Baunutzungsverordnung (BauNVO): Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine wichtige Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken. Sie gibt verbindliche Vorgaben für Bauherren, Architekten, Investoren sowie Kommunen und schafft in der aktuellen BauNVO Fassung auch Planungssicherheit für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Wer die Baunutzungsverordnung versteht, kann frühzeitig Chancen und Einschränkungen erkennen und wirtschaftlich vorteilhafte Entscheidungen treffen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was genau die Baunutzungsverordnung besagt, welchen Einfluss sie auf Ihr Bauvorhaben hat und welche Änderungen in der aktuellen Fassung der BauNVO wichtig sind. Dank genauer Kenntnis über die Vorgaben der BauNVO planen und bauen Sie nicht nur optimal, sondern können auch kostspielige Verzögerungen, rechtliche Auseinandersetzungen oder sogar Rückbauverfügungen vermeiden.

Das Wichtigste kurz erklärt

  • Die Baunutzungsverordnung ist die Rechtsgrundlage für Bauprojekte und regelt die bauliche Nutzung von Grundstücken und Gebäuden.
  • Die BauNVO definiert, welche Nutzungen (z. B. Wohnen, Gewerbe) in bestimmten Baugebieten erlaubt sind und in welchem Umfang gebaut werden darf.
  • Seit der Baunutzungsverordnung 1990 wurde der Immissionsschutz gestärkt, um Wohngebiete vor störenden Gewerbebetrieben zu schützen.
  • Die aktuelle Fassung der BauNVO enthält Anpassungen an moderne Anforderungen. Regelungen zu urbanen Gebieten (MU) sollen Wohnen, Arbeiten und Freizeit in Städten besser verbinden.

Was besagt die Baunutzungsverordnung?

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist eine zentrale Rechtsverordnung des deutschen Baurechts, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Sie wird auch als „Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke“ bezeichnet und ergänzt das Baugesetzbuch (BauGB). Ziel der BauNVO ist es, die Wohn- und Umweltqualität zu schützen, die Stadtentwicklung zu fördern und Rechtssicherheit für Bauherren zu gewährleisten. Das erreicht sie, indem sie klare Vorgaben zur Nutzung von Grundstücken und Gebäuden in bestimmten Baugebieten festlegt.

Erstmals trat die Baunutzungsverordnung am 26. Juni 1962 in Kraft und wurde seither mehrfach überarbeitet, um den sich wandelnden Anforderungen der Stadtplanung gerecht zu werden. Sie ist für die Bauplanung extrem relevant und dient als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen. Die aktuelle Fassung der BauNVO ist öffentlich zugänglich und kann beispielsweise im Bundesgesetzblatt oder online eingesehen werden.

Aufbau der Baunutzungsverordnung

Um eine nachhaltige und funktionale Bebauung sicherzustellen, umfasst die Baunutzungsverordnung zahlreiche Vorgaben zur baulichen Nutzung von Grundstücken, welche sich in mehrere Abschnitte mit unterschiedlichen Schwerpunkten gliedern. In der Vergangenheit bestand die Baunutzungsverordnung aus fünf Abschnitten, in der neuesten Fassung der BauNVO sind es nur noch vier.

➜ Erster Abschnitt: Art der baulichen Nutzung (§§ 1 - 15)

Definition und Festlegung verschiedener Baugebiete wie Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiete. Es wird bestimmt, welche Nutzungen in den jeweiligen Gebieten zulässig oder ausgeschlossen sind.

➜ Zweiter Abschnitt: Maß der baulichen Nutzung (§§ 16 - 21a)

Regelungen zu Kennzahlen wie Geschossflächenzahl (GFZ), Grundflächenzahl (GRZ) und Baumassenzahl, die das Verhältnis der bebauten Fläche zur Grundstücksfläche definieren.

➜ Dritter Abschnitt: Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§§ 22 - 23)

Festlegungen zur Anordnung der baulichen Anlagen auf dem Grundstück, beispielsweise offene oder geschlossene Bauweise, sowie Bestimmungen zur überbaubaren Grundstücksfläche.

➜ Vierter Abschnitt: weggefallen (§ 24)

Dieser Abschnitt wurde in früheren Fassungen genutzt, ist jedoch in der aktuellen Fassung entfallen.

➜ Fünfter Abschnitt: Überleitungs- und Schlussvorschriften (§§ 25 - 27)

Regelungen zum Inkrafttreten der Verordnung und Übergangsbestimmungen für bestehende Bauvorhaben.

1. Art der baulichen Nutzung gemäß BauNVO

Die Art der baulichen Nutzung ist ein zentrales Element der Baunutzungsverordnung und legt fest, welche Nutzungen auf bestimmten Flächen zulässig sind. Ziel dieses Abschnittes ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungsarten – etwa zwischen Wohn- und Gewerbegebieten – zu vermeiden. Vor allem in frühen Planungsphasen ist es essenziell, die baurechtlichen Einschränkungen und Möglichkeiten eines Grundstücks zu kennen. Die BauNVO in ihrer aktuellen Fassung teilt Bauflächen in verschiedene Kategorien ein, die sich durch ihre zulässige Nutzung unterscheiden.

Unterschiedliche Bauflächen

Bauflächen gemäß BauNVO sind großflächige Gebietskategorien, die eine grobe Einteilung der Nutzung vornehmen. Innerhalb dieser Bauflächen gibt es weitere Differenzierungen in Form von Baugebieten, die wiederum spezifische Vorschriften enthalten. Die BauNVO in der aktuellen Fassung unterscheidet vier Arten von Bauflächen:

Wohnbauflächen (W)

Wohnbauflächen sind Wohngebiete, in denen der Bau und die Nutzung vorrangig für Wohnzwecke bestimmt sind. In manchen Wohnbauflächen sind kleine Gewerbebetriebe erlaubt, wie Freiberufler ohne Lärmbelästigung, sowie die Errichtung von kleinen Einzelhandelsgeschäften zur Nahversorgung.

Gemischte Bauflächen (M)

Gemischte Bauflächen sind Mischgebiete, die eine Kombination aus Wohnen und Gewerbe enthalten. In Dorfgebieten sind auch Handwerksbetriebe erlaubt, während in städtischen Mischgebieten Bürogebäude vorherrschen. Industrie ist im Regelfall hingegen nicht anzutreffen.

Gewerbliche Bauflächen (G)

Gewerbliche Bauflächen sind für die Nutzung von Gewerbebetrieben, sowie der Industrie gedacht. Innerhalb dieser Baufläche gibt es zusätzlich die Unterscheidung zwischen Gewerbegebieten und Industriegebieten, um Flächenbedarfe und Umweltauflagen zu berücksichtigen.

Sonderbauflächen (S)

Bei Sonderflächen kann man von einer Nutzung für die Unterhaltung und Vergnügung sprechen. Sie sind für spezielle Nutzungen wie Sportanlagen, Schwimmbäder, Freizeitparks oder Bildungseinrichtungen reserviert. Eine individuelle Festlegung der Sonderbaufläche ist je nach Bebauungsplan möglich.

Unterschiedliche Baugebiete

Innerhalb der Bauflächen definiert die Baunutzungsverordnung verschiedene Baugebiete, die genau festlegen, welche Gebäude und Nutzungen zulässig sind. Diese Einteilung hilft, städtebauliche Strukturen zu schützen und eine sinnvolle Entwicklung zu gewährleisten. Je nach Baugebiet sind unterschiedliche Arten von Bebauung erlaubt oder ausgeschlossen. Die Baugebiete gemäß BauNVO teilen sich wie folgt auf:

Wohnbauflächen:

  • Kleinsiedlungsgebiete (WS): z. B. für Gärten und Eigenversorgung, § 2 BauNVO
  • Reine Wohngebiete (WR): keine Gewerbenutzung, § 3 BauNVO
  • Allgemeine Wohngebiete (WA): begrenzte Gewerbenutzung zulässig, § 4 BauNVO
  • Besondere Wohngebiete (WB): z. B. mit Ferienwohnungen oder kulturellen Einrichtungen, § 4a BauNVO

Gemischte Bauflächen:

  • Dorfgebiete (MD): Mischung aus Wohnen und Landwirtschaft/ Gewerbe, § 5 BauNVO
  • Mischgebiete (MI): Wohnen und Gewerbe gleichberechtigt, § 6 BauNVO
  • Urbane Gebiete (MU): hohe bauliche Dichte mit Wohn- und Gewerbenutzung, § 6a BauNVO

Gewerbliche Bauflächen:

  • Kerngebiete (MK): hohe Dichte mit Einzelhandel und Dienstleistungen, § 7 BauNVO
  • Gewerbegebiete (GE): für Gewerbebetriebe, kein störendes Gewerbe, § 8 BauNVO
  • Industriegebiete (GI): auch für lärmintensive Betriebe, § 9 BauNVO

Sonderbauflächen:

  • Individuell festgelegte Nutzungen (SO): z. B. für Flughäfen, Einkaufszentren, Unterhaltung oder Tourismus, §§ 10-11 BauNVO
Hinweis
In Ausnahmefällen sind Abweichungen von den Vorgaben der Bauflächen und Baugebiete möglich, wenn sie sich in das städtebauliche Konzept einfügen. Hierfür benötigt es dann allerdings eine spezielle Ausnahmegenehmigung.

Übersicht: Zulässige Nutzungskombinationen

In der Praxis gibt es viele Überschneidungen zwischen den einzelnen Nutzungsarten. Manche Baugebiete erlauben Wohnnutzung mit Gewerbe, während andere nur auf eine bestimmte Funktion beschränkt sind. Dieses System stellt sicher, dass städtebauliche Konzepte eingehalten und Nutzungskonflikte vermieden werden. Wer ein Haus bauen oder ein Grundstück kaufen möchte, sollte daher genau prüfen, welche Nutzungen an einem Standort möglich sind. Die folgende Tabelle zeigt die zulässigen Nutzungskombinationen gemäß der aktuellen Fassung der BauNVO.

GebäudeartWSWRWAWBMDMIMUMKGEGI
Wohngebäude

Läden & Gaststätten

 

 

Soziale & kulturelle Anlagen

Hotels & Pensionen

 

 

 

Tankstellen

 

Nicht störende Handwerksbetriebe

 

 

 

 

Nicht störendes Gewerbe

 

 

Sonstiges Gewerbe

 

 

 

 

Verwaltungsgebäude

 

 

 

 

 

Geschäfts- & Bürogebäude

 

 

 

 

 

Vergnügungsstätten

 

 

 

 
Land- & forstwirtschaftliche Betriebe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nutzgärten, Gartenbaubetriebe

 

 

 

 

 

 

Lagerhäuser & -plätze

 

 

 

 

 

 

 

 

Industriebetriebe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

= allgemein zulässig

= mit Ausnahmegenehmigung zulässig

2. Maß der baulichen Nutzung gemäß BauNVO

Der Abschnitt zum Maß der baulichen Nutzung in der Baunutzungsverordnung legt fest, in welchem Umfang ein Grundstück bebaut werden darf. Ziel dieser Vorschriften ist es, eine harmonische Stadtentwicklung und dessen Erscheinungsbild zu gewährleisten, eine Überlastung der Infrastruktur zu vermeiden und sowohl Einwohnern als auch Unternehmen eine angemessene Nutzung des Raums zu ermöglichen. Besonders in Bebauungsplänen spielt das Maß der baulichen Nutzung gemäß BauNVO eine wichtige Rolle und ist essenziell, um ein Bauprojekt den rechtlichen Vorgaben entsprechend zu gestalten.

Bereits in der Genehmigungsphase eines Bauprojekts müssen diese Werte berücksichtigt werden, da Verstöße gegen die Vorschriften zu Bauverboten oder Nachbesserungspflichten führen können. Die BauNVO in ihrer aktuellen Fassung regelt detailliert, welche Maße für welche Gebäudetypen zulässig sind:

  1. Höhe baulicher Anlagen: Maximale Gebäudehöhe, um das Stadtbild und die Nachbarbebauung zu berücksichtigen.
  2. Grundflächenzahl (GRZ): Gibt an, wie viel Prozent eines Grundstücks bebaut werden darf. Beispiel: Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass 40 % der Grundstücksfläche bebaut werden können.
  3. Zulässige Grundfläche: Berechnet sich aus der GRZ und der Grundstücksgröße.
  4. Vollgeschosse: Bestimmt die Anzahl der erlaubten Vollgeschosse eines Gebäudes.
  5. Geschossflächenzahl (GFZ): Regelt die maximale Geschossfläche in Relation zur Grundstücksgröße. Beispiel: Eine GFZ von 1,2 bedeutet, dass die gesamte Geschossfläche 1,2-mal so groß sein darf wie die Grundstücksfläche.
  6. Geschossfläche: Summe aller Geschossflächen eines Gebäudes.
  7. Baumassenzahl (BMZ): Definiert die maximale Kubatur (messbares Volumen) eines Bauwerks im Verhältnis zur Grundstücksgröße. Besonders relevant für Gewerbe- und Industriegebiete.
  8. Baumasse: Berechnet sich aus der BMZ und der Grundstücksgröße.
  9. Stellplätze und Garagen: Vorgaben zur Anzahl und Größe von Parkplätzen. Abhängig von der Art der Nutzung (Wohnen, Gewerbe, öffentliche Einrichtungen).
  10. Gemeinschaftsanlagen: Regelungen zu Spielplätzen, Grünflächen oder anderen gemeinschaftlich genutzten Bereichen innerhalb eines Baugebiets.

3. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche gemäß BauNVO

Der dritte Abschnitt der Baunutzungsverordnung regelt die zulässige Bauweise sowie die überbaubare Grundstücksfläche. Diese Vorschriften sind essentiell, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Gebäude harmonisch ins Umfeld integriert werden. Städte und Gemeinden können im Bebauungsplan genau festlegen, in welcher Bauweise ein Grundstück bebaut werden darf und welche Flächen überhaupt für eine Bebauung infrage kommen. 

Damit wird verhindert, dass Gebäude zu dicht oder unkontrolliert errichtet werden, was negative Auswirkungen auf Lichtverhältnisse, Infrastruktur und das Ortsbild haben könnte. Die BauNVO in ihrer aktuellen Fassung berücksichtigt dabei unterschiedliche Bauweisen und definiert klare Grenzen für die überbaubaren Flächen eines Grundstücks.

Regelungen zur Bauweise (§ 22 BauNVO)

Die Bauweise wird in § 22 BauNVO geregelt und bestimmt, wie Gebäude auf einem Grundstück angeordnet sein dürfen. Dabei unterscheidet die Baunutzungsverordnung zwischen:

  • Offene Bauweise: Gebäude müssen einen seitlichen Abstand (siehe Grenzbebauung) zu den Nachbargrundstücken einhalten. Die Maximallänge einzelner Gebäude beträgt 50 Meter. Beispiele: Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser mit Abstand.
  • Geschlossene Bauweise: Gebäude werden ohne seitlichen Grenzabstand errichtet. Die Bauweise ohne Abstandsflächen ist typisch für dichte Stadtbebauung, z. B. Blockrandbebauung.
  • Abweichende Bauweise: Städte können eine besondere Bauweise festlegen, z. B. die halboffene Bauweise. Dies erlaubt eine individuelle Anpassung an örtliche Gegebenheiten.

Regelungen zur überbaubaren Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO)

Die überbaubare Grundstücksfläche gibt an, wo genau auf einem Grundstück gebaut werden darf. Sie wird gemäß § 23 BauNVO durch folgende Elemente definiert:

  • Baulinien: Gebäude müssen direkt an dieser Linie errichtet werden. Häufig in Innenstädten mit geschlossener Bauweise zu finden.
  • Baugrenzen: Innerhalb dieser Grenze darf gebaut werden, aber ein Zurückweichen ist möglich. Gibt Bauherren etwas mehr Spielraum.
  • Bebauungstiefe: Gibt an, wie tief ein Grundstück bebaut werden darf (z. B. von einer Straße aus gemessen). Die Bebauungstiefe wird selten eigenständig festgelegt, da sie oft eine versetzte Baugrenze darstellt.

