Freizeitgrundstück: Was ist auf Erholungsflächen erlaubt?
Bei einem Freizeitgrundstück oder Erholungsgrundstück handelt es sich meist um kleinere Grundstücke, die typischerweise als Garten oder als Feriendomizil genutzt werden. Ein Beispiel für das Freizeitgrundstück sind Schrebergarten-Grundstücke. Auch sogenannte „Datschen“ oder kleine Ferienhäuser fallen meist in die Kategorie der Freizeitgrundstücke. Aber Achtung, denn als Hauptwohnsitz sind Erholungsflächen nicht geeignet. Wer ein Haus bauen möchte, um darin zu wohnen, sollte daher nach einem Baugrundstück suchen.
In diesem Beitrag geht es um die Definition eines Freizeitgrundstücks und darum, was auf Erholungsflächen wirklich erlaubt ist. Außerdem erfahren Sie mehr über die Erschließung, Bebauung und Bewohnung des Freizeitgrundstücks, welche Unterschiede zwischen Kauf und Pacht liegen und welche Steuern für Erholungsflächen anfallen.
Definition: Was sind Freizeitgrundstück, Erholungsgrundstück und Freizeitgarten?
Freizeitgrundstücke werden von Menschen in ihrer Freizeit genutzt. Daher sind auch die Begriffe „Garten- und Erholungsgrundstück“, „Wochenendgrundstück“ oder „Freizeitgartenfläche“ verbreitet. Der Markt für diese kleinen Grundstücke ist in Deutschland sehr aktiv und beinhaltet ein ebenso großes wie vielfältiges Angebot. Aber was genau ist ein Freizeitgrundstück? Die Definition von Freizeitgrundstücken umfasst sowohl klassische Gartenparzellen mit Laube als auch größere Grundstücke mit einfachem Haus. Manche Freizeitgrundstücke haben einen Garten mit einem kleinen Bungalow, wie es in Kleingartenanlagen typisch ist. Aber auch große Wassergrundstücke mit einem Haus am See können als Freizeitgrundstück durchgehen. Der ausschlaggebende Faktor ist, dass diese Grundstücke der Erholung dienen.
Die meisten Freizeitgrundstücke befinden sich am Stadtrand oder in einem Naherholungsgebiet. Sie werden vor allem von Städtern genutzt, die sich eine Auszeit im Grünen wünschen. Die Wochenendgrundstücke haben strenge bauliche Vorschriften, die unter anderem davon abhängen, wie der Bebauungsplan die jeweilige Gegend einstuft. Zum Beispiel müssen in einem Erholungsraum alle baulichen Maßnahmen von der Behörde genehmigt werden – gerade dann, wenn eine Eintragung als Erholungsfläche im Grundbuch erfolgt ist. In anderen Gegenden sind die Auflagen weniger streng. Jedoch sollten Grundstücksbesitzer darauf achten, das Grundstück wirklich nur für die Erholung zu nutzen.
Neben der Erholung kann auch der Fokus auf die Nutzung als Garten- und Erholungsgrundstück gelegt sein, hier muss in den meisten Fällen eine aktive Bewirtschaftung der Parzelle stattfinden. Auch gibt es in den meisten Anlagen feste Regeln, und die Aufnahme in eine Kleingartenanlage ist an Bedingungen geknüpft.
Erschließung von Freizeitgrundstücken
Erholungs- und Freizeitgrundstücke sind in der Regel bereits erschlossen. Damit ein Grundstück sich als Freizeitgrundstück oder Garten- und Erholungsgrundstück bezeichnen darf, muss es mindestens einen Stromanschluss haben und über Wasser verfügen. Fließendes Wasser ist jedoch nicht selbstverständlich – manchmal gibt es nur einen Brunnen oder eine Sickergrube. Heizungen, Feuerstätten und Anschlüsse an Fernwärme, Kanalisation sowie Mobilfunk sind selten vorhanden. Eine nachträgliche Verlegung von Leitungen wird meist nicht erlaubt – es sei denn, die gesamte Erholungsfläche erhält eine neue Infrastruktur. Die Erschließung ist daher ein zentrales Kriterium, wenn es um die Nutzung oder die Eintragung der Erholungsfläche im Grundbuch geht.
Darf man ein Freizeitgrundstück bebauen?
Die Bebauungsvorgaben für ein Freizeitgrundstück sind im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde geregelt. Die Richtlinien sind in diesen Sondergebieten fast immer anders als bei klassischen Baugrundstücken. Also, was darf man auf einem Freizeitgrundstück bauen? In den meisten Fällen gilt: Der Bau von kleinen Datschen, Gartenlauben oder Hütten ist gestattet. Die Regelungen zur Bebauung von Freizeitgartenflächen sind allerdings sehr individuell.
Vor dem Bau sollten Bauherren beim zuständigen Bauamt genau klären, ob Sie auf dem Freizeitgrundstück eine Hütte bauen dürfen und in welchem Umfang dies möglich ist. Ein richtiges Wohnhaus darf in der Regel nicht errichtet werden – ein Freizeitgrundstück zu bebauen heißt meist: eingeschränkte, einfache Bauweise. Die Vorschriften unterscheiden sich je nach Kommune, sind aber vor allem in diesen Punkten besonders strikt geregelt:
- Maximale Grundfläche
- Maximale Höhe
- Größe von Freisitz oder Terrasse
- Keine Nutzung als Hauptwohnsitz
Auch für den Abriss alter Bauten oder das Aufstellen eines Bauwagens gelten strenge Regeln. Daher ist es essenziell, sich vorab darüber zu informieren, was auf Freizeitgrundstücken erlaubt ist. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Ist Wohnen auf dem Freizeitgrundstück erlaubt?
Freizeitgrundstücke dürfen in den meisten Gemeinden nicht dauerhaft bewohnt werden. Es ist grundsätzlich untersagt, diese als Hauptwohnsitz zu nutzen oder sich unter der Adresse anzumelden. Da viele Erholungsgrundstücke nur geringfügig erschlossen sind, wäre das dauerhafte Wohnen dort ohnehin wenig komfortabel.
Eine Ausnahme gilt für Senioren oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen: Wenn sie nicht mehr aus dem Bungalow oder Ferienhäuschen ausziehen können und die Infrastruktur (Wasser, Strom, Rettungszufahrt) gegeben ist, kann ein dauerhafter Aufenthalt auf dem Erholungsgrundstück genehmigt werden.
Bezüglich einer Vermietung von Immobilien auf Erholungsgrundstücken gibt es in Deutschland keine einheitliche Regelung. Es ist aber grundsätzlich erlaubt, das Ferienhäuschen ganzjährig an Urlauber zu vermieten – selbst wenn das Wohnen für die Eigentümer untersagt ist. In jedem Fall sollte die Kommune konsultiert werden, um zu klären, was ein Erholungsgrundstück darf und welche Nutzungen genehmigt sind. Bei einer Vermietung lassen sich Ausgaben rund um das Freizeitgrundstück oft steuerlich als Werbungskosten absetzen.
Freizeitgrundstück kaufen oder pachten: Wann lohnt sich was?
Ein Freizeitgrundstück zu kaufen oder ein Grundstück zu pachten kann sich besonders für Menschen lohnen, die sich dauerhaft eine Rückzugsmöglichkeit im Grünen wünschen – sei es für den eigenen Garten, zur Erholung oder für kleine Ferien im eigenen Häuschen. Die Pacht eines Garten- und Erholungsgrundstücks ist dabei ideal für alle, die flexibel bleiben möchten, da sie zeitlich befristet ist und geringere Einstiegskosten mit sich bringt. Sie eignet sich vor allem für Hobbygärtnerinnen und -gärtner oder Familien, die regelmäßig ihre Wochenenden in der Natur verbringen wollen, ohne sich langfristig zu binden.
