Notarkosten bei Grundstückskauf & Grundstücksverkauf
Beim Kauf und Verkauf wichtiger Vermögensgegenstände wie etwa Grundstücken fallen stets Notargebühren an. Denn die Transaktion ist nur durch eine notarielle Beurkundung gültig. Normalerweise ist es der Käufer, der den größten Teil der anfallenden Notarkosten übernimmt. Jedoch lassen sich im Kaufvertrag auch andere Regelungen treffen. Beide Parteien sind vor dem Gesetzt Kostenschuldner und müssen gegebenenfalls haften.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Kosten für den Notar beim Grundstückskauf etwa 1,5% des Kaufpreises betragen. Davon fällt 1% für die Arbeit des Notars an, während 0,5% Grundbuchkosten sind. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro wären das zum Beispiel 3.000 Euro an Notarkosten. Je nachdem, welche zusätzlichen Notaraufgaben anfallen, kann es sein, dass die Notarkosten auf bis zu 2% des Kaufpreises ansteigen. Darüber sollten sie jedoch nicht liegen.
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Die Aufgaben des Notars beim Grundstücksverkauf und -kauf
Ein Notar hat verschiedene Aufgaben, die den Grundstücksverkauf ermöglichen. Während des Vertragsabschlusses ist er im Wesentlichen für die notarielle Beurkundung des rechtskräftigen Kaufs zuständig. Zudem fungiert ein Notar als unabhängiger Vermittler und klärt beide Parteien, sowohl Käufer als auch Verkäufer, neutral über die rechtlichen Konsequenzen des Kaufvertrags auf.
Nach erfolgtem Vertragsabschluss verwaltet und überwacht der Notar die Zahlung. Zum Beispiel ist es möglich, ein Notaranderkonto zu erstellen. Zudem übernimmt der Notar die Eintragung im Grundbuch und bei Bedarf im Handelsregister. Er kann auf Wunsch behördliche Genehmigungen für Aufgaben wie die Sanierung oder die Ablösung einer Grundschuld einholen.
Die Berechnungsgrundlage der Notargebühren
Der Notar kann die anfallenden Gebühren nicht selbst bestimmen, sondern muss sich an die geltende Gebührenordnung halten. Die Kosten sind daher nicht verhandelbar. Jedoch können sie je nach Art und Anzahl der Aufgaben des Notars fallen oder steigen. Je mehr Vorgänge der Notar für den Eigentumsübergang abwickeln muss, desto höher fallen die Gebühren an. Zum Beispiel treiben die folgenden Aufgaben den Preis in die Höhe:
- Löschung von Grundschulden
- Einholung einer Vorkaufsverzichtserklärung
- Eintragung von Wege- und Wohnrechten
- Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch
- Einrichtung eines Notaranderkontos
Sowohl für Verkäufer als auch für Käufer ist es sinnvoll, die Tätigkeiten zu kennen, die für den Kauf bzw. Verkauf des Grundstücks nötig sind. So erhalten Sie frühzeitig einen Eindruck der anfallenden Kosten. In der Gebührentabelle lässt sich nachschauen, welcher Satz zutrifft. Es gilt, dass die Höhe des Kaufpreises maßgeblich beeinflusst, wie hoch die Notarkosten sind.
Höhe der Grundbuchkosten
Die Kosten für die Eintragung des neuen Grundstückbesitzers im Grundbuch sind ebenfalls im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Anhand eines Grundbuchrechners ist es möglich, genau zu berechnen, welche Kosten auf einen zukommen. Je nach Vorgang wird die einfache oder die halbe Gebühr berechnet. Normalerweise handelt es sich hier um Kosten in Höhe von 0,5% des Kaufpreises.
Kosten bei Löschung einer Grundschuld
Zusätzlich zur Eintragung im Grundbuch ist es manchmal nötig, dort eine vorhandene Grundschuld zu löschen. Auch hierfür fallen kosten an, die sich ebenfalls nach der geltenden Gebührenordnung richten. Für die Löschung ist eine Löschungsbewilligung des Gläubigers, also der Bank oder der Bausparkasse, nötig. Der Inhaber des Kredits muss diese beim Notar vorlegen, der dann Kontakt zum Grundbuchamt aufnimmt und alles Nötige erledigen kann.
Die Löschung der Grundschuld ist eine wichtige Voraussetzung für den Immobilienverkauf, denn fast immer möchte der Käufer ein lastenfreies Grundstück erwerben. Es handelt sich daher um eine Freigabe, die eine notariell beglaubigte Form benötigt. Bei Genehmigung des Grundbuchamtes werden die Grundschulden je nach ihrer Art in Abteilung II oder III des Grundbuchs gelöscht.
Die Gebühren für die Löschung der Grundschuld sind abhängig von der Höhe der Schuld, nicht von der Höhe des Kaufpreises für das Grundstück. Wenn die Grundschuld 200.000 Euro beträgt, liegen die Löschungsgebühren bei etwa 400 Euro, wovon die Hälfte an den Notar und die andere Hälfte an das Grundbuchamt geht.
Unterschiede in den Bundesländern
Derzeit gibt es bei den Notarkosten in den Bundesländern keinen Unterschied. Die Kosten liegen überall bei 1,5% des Grundstückspreises, wobei es sich immer um 1% Notarhonorar und 0,5% Grundbuchkosten handelt. Dennoch sollten Verkäufer und Käufer vor der Transaktion überprüfen, ob diese Regelung nach wie vor gültig ist.
Rechenbeispiel für Notarkosten beim Grundstückskauf und -verkauf
Die Faustregel besagt, dass die Notarkosten etwa 1,5% des Kaufpreises betragen. Jedoch kann es je nach Aufgaben des Notar sein, dass sie noch ein wenig ansteigen. Über 2% sollten sie jedoch nicht liegen.
Für einen Grundstückspreis von etwa 100.000 Euro sieht die Beispielrechnung für die Notarkosten so aus:
- Eigentümerumschreibung im Grundbuchamt: etwa 200 Euro
- Notarielle Erstellung und Bestätigung des Kaufvertrags: etwa 400 Euro
- Abwicklungsgebühren: etwa 100 Euro
- Vollzug: etwa 100 Euro
- Notaranderkonto: etwa 300 Euro
- Mehrwertsteuer (ohne Grundbuchamt): etwa 175 Euro
In diesem Fall würde sich der Gesamtbetrag also auf 1.275 Euro (etwas unter 1,5%) belaufen. Durch die Löschung einer Grundschuld und die Eintragung von Wegerechten steigen die Notarkosten häufig noch etwas an. Normalerweise übernimmt der Käufer einen großen Teil der Notargebühren. Für die Löschung der Grundschuld muss jedoch fast immer der Grundstücksverkäufer aufkommen. Wichtig ist es, die gewünschte Regelung zu den Notargebühren explizit im Kaufvertrag aufzunehmen. Auch hier kann der Notar helfen.
Geben Sie für eine Übersicht der entstehenden Kosten einfach die bekannten Werte in diesen Notarkostenrechner ein: