Die Geschossflächenzahl bestimmt nicht die Anzahl der erbaubaren Stockwerke, hierfür wird die Anzahl der Stockwerke meist direkt im Plan begrenzt. Bei der Geschossfläche wird immer von der Bruttofläche ausgegangen, dabei handelt es sich nicht um die Wohnfläche, welche am Ende des Baus zur Verfügung steht. Die Fläche wird ohne Mauern etc. zur Hand genommen.
Keller und Dach sind von der Geschossflächenzahl ausgenommen und fließen nicht mit in die Berechnung der Fläche mit ein. Noch vor Kauf eines Grundstücks lohnt sich ein Blick in den Bebauungsplan um zu sehen welche GFZ vorgesehen ist. Auch sollte man sich zusätzlich die Grundflächenzahl ansehen um die maximal bebaubare Fläche des Grundstücks zu kennen. Beide Werte zusammen beeinflussen die Bebaubarkeit und den Bodenwert enorm.
Die Grundflächenzahl wird durch die Baunutzungsverordnung und die zuständige Baubehörde festgelegt, sie wird im Bebauungsplan hinterlegt und ist dort einsehbar.
Die Grundflächenzahl findet man in ihrer Definition in der Baunutzungsverordnung, die konkrete Zahl für ein Grundstück oder ein Baugebiet ist im Bebauungsplan hinterlegt.