Der Kauf eines Freizeitgrundstücks hingegen lohnt sich für Personen, die einen festen Ort zur langfristigen Nutzung suchen und bereit sind, in Freizeit- und Erholungsgrundstück sowie gegebenenfalls vorhandene Gebäude zu investieren. Wer plant, das Grundstück über viele Jahre zu nutzen oder an die nächste Generation weiterzugeben, fährt mit dem Kauf auf lange Sicht meist günstiger – insbesondere dann, wenn es sich um ein außerhalb gelegene Freizeitgartenfläche handelt und das Grundstück nicht Teil einer Kleingartenanlage ist.
Letztlich hängt die Entscheidung, ob Sie ein Freizeitgrundstück kaufen oder pachten möchten, davon ab, wie intensiv, wie lange und mit welchem finanziellen Rahmen Sie Ihr Erholungsgrundstück nutzen möchten. Wer maximale Flexibilität und geringe laufende Kosten schätzt, ist mit der Pacht eines Grundstücks gut beraten. Wer sich dauerhaft binden und unabhängig sein möchte, sollte über den Kauf nachdenken.
Kosten eines Freizeit- und Erholungsgrundstücks in Deutschland
Freizeitgrundstücke sind meist deutlich günstiger als klassisches Bauland. Häufig werden diese Flächen jedoch nicht zum Kauf, sondern zur Pacht angeboten. Dies ist vor allem in Kleingartenanlagen verbreitet. Der Pachtzins liegt oft unter 1.000 Euro im Jahr und ist damit sehr erschwinglich. Wenn sich ein Häuschen, eine Datsche oder ein Bungalow auf dem Grundstück befindet, verlangt der Verpächter meist noch zusätzlich eine Ablösesumme für Gebäude und Inventar.
Wo kann man ein Freizeitgrundstück kaufen?
Ein Freizeitgrundstück oder ein Garten- und Erholungsgrundstück kann über verschiedene Wege gekauft werden. Klassische Optionen sind Immobilienportale, lokale Zeitungsanzeigen, Immobilienmakler oder Versteigerungen durch Kommunen. Auch private Verkäufe im Umfeld lohnen sich zu beobachten – gerade in ländlichen Regionen.
Beim Grundstückskauf sollten Sie besonders auf drei Dinge achten:
- Nutzungsart im Bebauungsplan: Nur so wissen Sie, ob es sich wirklich um eine Erholungsfläche handelt.
- Zugang zu Wasser und Strom: Vor allem, wenn Sie eine Freizeitgrundstück-Hütte bauen möchten.
- Lage und Erreichbarkeit: Für regelmäßige oder spontane Besuche sollte das Grundstück gut erreichbar sein.
Steuern für das Freizeitgrundstück
Normalerweise fallen für das gepachtete Freizeitgrundstück keine Steuern an. In einer Kleingartenanlage müssen jedoch Kosten an den Verein gezahlt werden. Wer das Freizeitgrundstück mit einem Wochenendhaus bebaut, in dem er gelegentlich wohnt, muss eventuell einen Zweitwohnsitz anmelden. Denn für diesen gilt eine Meldepflicht. Um dies zu vermeiden und um die Zweitwohnsitzsteuer zu sparen, sollten Nutzer von Erholungsflächen darauf achten, nicht auf dem Grundstück zu wohnen, sondern dies nur zur Erholung zu nutzen.
Zusätzlich sollten Eigentümer beachten, dass für gekaufte Freizeit- und Erholungsgrundstücke in der Regel Grundsteuer anfällt. Diese wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben und richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks sowie dem Hebesatz der Kommune. Die Höhe der Grundsteuer für die Erholungsfläche kann je nach Lage und Ausstattung unterschiedlich ausfallen – ist aber meist vergleichsweise gering. Auch wenn keine Wohnnutzung vorliegt, gilt das Freizeitgrundstück als steuerpflichtiges Flurstück. Die Grundsteuer für Freizeitgartenfläche und Co. fällt ebenfalls unter diese Regelung. Pächter hingegen zahlen keine eigene Grundsteuer, da diese über den Eigentümer abgeführt wird und meist in die jährliche Pacht oder Nebenkosten eingerechnet ist.
