentumsübertragung hat. Die Notargebühren für den Grundstückskauf setzen sich aus Beurkundungskosten, Grundbuchgebühren und weiteren Amtskosten zusammen.
Es gibt jedoch Ausnahmen: In bestimmten Fällen können Verkäufer und Käufer vertraglich festlegen, dass die Notarkosten beim Grundstücksverkauf aufgeteilt werden. Auch wenn zusätzliche Erklärungen oder Beglaubigungen erforderlich sind, können weitere Kosten für den Verkäufer entstehen. Die genauen Modalitäten werden im Notarvertrag festgehalten und können individuell angepasst werden.
Welche Notarkosten zahlt der Verkäufer?
Während der Käufer in der Regel die Notarkosten beim Grundstückskauf übernimmt, gibt es einige Kostenpunkte, die immer der Verkäufer tragen muss. Dazu gehört insbesondere die Löschung von bestehenden Belastungen, wie etwa einer eingetragenen Grundschuld. Falls eine Finanzierung des Grundstücks über die Bank des Verkäufers besteht, muss diese vor der Eigentumsübertragung gelöscht werden, wofür Notargebühren anfallen. Zudem ist der Verkäufer verpflichtet, Erklärungen zu Lastenfreistellungen oder Grundbucheinträgen abzugeben, falls dies notwendig ist. Auch wenn der Käufer den Notar bestimmt, können dem Verkäufer zusätzliche Notarkosten entstehen, falls bestimmte Erklärungen oder Nachweise erforderlich sind.
Wer bestimmt den Notar beim Grundstückskauf?
Der Notar wird grundsätzlich vom Käufer bestimmt, da dieser die Notarkosten trägt und ein berechtigtes Interesse an einer sicheren Abwicklung des Kaufs hat. Der Verkäufer kann den Notar zwar vorschlagen, hat aber keinen rechtlichen Anspruch darauf, den Notar auszuwählen. Wichtig ist, dass der Notar neutral bleibt und die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Käufer und Verkäufer können sich auch gemeinsam auf einen Notar einigen, wenn dies gewünscht ist. Sollte der Verkäufer spezielle Erklärungen oder Beglaubigungen benötigen, kann es sein, dass er zusätzliche Notarkosten beim Grundstücksverkauf trägt, unabhängig davon, wer den Notar bestimmt hat.
Umsatzsteuer in den Notarkosten: Bereits enthalten oder on top?
Bei Notarkosten für den Grundstückskauf oder den Grundstücksverkauf fällt eine gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 % an. Diese Steuer ist nicht in den eigentlichen Gebühren des Notars enthalten, sondern wird zusätzlich auf die Notargebühren aufgeschlagen. Das bedeutet, dass sich die Gesamtkosten für notarielle Dienstleistungen entsprechend erhöhen. Die Berechnung der Notargebühren erfolgt nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), wobei die Umsatzsteuer separat ausgewiesen wird. Käufer und Verkäufer sollten bei der Kalkulation ihrer Notarkosten beim Grundstückskauf oder -verkauf berücksichtigen, dass die tatsächliche Endsumme um 19 % höher ausfällt. Eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht nur für Unternehmer, nicht für Privatpersonen.
Spartipps: Notargebühren senken – geht das?
Notargebühren sind gesetzlich geregelt und unterliegen dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Das bedeutet, dass Preisverhandlungen mit dem Notar nicht möglich sind. Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, um die Notarkosten beim Grundstückskauf oder -verkauf zu senken und Sparpotenziale zu realisieren:
- Geringerer Kaufpreis als Berechnungsgrundlage: Die Notarkosten beim Grundstückskauf orientieren sich am Kaufpreis. Wenn beispielsweise eine gesonderte Vereinbarung für Inventar (z. B. Küche, Möbel) getroffen wird, sinkt die Bemessungsgrundlage.
- Grundschuld minimieren: Die Notarkosten für eine Grundschuld hängen von ihrer Höhe ab. Eine niedrigere Grundschuld reduziert somit auch die Notarkosten für die Grundschuldbestellung.
- Unnötige Leistungen vermeiden: Zusätzliche Vereinbarungen im Kaufvertrag (z. B. Vorkaufsrechte) können die Notargebühren beim Grundstückskauf erhöhen. Eine schlanke Vertragsgestaltung spart Kosten.
- Notarkosten teilen: Die Notarkosten beim Grundstücksverkauf müssen nicht zwangsläufig allein vom Käufer getragen werden. Eine individuelle Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer kann die Kosten fair aufteilen.