Entwicklung der Baunutzungsverordnung: 1977 bis zur aktuellen Fassung der BauNVO

Die Baunutzungsverordnung trat erstmals am 1. August 1962 in Kraft. Sie ist ein essentieller Bestandteil des deutschen Bauplanungsrechts und konkretisiert die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) hinsichtlich der zulässigen Nutzung von Grundstücken. Ihr Hauptziel war und ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und dabei sowohl wirtschaftliche, ökologische als auch soziale Aspekte zu berücksichtigen.

In den vergangenen Jahrzehnten wurde die BauNVO mehrfach überarbeitet, um den veränderten gesellschaftlichen und ökologischen Anforderungen gerecht zu werden. Größere Reformen gab es insbesondere in den BauNVO Fassungen von 1977, 1990, 2017, 2021 und 2023. Während frühe Änderungen vor allem die Gewerbe- und Industrieansiedlung betrafen, rücken aktuell Aspekte wie Immissionsschutz, Wohnqualität und Nachhaltigkeit stärker in den Fokus.

Änderungen der BauNVO 1977

  • Einführung neuer Wohngebietsarten: Neben allgemeinen Wohngebieten wurden besondere Wohngebiete geschaffen, um differenzierte Wohnstrukturen zu ermöglichen.
  • Stärkere Berücksichtigung von Umweltschutz: Erstmals wurden Immissionsschutzmaßnahmen in die BauNVO integriert, um Wohngebiete besser vor Lärm und Schadstoffen zu schützen.
  • Regelungen zur Dichte der Bebauung: Einführung von klareren Begrenzungen für Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ) zur Steuerung der Bebauungsdichte.
  • Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für Mischgebiete: Gemischte Bauflächen wurden detaillierter geregelt, insbesondere für die Verknüpfung von Wohnen und Arbeiten.
  • Neue Anforderungen an Gewerbegebiete: Einführung von Auflagen zur Standortwahl für bestimmte Gewerbebetriebe, um Anwohner besser zu schützen.
  • Vereinfachung von Bebauungsplänen: Erste Maßnahmen zur Flexibilisierung und Anpassung der Planungsmöglichkeiten durch die Gemeinden.

Änderungen der BauNVO 1990

  • Verbesserung des Immissionsschutzes: Strengere Anforderungen für Gewerbebetriebe in der Nähe von Wohngebieten.
  • Flexiblere Regelungen für Sondergebiete: Städte und Gemeinden erhielten mehr Spielraum zur Ausweisung von Sondergebieten.
  • Anpassungen bei der Baunutzungsdichte: Konkretisierung der Vorschriften zur Baumassenzahl (BMZ) und Definition neuer Grenzwerte.
  • Förderung von gemischten Nutzungen: Weitere Erleichterungen für die Kombination von Wohnen und Gewerbe in bestimmten Baugebieten.
  • Neuregelung für Stellplätze und Garagen: Anpassungen, um eine bedarfsgerechte Parkraumbewirtschaftung zu ermöglichen.
  • Erleichterung von Nutzungsänderungen: Vereinfachte Verfahren für die Umwidmung bestehender Gebäude, um städtebauliche Entwicklungen zu fördern.

Änderungen der BauNVO 2021

  • Erweiterung der urbanen Gebiete: Die Kategorie "Urbanes Gebiet (MU)" wurde weiter konkretisiert, um eine höhere Nachverdichtung und Mischnutzung zu ermöglichen.
  • Stärkere Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen: Integration von Begrünungsauflagen, Nachhaltigkeitsaspekten und energetischen Anforderungen in Baupläne.
  • Flexiblere Gestaltung von Wohngebieten: Lockerung bestimmter Vorschriften, um den Wohnungsbau zu erleichtern und mehr sozialverträgliche Wohnkonzepte zu ermöglichen.
  • Anpassungen an den Mobilitätswandel: Neue Regelungen für Fahrradstellplätze, E-Ladeinfrastruktur und Carsharing-Stellplätze in Wohn- und Gewerbegebieten.
  • Stärkung von Innenentwicklung und Nachverdichtung: Anpassungen zur besseren Nutzung innerstädtischer Flächen und zur Vermeidung von Zersiedelung.
  • Neue Vorschriften für Sondergebiete: Sondergebiete wurden weiter präzisiert, um touristische und gewerbliche Entwicklungen gezielter steuern zu können.