Prüfen Sie, ob Nebenkosten wie Wasser, Strom oder Wegepflege in der Pacht enthalten sind oder separat versteuert werden müssen. Beim Kauf lohnt sich zudem ein Blick ins Grundbuch der Erholungsfläche – hier können Erschließungskosten oder andere Abgaben versteckt sein.
Vor- und Nachteile an einem Freizeitgrundstück
Der Besitz oder die Pacht eines Freizeitgrundstücks bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Interessenten sollten sich darüber bewusst sein, dass sie auf jeden Fall einen Hauptwohnsitz benötigen. Das Freizeitgrundstück kann nur der Erholung dienen.
Vorteile eines Freizeitgrundstücks
- Kostengünstiger Einstieg: Deutlich günstiger als klassisches Bauland – ideal für alle, die sich einen Rückzugsort im Grünen wünschen.
- Erholung in der Natur: Die ruhige, naturnahe Lage sorgt für Entspannung vom Alltagsstress.
- Oft bereits erschlossen: Viele Grundstücke verfügen über grundlegende Infrastruktur wie Wasseranschluss oder Stromanschluss.
- Nutzung sofort möglich: Häufig steht bereits ein Häuschen, eine Datsche oder ein Bungalow auf dem Grundstück.
- Flexibilität bei Pacht: Geringe laufende Kosten und keine langfristige Verpflichtung.
- Gartenfreude ohne Bauzwang: Perfekt für Hobbygärtnerinnen und -gärtner, die Natur genießen wollen, ohne bauen zu müssen.
Nachteile eines Freizeitgrundstücks
- Keine dauerhafte Wohnnutzung: Wohnen ist in der Regel nicht erlaubt – es handelt sich nur um eine Nutzung zur Erholung.
- Bauvorschriften sind streng: Aus- oder Neubauten sind durch die Bauvorschriften stark reglementiert und oft gar nicht zulässig.
- Eintragung als Wohnsitz ausgeschlossen: Es besteht keine Möglichkeit, sich offiziell dort anzumelden.
- Eingeschränkte Infrastruktur: Sanitäranlagen, Heizung oder Internet sind oft veraltet oder gar nicht vorhanden.
- Laufende Pflege nötig: Rasenmähen, Instandhaltung und Kontrolle – besonders bei längerer Abwesenheit.
- Verfügbarkeit begrenzt: In attraktiven Lagen sind Freizeitgrundstücke rar und stark nachgefragt.
Freizeit- und Erholungsgrundstück: Für wen lohnt sich der Kauf?
Ein Erholungsgrundstück lohnt sich besonders für naturverbundene Menschen, die Entspannung im Grünen suchen – ob beim Gärtnern, Grillen oder Lesen in der Sonne. Auch Familien profitieren, wenn Kinder frei spielen können. Wer ein kleines Refugium für Wochenenden und Ferien sucht, wird mit einer Freizeitgartenfläche oft sehr glücklich. Für die finale Entscheidung sollten Sie sich jedoch intensiv mit dem Thema auseinandersetzen, was man auf einem Erholungsgrundstück darf und was nicht erlaubt ist.
Als Alternativen zu Erholungsgrundstücken bieten sich Parzellen in Kleingartenanlagen oder langfristig gepachtete Flächen an. Sie sind teilweise günstiger und bieten ähnliche Erholungsmöglichkeiten – bei weniger Verantwortung. Wer mit den Einschränkungen leben kann, findet im eigenen Freizeitgrundstück eine wertvolle Auszeit vom Alltag.