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Die Berechnung der GFZ ist relativ simpel und kann mit folgender Formel berechnet werden (Dies ist nicht unbedingt die im Bauplan festgelegte GFZ!):
Geschossflächenzahl = Brutto Geschossfläche in m² / Grundstücksfläche in m²
Die maximale Fläche aller Stockwerke zusammen kann man anhand der Geschossflächenzahl mit folgender Formel errechnen:
Brutto Geschossfläche in m² = GFZ * Grundstücksfläche in m²
Im Grunde handelt es sich um eine Richtzahl, man darf diese nur mit Genehmigung überschreiten. Bei einer Grundstücksfläche von 800 Quadratmetern und einer Geschossfläche von 480 Quadratmetern hat man eine Geschossflächenzahl von 0,6. Die GFZ wirkt sich nicht nur auf die Bebaubarkeit des Grundstücks aus, sondern auch auf dessen Grundstückspreis, je höher die Geschossflächenzahl ist, desto mehr Fläche kann man auf dem Grundstück errichten.
Gut zu wissen Die Geschossflächenzahl bestimmt nicht die Anzahl der erbaubaren Stockwerke, hierfür wird die Anzahl der Stockwerke meist direkt im Plan begrenzt. Bei der Geschossfläche wird immer von der Bruttofläche ausgegangen, dabei handelt es sich nicht um die Wohnfläche, welche am Ende des Baus zur Verfügung steht. Die Fläche wird ohne Mauern etc. zur Hand genommen.
Weitere Hinweise zur GFZ
Keller und Dach sind von der Geschossflächenzahl ausgenommen und fließen nicht mit in die Berechnung der Fläche mit ein. Noch vor Kauf eines Grundstücks lohnt sich ein Blick in den Bebauungsplan um zu sehen welche GFZ vorgesehen ist. Auch sollte man sich zusätzlich die Grundflächenzahl ansehen um die maximal bebaubare Fläche des Grundstücks zu kennen. Beide Werte zusammen beeinflussen die Bebaubarkeit und den Bodenwert enorm.
FAQ zu Geschossflächenzahl - Definition, Berechnung und Richtlinien
Wer bestimmt die Grundflächenzahl?
Die Grundflächenzahl wird durch die Baunutzungsverordnung und die zuständige Baubehörde festgelegt, sie wird im Bebauungsplan hinterlegt und ist dort einsehbar.
Wo finde ich die Grundflächenzahl?
Die Grundflächenzahl findet man in ihrer Definition in der Baunutzungsverordnung, die konkrete Zahl für ein Grundstück oder ein Baugebiet ist im Bebauungsplan hinterlegt.
Letzte Aktualisierung: 26.05.2023
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