Aktuelle Fassung der BauNVO – wichtigste Punkte

  • Kategorisierung von Baugebieten: Die BauNVO definiert verschiedene Bauflächen und Baugebiete mit spezifischen Nutzungsbeschränkungen.
  • Regelung der baulichen Nutzung: Vorschriften zu Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ) und Baumassenzahl (BMZ) legen die zulässige Bebauungsdichte fest.
  • Berücksichtigung von Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Integration von grünen Baukonzepten, Energieeffizienzmaßnahmen (u.a. Energiesparhäuser) und nachhaltiger Flächennutzung.
  • Flexiblere Mischnutzung in urbanen Gebieten: Erleichterung von Gewerbe- und Wohnnutzung in innerstädtischen Lagen.
  • Förderung neuer Mobilitätskonzepte: Anpassung der Stellplatzverordnung an E-Mobilität und alternative Verkehrsmittel.
  • Nachverdichtung und Bestandsschutz: Maßnahmen zur besseren Nutzung vorhandener Flächen und Erleichterungen für den Umbau bestehender Gebäude.

Die neueste Fassung der BauNVO zeigt deutlich, dass sich die Schwerpunkte über die Jahrzehnte hinweg von der reinen Flächennutzungssteuerung hin zu einer ganzheitlichen Betrachtung von Stadtentwicklung, Klimaschutz und Mobilität verschoben haben.

Verstoß gegen die Baunutzungsverordnung: Strafen und Bußgelder

Die Baunutzungsverordnung legt verbindlich fest, welche Nutzungen auf bestimmten Grundstücken zulässig sind. Wer dagegen verstößt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Mögliche Strafen reichen von Bußgeldern bis hin zur Rückbauverpflichtung oder sogar strafrechtlichen Folgen.

Welche Strafe verhängt wird oder wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt vom Einzelfall ab. Kleinere Verstöße, etwa eine nicht genehmigte Nutzungsänderung, können mit mehreren Tausend Euro geahndet werden. Gravierende Verstöße, wie der Bau eines unzulässigen Gebäudes oder eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl, führen oft zu extrem hohen Bußgeldern oder Abrissanordnungen. Bei vorsätzlichen Täuschungen oder Missachtung von Auflagen kann sogar eine strafrechtliche Verfolgung drohen.

Da Verstöße gegen die BauNVO nicht nur finanzielle Risiken bergen, sondern auch rechtliche Probleme nach sich ziehen, ist eine vorherige Abstimmung mit den Behörden dringend empfohlen.

FAQ zu Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Grundstücke richtig nutzen

Was wird in der Baunutzungsverordnung geregelt?
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt die zulässige Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubaren Grundstücksflächen. Sie definiert Baugebiete und ermöglicht Kommunen eine einheitliche Planung zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Wann ist die BauNVO anzuwenden?
Die BauNVO ist bei der Aufstellung, Änderung oder Umsetzung von Bebauungsplänen anzuwenden. Sie gilt für Bauherren, Planer und Behörden als rechtliche Grundlage zur Steuerung der baulichen Nutzung und zur Einhaltung von Vorschriften im Baugenehmigungsprozess.
Was ist die aktuelle Fassung der BauNVO?
Die aktuelle Fassung der Baunutzungsverordnung stammt aus der Bekanntmachung vom 21. November 2017, die letzte Änderung trat am 7. Juli 2023 in Kraft. Sie enthält unter anderem Anpassungen für urbane Gebiete (MU), um modernen Wohn- und Arbeitsformen gerecht zu werden. Eine umfassende Neufassung ist bisher nicht geplant.
Was ist in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) zulässig?
In allgemeinen Wohngebieten (WA) sind Wohngebäude vorrangig zulässig. Zusätzlich sind Läden, Gaststätten, nicht störendes Gewerbe, soziale und kulturelle Einrichtungen sowie kleine Handwerksbetriebe erlaubt, sofern sie die Wohnnutzung nicht wesentlich beeinträchtigen. Detaillierte Regelungen finden sich im jeweiligen Bebauungsplan.
Letzte Aktualisierung: 11.03.2025