Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) besteht aus Festsetzungen bezüglich Art und Maß von baulichen Nutzungen eines Grundstücks in Deutschland. Sie ist in verschiedene Abschnitte unterteilt, wobei jeder Abschnitt unterschiedliche Rahmenbedingungen zur Bebauung von Grundstücken schafft. Unter anderem wird festgelegt, welche Arten von Bauflächen es gibt, sowie welche Baugebiete dort vorhanden sind. Daraus ergeben sich im dann sogenannte Nutzungskombinationen.

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Bauflächen Definitionen und Unterteilungen

Die BauNVO unterscheidet zwischen 4 verschiedenen Bauflächen, diese werden im ersten Abschnitt der Verordnung definiert und lauten wie folgt:

Wohnbauflächen (Kürzel W)

Hierbei handelt es sich um Wohngebiete, in denen der Bau und die Nutzung als Wohnfläche im Vordergrund stehen. In manchen Wohnbauflächen sind kleine Gewerbebetriebe erlaubt, wie Freiberufler ohne Lärmbelästigung, sowie die Errichtung von kleinen Einzelhandelsgeschäften zur Lebensmittelversorgung.

Gemischte Bauflächen (Kürzel M)

In Mischgebieten gibt es sowohl Wohnfläche als auch Gewerbeflächen. Industrie ist allerdings in der Regel nicht anzutreffen. In einem Dorfgebiet kann es zum Beispiel vorkommen, dass eine Autowerkstatt am Rand der Ortes errichtet werden darf. Reine Bürogebäude können in bestimmten Mischgebieten auch errichtet werden.

Gewerbliche Bauflächen (Kürzel G)

Gewerbliche Flächen sind für die Nutzung von Gewerbebetrieben, sowie der Industrie gedacht. Hier gibt es zusätzlich noch eine Unterteilung in verschiedene Bereiche, damit eine zu große Vermischung zwischen Gewerbe und Industrie nicht stattfindet. Zumal die flächenmäßigen Anforderungen einer Industrieanlage andere sind, als die eines normalen Gewerbebetriebs.

Sonderbauflächen (Kürzel S)

Bei Sonderflächen kann man von einer Nutzung für die Unterhaltung und Vergnügung ausgehen. So sind beispielsweise Schwimmbäder, Sportanlagen und ähnliche Gebäude auf Sonderbauflächen errichtet.

Verschiedene Baugebiete nach BauNVO

Das Baugebiet an sich schränkt die mögliche Bebauungsart weiter ein. So kann beispielsweise in bestimmten Gebieten kein Bürogebäude oder eine industrielle Anlage errichtet werden, da diese zur reinen Nutzung als Wohnfläche definiert wurden. Die unterschiedlichen Bauflächen werden nochmals in verschiedene Baugebiete unterteilt. In der Baunutzungsverordnung werden dafür folgende Gebietsarten benannt:

In den jeweiligen Gebieten sind verschiedene Arten von Bebauung erlaubt, allerdings können auch Ausnahmegenehmigungen erfolgen, sofern diese nicht zu abwegig vom eigentlich Zweck des Gebiets sind. So kann ein Wohngebäude in fast allen Gebieten errichtet werden, sogar im Industriegebiet unter bestimmten Voraussetzungen. Hierfür benötigt es dann allerdings eine spezielle Ausnahmegenehmigung.

Einschränkungen der Baulichen Nutzung

Neben den Bauflächen und Baugebieten wird auch die maximal bebaubare Fläche definiert. So darf ein Grundstück meist nicht komplett bebaut werden, die Grundflächenzahl (GRZ) setzt grenzen zur maximal bebaubaren Fläche eines Grundstücks. Daneben gibt es noch die Geschossflächenzahl (GFZ), welche definiert wie hoch die maximale Geschossfläche in Relation zum Grundstück sein darf. Die Baumassenzahl (BMZ) findet Relevanz bei Gewerbe und Industrie: in Bezug auf die Fläche. Auch wird eine maximale Höhe der auf dem Grundstück errichteten Gebäude vorgeschrieben.

Verschiedene Bauweisen

Es wird nicht nur eingeschränkt und festgelegt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf und wie viel Fläche dafür verwendet werden darf, sondern auch in welcher Weise. Hier gibt es die geschlossene und offene Bauweise, bei der geschlossenen Bauweise werden Gebäude direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet (oft in Städten zu sehen), dadurch gibt es eine dichtere Bebauung und die Flächennutzung ist ausgereizt.

Bei der offenen Bauweise muss immer ein bestimmter Grenzabstand zum Bauwerk eingehalten werden, die Häuser werden also in der Regel nicht aneinander gebaut.

FAQ zu Baunutzungsverordnung, Definition & Unterteilungen

Kann ich in einem Wohngebiet ein Gewerbegebäude errichten?

Es kommt auf die Art des Gebäudes an und auf das Gewerbe, zusätzlich muss auf die genaue Art des Wohngebiets geachtet werden. In Einzelfällen kann es für Gewerbeflächen in Wohngebieten eine Genehmigung geben.

Wie oft ändert sich die BauNVO?

Die BauNVO wird in unregelmäßigen Abständen an die aktuellen Umstände angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2017.

Letzte Aktualisierung: 26.05.2023