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Der Erschließungsgrad von Bauerwartungsland bezieht sich auf den aktuellen Stand der infrastrukturellen Anbindung und Versorgung der Fläche. Er gibt Auskunft darüber, inwieweit das Land bereits mit den erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Verkehrswegen erschlossen ist.
In den meisten Fällen ist Bauerwartungsland nicht erschlossen, diese Kosten müssen also noch zusätzlich in Betracht gezogen werden, wenn man über den Kauf von Bauerwartungsland nachdenkt.
Grundsätzlich hat man kein Anrecht auf die Umtragung zum Bauland, man kann diese allerdings bei der zuständigen Gemeinde beantragen, wird der Antrag genehmigt kann ein Bautrag gestellt werden, der den örtlichen Bauvorschriften entspricht.
Sprechen Sie schon vor dem Kauf des Grundstücks mit der Gemeinde oder Stadt und fragen Sie nach wie Ihre Chancen stehen, dass Sie das Grundstück umwidmen können. So bekommen Sie schon einmal eine Einschätzung für den weiteren Verlauf
Wie bei jedem anderen Grundstück fällt auch bei Bauerwartungsland die Grundsteuer an. Sie ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks und richtet sich stattdessen nach dem Wert des Grundstücks. Somit fällt auch bei Bauerwartungsland, das momentan noch nicht bebaut ist, die Grundsteuer an.
Der Wert des Bauerwartungslandes wird anhand verschiedener Faktoren ermittelt, wie beispielsweise Lage, Größe, Erschließungszustand und mögliche Entwicklungspotenziale. Hierbei können auch die Aussichten auf eine künftige Bebauung und die mögliche Wertsteigerung des Grundstücks berücksichtigt werden.
Bauerwartungsland ist in der Regel günstiger als normale Baugrundstücke, allerdings teurer als eine landwirtschaftliche Fläche. Man sollte sich allerdings jederzeit des Risikos bewusst sein, dass eine Bebauung nicht garantiert ist und die Umwidmung abgelehnt werden kann.
Für Bauerwartungsland werden in der Regel keine Finanzierungsmöglichkeiten von Banken angeboten, da es sich um eine riskante Investition handelt. Ein Umweg kann ein teurer Konsumkredit sein, allerdings ist der Kauf eines Bauerwartungslands mit eigenen Mitteln am sinnvollsten.
Bauerwartungsland bezeichnet Flächen, die momentan noch für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder andere Nutzungen genutzt werden, jedoch aufgrund ihrer strategischen Lage und potenziellen zukünftigen Bebauungsentwicklung eine hohe Attraktivität für künftige Bauvorhaben besitzen.
er Erschließungsgrad von Bauerwartungsland gibt Auskunft darüber, inwieweit die Fläche bereits infrastrukturell angebunden und versorgt ist, beispielsweise mit Ver- und Entsorgungsleitungen sowie Verkehrswegen. In den meisten Fällen ist Bauerwartungsland nicht erschlossen, und die Erschließungskosten müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Grundsätzlich hat man kein automatisches Anrecht auf die Umwidmung von Bauerwartungsland zu Bauland. Man kann jedoch einen Antrag bei der zuständigen Gemeinde stellen und bei Genehmigung einen Bebauungsantrag stellen, der den örtlichen Bauvorschriften entspricht. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf des Grundstücks mit der Gemeinde zu sprechen und die Chancen auf eine Umwidmung abzuklären.
Ja, wie bei jedem anderen Grundstück fällt auch bei Bauerwartungsland die Grundsteuer an. Sie richtet sich nach dem Wert des Grundstücks und ist unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.